Zugang zu Kabine

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Hallo zusammen,
bei dem folgenden Problem weiß ich gar nicht so recht, nach welchen Begriffen ich eigentlich suchen soll. Habe es schon versucht - bin aber auf kein brauchbares Ergebnis gekommen.

Folgende Frage:
Bei unserem Prüfstand soll eine Kabine um den Prüfling herum aufgebaut werden mit überwachten Zugängen. Die Kabine besteht im Wesentlichen aus durchsichtigem Makrolon, d.h. der gesamte Aufenthaltsbereich ist einsehbar. Beim Öffnen der Schutztüre wird die Gefährdung (PLr=d, ein Elektromotor, der als Antrieb für den Prüfling verwendet wird) sicher abgeschaltet. Das ist nicht das Problem.

Aber es könnte ja theoretisch der Fall sein, dass der Bediener sich von einem Kollegen in die Kabine „einsperren“ lässt, um irgendwelche Beobachtungen aus nächster Nähe machen zu können. Die Frage ist nun, ob ich ein solches Verhalten mit einer Anweisung/Hinweis in der BA ausreichend absichere oder muss ich da mit irgendwelchen zusätzlichen Maßnahmen, wie z.B. Bereichsüberwachung, arbeiten? Das würde den Aufwand enorm in die Höhe treiben. Denn der Prüfstand ist bestimmungsgemäß für die Anwendung durch eine Person konzipiert.
Gibt es irgendwelche Normen oder andere Dokumente, in denen diese Frage behandelt wird?


Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe.

Gruß
Manfred
 
"Sabotage" an Sicherheitseinrichtungen kann man nie gänzlich unterbinden. Irgendwo muss die Grenze gezogen werden.

Ich fühle mich immer wohler wenn sich in so einem Fall ein Not-Aus in der Kabine befindet und dieser bei Betätigung auch eine eventuelle Zuhaltung der Tür entriegelt damit die eingeschlossene Person in jedem Fall raus kann.
 
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Hallo,

die Frage ist auch ob der Prüfstand eine Zugekaufte Lösung ist ( daher auch mit Benutzungsanweisungen und Sicherheitseinrichtungen, welche durch Änderungen betroffen sind) oder ein Eigenbau. Bei Zugekauft verliert der Prüfstand seine Zulassung bei einem Fremdeingriff. Ist es ein Eigenbau seid Ihr ja sowiso Hersteller und könnt daher eine neue/geänderte Sicherheitsbeurteilung machen welche den Angepassten Gegebenheiten Rechnung trägt. Aber ich Persöhnlich würde mich hinter einer zugesperrten Tür in einem Prüfstand sehr unwohl fühlen. Meine erste IDee wäre dem im Prüfstand befindlichen Mitarbeiter einen Totmannknopf an die Hand zu geben und die Schutztüre dabei geöffnet zu belassen. Eventuell noch ein Lichtgitter in der offenen Türe was weiteres eintreten verhindert und gleichzeitig auch den im Notfall heraustretenden Mittarbeiter erfasst. Also die Sicherheit durch den gedrückt zu haltenden Taster durch den "Eingeschlossenen" und das LIchtgitter.

Grüße Olaf
 
@ Werner: Ein zusätzlicher Not-Halt Taster befindet sich innerhalb der Kabine.

@ Nordkap: Der Prüfstand ist ein Eigenbau.

Aber es geht nicht darum, dass der Benutzer im Prüfstand im Sinne eines "Gefängnisses" eingesperrt wird, sondern nur darum, dass die Möglichkeit aufgrund der Größe der Kabine gegeben ist. Also der Prüfer befindet sich willentlich während der Prüfung innerhalb der Kabine.
Meine Frage zielt also eigentlich darauf ab, ob solch eine theoretische Möglichkeit allein aufgrund der Größe der Kabine in der Risikobeurteilung zu berücksichtigen ist.
Und wenn ja, kann dies eben damit begründet werden, dass in der Betriebsanleitung der Aufenthalt in der Kabine während des Prüfvorgangs explizit ausgeschlossen wird?

Gruß
Manfred
 
also in der BA muss auf jeden Fall der Aufenthalt verboten werden. Wenn sich der Bediener trotzdem einsperren lässt, dann hast du schon zwei Personen die gegen die BA verstoßen (derjenige der drin ist und der andere der ihn einsperrt). Was will man da machen? ich will nicht derjenige sein, der den anderen einsperrt, wenn was passiert.
was du aber beachten musst: WEnn der Betreiber dir sagt, das er da hin muss, dann hast du vielleicht eine Betriebsart vergessen. Wenn es zwingend notwendig ist, dann muss man vielleicht eine Möglichkeit schaffen mit SLS oder so. Also Notwendigkeit erfragen/ herausfinden und wenn er da wirklich hin muss, eine neue Betriebsart ermöglichen.
Die Norm DIN EN ISO 14119 könnte da hilfreich sein.
 
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