Betriebsartenschalter benötigt?

formulator

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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ein rein manuell zu bedienender Prüfstand soll ein sicherheitstechnisches Update erhalten. Bisher war nur ein Schutzgehäuse um die Prüfbank vorhanden. Jetzt sollen folgende Funktionen integriert werden:
Da man am aktivierten Prüfling (hydraulischer Zylinder mit manuellen und elektrischen Betätigern und einer Kinematik) Einstellungen vornehmen muss scheidet eine Abschaltung der Hydraulikversorgung des Zylinders mit dem Öffnen der Schutztüre aus.
Lösung: Am Kolben des Zylinders wird eine Stillstandsüberwachung eingeführt. Wenn die Schutztüre geöffnet wird, dann wird die Stillstandsüberwachung aktiviert. Damit kann der Prüfer gefahrlos Einstellarbeiten am Zylindergehäuse durchführen. Damit nun der Kolben des Zylinders auch bei geöffneter Schutztüre bewegt werden kann soll ein Zustimmtaster eingesetzt werden. Wird dieser gedrückt kann der Kolben des Zylinders mit dem manuellen Betätiger bei offener Schutztüre ein- und ausgefahren werden.

Nun stellt sich jedoch die Frage nach einem Betriebsartenschalter, der laut MRL Anhang I 1.2.5 gefordert ist, u.a. wenn Betriebsarten mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen möglich sind. Nun stellt sich schon die Frage, ob hier überhaupt ein Wechsel einer Betriebsart vorliegt, denn die Bedienung ist nach wie vor rein manuell.
Viel wichtiger jedoch ist, dass meiner Meinung nach dieser zusätzliche Betriebsartenschalter keinen Sicherheitsgewinn bringt und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Welche Wahlmöglichkeiten hätte ich denn? Stellung1 gleich Betrieb bei geschlossener Schutztüre und Stellung 2 bei geöffneter Schutztüre! Sicherheitsgewinn? Keiner! (Hinweis: Es können keine „nicht benötigten“ Funktionen des Prüfstands deaktiviert werden, da keine weiteren vorhanden sind. Auch eine Reduzierung z.B. des Drucks oder des Volumenstroms kann wegen funktioneller Anforderungen nicht umgesetzt werden).
  2. Wie könnte ich den Betriebsartenschalter den funktionell so einbinden, dass es einerseits einen sicherheitstechnischen Gewinn bringt und andererseits auch nachvollziehbar sinnvoll ist, diesen zu betätigen? Nur einen zusätzlichen Schalter hinzufügen, der keine sinnvolle Funktion hat wiederstrebt mir und führt auch beim Betreiber nur dazu, diesen mehr oder weniger zu vernachlässigen.

Meine Frage an die Forumsmitglieder ist nun, wie ich mit der Forderung der MRL nach einem Betriebsartenschalter umgehen soll, wenn dieser nachweislich weder einen funktionellen noch einen sicherheitstechnischen Vorteil bringt. Oder findet diese Forderung hier keine Anwendung? Wenn ja, warum?
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.

Mit freundlichen Grüßen
formulator
 
Hast du deinen "Betriebsartenschalter" nicht schon mit dem Sicherheitsschalter an der Schutztür?
Denn bei geschlossener Schutztür brauchst du ja den Zustimm-Taster nicht festhalten...

Oder du lässt den an der Schutztür weg und brauchst immer einen Zustimm-Taster

Die entscheidende Sicherheitstechnische Frage ist ja: Muss man seine Finger IM Sicherheitsbereich haben, Während man den Zylinder verfährt?
Wenn nicht, mach ne generelle 2-Hand-Bedienung draus und fertig ;)

MfG Fabsi
 
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Betriebsart 1: Normalbetrieb. Quetschstellen abgesichert durch geschlossenen Raum (das ist der Regelfall)
Betriebsart 2: Einrichtbetrieb (Einstellarbeiten). Quetschstellen abgesichert durch Zustimmtaster, Stillstandsüberwachung usw ( erhöhtes Gefahrenpotential, nicht der Regelfall)

In Betriebsart 2 hast du doch eine Stillstandsüberwachung, welche du in Betriebsart 1 nicht hast. -> unterschiedliche Sicherheitseinrichtungen -> unterschiedliche Betriebsarten
 
Hallo Fabpicard:,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Oder du lässt den an der Schutztür weg und brauchst immer einen Zustimm-Taster
Nein, den an der Schutztüre brauche ich ja, damit die Stillstandsüberwachung nur bei geöffneter Schutztüre aktiv ist.

Die entscheidende Sicherheitstechnische Frage ist ja: Muss man seine Finger IM Sicherheitsbereich haben, Während man den Zylinder verfährt?
Leider ja, denn die manuelle Betätigung auf dem Zylinder ist in der Kinematik, an der Quetschstellen für Finger lauern. Um die zweite (freie) Hand während der Betätigung "aufzuräumen" dient u.a. ja auch der Zustimmtaster. Und um mit der Hand, die den manuellen Betätiger schaltet in die Nähe der Quetschstellen zu kommen müsste man sich schon sehr anstrengen. Ist bisher in den letzten 10 Jahren auch nie vorgekommen!
 
Hallo Stevenn,

meinst du nun, dass aufgrund der verschiedenen Betriebsarten, die du aufzählst ein, ein Betriebsartenschalter unbedingt notwendig ist oder nicht?
Wie oben bereits ausgeführt, wäre der Betriebsartenschalter nur dazu da, den Zustimmtaster zu aktivieren, also etwa so als ob ich das Auto zuerst mit der Fernbedienung öffne um danach noch mit dem Schlüssel aufzuschließen. Macht in meinen Augen eigentlich keinen Sinn.

