CE-Kennzeichnung ja oder nein

stevenn

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wir verkaufen einen Prüfstand an Firma A mit Sitz in Deutschland. Diese Firma A verkauft den Prüfstand weiter an Firma B. Die Firma B hat ihren Sitz außerhalb CE-Bereich.
Der Prüfstand wird aber auch erst im "Nicht-CE-Land" aufgebaut. Davor natürlich kleine Inbetriebnahmen einzelner Komponenten, aber der Gesamtaufbau / die Gesamtinbetriebnahme findet erst im "Nicht-CE-Land" statt. Braucht dieser Prüfstand von uns ein CE?

Also ich denke der Punkt aus der MRL:

h) „Inverkehrbringen“ die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige
Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen
Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren
Vertrieb oder ihre Benutzung;


wäre erst im "Nicht-CE-Land" gegeben. Somit kein CE von uns? seht ihr das auch so?
 
Meiner Meinung nach...

Mit dem Verkauf an die Firma A kommt es zum Inverkehrbringen nach der obigen Definition. Da das Produkt verkauft wird ist der Hinblick auf Vertrieb auch gegeben.

Die Firma B muss beim Bereitstellen im "Nicht-CE-Land" keine CE-Konformität erklären.

PS. Bereitstellen heißt ein Produkt auf den Markt bringen. D.h. Verkauf an Firma A ist Bereitsstellen, und weiterer Verkauf an Firma B ist Bereitsstellen getätigt durch A.
 
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Mal andersherum.
Würde Firma A nun plötzlich einfallen "hmm wir mögen Firma B nicht mehr, wir verkaufen es an Firma C!" und Firma C hat einen Sitz sonstwo (z.B. Europa) dann hättet ihr ja keinen Einfluss darauf, richtig?

Würde hier schon sagen, dass der Verkauf an Firma A ein Inverkehrbringen ist.

Falls es wirklich an diese Bedingung geknüpft sein soll, würde ich Firma A eine Inbetriebnahme im Kaufvertrag untersagen und an die Bedingung knüpfen dass kein CE im Aufstellungsland gefordert sein darf!

Hauptsache ihr habt nacher was in der Hand.
 
also der Prüfstand / die Maschine existiert erst nachdem sie im "Nicht-CE-Land" aufgebaut wurde.
Damit sich jeder etwas drunter vorstellen kann, so etwas zum Beispiel http://www.motormobiles.de/verbrauchszyklus_der_wltp_loest_den_nefz_ab/ (hab nur nach Bilder Prüfstand gegoogelt, nicht so genau nehmen ;) )
Nachdem dann alle Komponenten zusammengefügt, in Betrieb genommen und getestet sind, kann der Prüfstand erst betrieben werden. Davor hat Firma A nur einzelne Komponenten.
Firma A ist auch nur eine Art Zwischenhändler.

In Wirklichkeit fahren dann auch wir ins "Nicht-CE-Land" und machen dann die Inbetriebnahme usw., weil Firma A das nicht könnte.Firma A hat den Prüfstand nie komplett in seinem Besitz.
Ich hoffe es ist einigermaßen nachvollziehbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne solche Geschichten in anderer Form.
Da liefern wir etwas in ein Land für eine Messe, was dort aufgebaut wird und im Laufe der messe verkauft es die dort ansässige Vertriebseinheit ungefragt weiter an Kunden aus uns nicht bekannte Länder (also das Messeprodukt selbst).

Da hat man dann keinen Einfluss drauf, wenn vorher nicht genau festgelegt.

Ist ein anstengendes Thema
 
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das Thema ist eigentlich: Firma A kann den Prüfstand eigentlich nicht nutzen ( und hat es auch nicht vor). tritt hier nur als Zwischenhändler auf. Die Gesamt CE könnte aber auch erst erstellt werden, wenn der Prüfstand fertig aufgebaut ist, davor kann ich zum Beispiel die Sicherheitseinrichtung nicht testen! Und das ist aber erst im Nicht-CE-Land so. Das Testen und alles drum herum machen auch wir.
 
