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wir verkaufen einen Prüfstand an Firma A mit Sitz in Deutschland. Diese Firma A verkauft den Prüfstand weiter an Firma B. Die Firma B hat ihren Sitz außerhalb CE-Bereich.
Der Prüfstand wird aber auch erst im "Nicht-CE-Land" aufgebaut. Davor natürlich kleine Inbetriebnahmen einzelner Komponenten, aber der Gesamtaufbau / die Gesamtinbetriebnahme findet erst im "Nicht-CE-Land" statt. Braucht dieser Prüfstand von uns ein CE?
Also ich denke der Punkt aus der MRL:
h) „Inverkehrbringen“ die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige
Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen
Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren
Vertrieb oder ihre Benutzung;
wäre erst im "Nicht-CE-Land" gegeben. Somit kein CE von uns? seht ihr das auch so?
Der Prüfstand wird aber auch erst im "Nicht-CE-Land" aufgebaut. Davor natürlich kleine Inbetriebnahmen einzelner Komponenten, aber der Gesamtaufbau / die Gesamtinbetriebnahme findet erst im "Nicht-CE-Land" statt. Braucht dieser Prüfstand von uns ein CE?
Also ich denke der Punkt aus der MRL:
h) „Inverkehrbringen“ die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige
Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen
Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren
Vertrieb oder ihre Benutzung;
wäre erst im "Nicht-CE-Land" gegeben. Somit kein CE von uns? seht ihr das auch so?