MfG formulator
 
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der Betriebsartenwahlschalter ist notwendig, dass du überhaupt rein kannst/darfst. du hast ja eine Türüberwachung /-zuhaltung und die Sicherheitsfunktion in meiner Betriebsart 1 wäre Not-Halt bei Türe öffnen. Wenn du in Betriebsart 2 schaltest, kannst du die Tür auch öffnen ohne das Not-Halt ausgelöst wird.
 
Ok. Angenommen ich würde das so umsetzen:
Betriebsart 1: Schutztüre öffnen erzeugt einen Not-Halt. Betriebsart 2: Schutztüre öffnen aktiviert die Stellungsüberwachung und den Zustimmtaster.
Wie gesagt handelt es sich um einen rein manuell zu bedienenden Prüfstand. Was würde mich als Bediener/Betreiber also dazu veranlassen, den Prüfstand jemals in die Betriebsart 1 umzuschalten? Denn in dieser Betriebsart "muss ich den Prüfstand nicht betreiben".
Die Risikobeurteilung ergab, dass die potentiellen Quetschstellen abgesichert werden müssen. Dies erreiche ich einerseits durch die Stillstandsüberwachung, damit der Prüfer die notwendigen Einstellarbeiten am bedruckten Prüfling vornehmen kann und so vor ungewollten Bewegungen des Prüflings geschützt ist. Und andererseits durch den Zustimmtaster: Mit der freien Hand muss der Bediener den Zustimmtaster betätigen während mit der anderen Hand die mechanische Betätigung des Zylinders bewegt wird.
Welchen Vorteil habe ich nun also davon dass ich einen weiteren Schalter zum vorhandenen Sicherheitssensor an der Schutztüre einsetze? Dieser Sicherheitssensor aktiviert ja bereits die Stellungsüberwachung!

MfG formulator
 
Hallo,

du wirst ja an deinem Prüfstand auch einen Not-Halt haben oder?
Dann ist deine 1. Sicherheitsfunktion "Not-Halt Zylinder".

Außerdem hast du einen Sicherheitsschalter an deiner Abdeckung vom Zylinder
Dann ist deine 2. Sicherheitsfunktion "Sicherheitsbezogene Stoppfunktion Zylinder"

Weiter hast du einen Zustimmtaster mit dem du bei Stillstand Einstellarbeiten vornehmen möchtest.
Dann ist deine 3. Sicherheitsfunktion "Zustimmfunktion"

Im nächsten Schritt musst du die Auslösenden Ereignisse, Reaktionen und Sichere Zustände ermitteln.

Das Problem das ich sehe ist: Wird der Sicherheitsschalter geöffnet, muss die Gefahrbringende Bewegung des Zylinders gestoppt werden. Bedeutet druckfrei schalten. Jetzt ist der Zylinder nicht mehr druckbeaufschlagt und ich kann die Einstellarbeiten nicht vornehmen.

Meiner Meinung nach müsste hier schon ein Betriebsartenwahlschalter eingebracht werden, der das öffnen der Schutzabdeckung erlaubt bei druckbeaufschlagtem Zylinder. Oder anders gesagt: Der die Sicherheitsfunktion 2 überbrückt.

Muss denn bei jedem Prüfling eine Einstellung am Zylinder vorgenommen werden? Welche Gefahr besteht durch den bedruckten Prüfling?
 
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Guten Morgen se_la,
vielen Dank für deine Antwort.

Natürlich ist ein Not-Halt vorhanden. Dieser Not-Halt schaltet auch die Druckversorgung des Zylinders ab.
Da dieser Prüfstand wirklich rein manuell zu bedienen ist, besteht die Gefahr nicht, dass die Schutztüre während einer Bewegung geöffnet würde. Ebenso würde in diesem Fall die Stillstandsüberwachung aktiviert werden und den Zylinder sofort zum stoppen bringen.

Muss denn bei jedem Prüfling eine Einstellung am Zylinder vorgenommen werden? Welche Gefahr besteht durch den bedruckten Prüfling?
Ja, diese Arbeiten müssen an jedem Zylinder durchgeführt werden. Die hier diskutierte Gefährdung betrifft nur die des unerwarteten Anlaufs, da hier der Prüfer sein Finger an der Kinematik quetschen kann.
 
Guten Morgen,

habe gerade noch mal etwas nachgesehen. Es gibt verschiedene Stopp-Funktionen nach IEC 60204-1. Unter anderem Stoppkategorie 2: ein gesteuertes Sillsetzen, bei dem die Energiezufuhr zu den Maschinen-Antriebselementen beibehalten wird.

Eingeleitet wird diese sicherheitsbezogene Stoppfunktion 2 (SS2) dann durch das Öffnen der Abdeckung.
Dadurch wird die Bewegung gestoppt.

Dann gibt es eine Sicherheitsfunktion Sicherer Betriebshalt SOS, die in Zusammenhang mit SS2 eingeleitet wird. Ist die Abdeckung offen und die Bewegung gestoppt wird die sichere Stillstandsüberwachung aktiviert.

Die Sicherheitsfunktion SOS steht oft in Zusammenhang mit der Sicherheitsfunktion Sicher reduzierte Geschwindigkeit (SLS) mit Zustimmfunktion.

Demnach ist kein Betriebsartenwahlschalter notwendig, denn alle Sicherheitsfunktionen werden durch andere Ereignisse eingeleitet und unterscheiden sich.

Als Lektüre habe ich das Buch '10 Schritte zum Performance Level' von Bosch Rexroth herangezogen.
 
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