Ich seh es so:

Entweder
ihr liefert eine nichtfertige Einrichtung -> Einbauerklärung
oder
ihr liefert eine komplette Maschine -> Konformitätserklärung.

Beides ist möglich und daher muss das entsprechend im Kaufvertrag mit Kunde A geregelt werden.

Gruß
Dieter
 
wir liefern schlussendlich eine komplette Maschine. Nur kann die Konformität erst festgestellt werden, wenn sie im Nicht-CE-Land aufgebaut ist (u.a. überprüfen der Sicherheitstechnik). Nur dann, bräuchte ich ja kein CE mehr
 
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Hallo,

Einbauerklärung für A, Aufbau für B nach EN-Normen, insbesondere solche, die auch ISO sind, Abnahme, Test Sicherheit, das volle
Programm, nur eben keine Konformitätserklärung. Hat das Drittland evtl. noch irgendwelche Spezialitäten.
Was sagen die dortigen Aufsichtsbehörden zu CE? Finden die das vielleicht ganz toll?

Nur mal so aus dem Bauch...

Gruß
Tommi
 
Wirklich spannendes Thema. Der Logik nach würde man meinen es ist kein "Inverkehrbringen" und die Autoren dieser Seite sehen das auch so http://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html#abschnitt_27

Ausnahmen schrieb:
wenn ein Produkt einem Hersteller für weitere Vorgänge überlassen wird (z. B. Montage, Verpackung, Verarbeitung oder Etikettierung). Ein Produkt gilt erst dann als in Verkehr gebracht, wenn alle verarbeitungstechnischen Vorgänge abgeschlossen und es für den Absatz bereitgehalten wird. Vorgänge, die lediglich der Vorbereitung des Vertriebs (Aussonderung, Ent- oder Beladung etc.) dienen, unterfallen diesem Ausnahmetatbestand nicht


Ich würde das aber einfach mit der Kammer (oder wie auch immer ihr in D eure Interessensvertretungen nennt) abklären. Die sollten Experten für solche Fragen haben.
 
Wenn die Dinge vertraglich geregelt sind, ist es keine große Sache.
Es muss nur jeder über den Sachverhalt eindeutig informiert sein.

Die lokalen Vorschriften im Zielland sind natürlich auch extrem wichtig.
Wenn da evtl. UL gefordert wird ... Viel Spass :p

Gruß
Dieter
 
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Hat das Drittland evtl. noch irgendwelche Spezialitäten.
Was sagen die dortigen Aufsichtsbehörden zu CE? Finden die das vielleicht ganz toll?
Auch wenn sie es toll finden, es geht ja darum wer als Hersteller auftritt und einerseits die Arbeit(Konformitätsbewertungsverfahren) machen muss und andererseits die Verantwortung hat.
 
Wenn die Dinge vertraglich geregelt sind, ist es keine große Sache.
Es muss nur jeder über den Sachverhalt eindeutig informiert sein.

Die lokalen Vorschriften im Zielland sind natürlich auch extrem wichtig.
Wenn da evtl. UL gefordert wird ... Viel Spass :p

Gruß
Dieter
es ist eben nicht vertraglich geregelt, deswegen haben wir ja das Problem.
Nein ist nicht Nordamerika, eher Richtung Osten ;)
 
Wenn es nicht geregelt ist, ist erstmal eine Einbauerklärung das beste.
Darin beschreibt man dann, welche Schritte für den Betrieb notwendig sind.
Also eben Anbringen der Schutzeinrichtungen, Test der Sicherheitsfunktion, usw.

Wenn ihr nach der Inbetriebnahme die Sachen fertig habt, könnt ihr entweder diese Dinge bestätigen oder CE-Kennzeichen erteilen.
 
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