Unterlagen wesentliche Änderung

stevenn

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Hallo,

zwei Szenarien der wesentlichen Veränderung:

1. wir bauen eine Maschine wesentlich um, das heißt neues CE (neues Herstellerjahr usw.) .
a)wir bauen eine Maschine wesentlich um, bei der wir ursprünglich schon Hersteller waren
b)wir bauen eine Maschine wesentlich um, bei der wir nicht Hersteller waren
Was passiert aber mit der alten Konformitätserklärung? Muss die irgendwie ungültig gemacht werden?


2. Eine Maschine (mit CE) wird wesentlich verändert. Der Betreiber will sich aber nicht festlegen lassen, was er in Zukunft damit testen will und somit bringen wir eine unvollständige Maschine (nur ein Antriebsstrang - Motor mit Schwungrad) in Verkehr, mit den Schnittstellenangaben natürlich. Der Kunde hat jetzt praktisch ein Antriebssystem und kann da hinbauen was er will. Ich kann die Gefahren ja nicht abschätzen(weil ich nicht weiß was er hinbaut) und somit wird er dann Hersteller des Gesamtsystems.

Nun hatte die ursprüngliche Maschine ein CE-Kennzeichen, wie macht man das ungültig?
Wie macht man klar, das die Konformitätserklärung keine Gültigkeit mehr besitzt? Irgendeine Auflösungserklärung?:?:

Danke euch
 
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