Natürlich wird darauf verwiesen, habe ich auch nicht bestritten.
Es ging hier ja um die Konformität für einen Schaltschrank.
Und ich habe genau geschrieben das jeder Fall einzeln zu betrachten ist.
Ob der Maschinenhersteller Ahnung hat ist sein Problem, bei der Gefährdungsanalyse kommt er an den Punkt der Steuerung, da kann er nicht sagen "ist ein kaufteil, hab ich nix mit zu tun". Spätestens am dem Punkt muss er mit dem Steuerungsbauer die Sachen abklären. Es kann das ja abtreten aber wo fängt der eine an und hört der andere auf.
Bezogen auf SPS usw. ist das eigentlich nicht anderes .
Entweder der Lieferant wird komplett eingebunden , oder bekommt vorgaben gemacht. In dem Falle der Bedienbarkeit müßte er dann bei der Gefährdungsanalyse bei Dir nachfragen ob der Punkt von Dir beachtet wurde.
Bei Deiner Anfrage gehtst Du ja weit über den "eigentlichen" Schaltschrank hinaus quasi in die Maschine. Dadurch werden die Abhängigkeiten immer größer. Wenn Du die Steuerung baust , musst Du dieser natürlich so auslegen, das diese (falls erforderlich) der Maschinenrichtlinie entspricht. Du musst das mit Lieferung des Schaltschrankes aber nicht in der Konformitätserklärung bestätigen.
Kritischer kann es werden, wenn man Schaltschrank, Planung , Steuerungskonzept , Programmierung und vieleicht noch die Verkabelung und Inbetriebnahme macht.
Auch hier bleibt der Maschinenhersteller als Verantwortlicher,
es sei denn es kann nachweisen das er dem Steuerungsbauer alle die Aufgabe übertragen hat und die erforderlichen Unterlagen zur verfügung gestellt hat.
Dies ist aber kein Freibrief !
Wenn ich z.B. die komplette Steuerung liefere mit z.B. einem Servoregler für eine Achse, so kann ich nicht einfach sagen ich mache Kat2 weil ich habe ja keine Info. Ich muss die Steuerung entsprechend auslegen, und kann mich nachher nicht rausreden.
Aber mal ein Beispiel aus meinem Alltag.
Steuerung mit Not-Aus und Schutztüren, alle Ausgänge werden abgeschaltet, man wägt sich in Sicherheit. Nun geht der Maschinenhersteller hin und schliesst ein Pneumatikventil vor der Hauptluft an. Die elektrischen Signale waren durch die geöffnete Türe abgeschaltet. Wegen einer Verklemmung packt der Werker an das Bauteil, de Zylinder fährt im auf die finger , weil die Luft vor dem Hauptluftventil angeschlossen war.
Den Anruf der BG habe ich direkt abgeschmettert. Was habe ich damit zu tun ?
Jetzt kannst Du dagegenhalten es ging ja nicht um die Steuerung, richtig...
Aber ich weiss nicht alles was in der Maschine umgesetzt wird , nur der Maschinenhersteller weiss das, deshalb ist es seine Verantwortung.
Ich bekommen immer wieder Anfragen "was kostet ein Schrank für ein kleines Maschinchen, nix besonderes". Dann Frage ich welche Kategorie ? Und bis heute habe ich noch von keinem Kunden darauf eine konkrete Antwort gehört. Bei neuen Kunden höre dann meist "Wat is dat, brauche wir nicht , haben wir noch nie gemacht".
Ich schreibe hier jetzt nicht von Kunden wie "BMW" oder so die zum Teil vorreiter in Sachen Sicherheit sind , nein der kleine maschinenbauer , der Handlingmaschinen baut, oder kleine Stanzen.
Vor zwei jahren kam ich zu einem neuen Kunden , der Systempartner eines Roboterherstellers ist, und z.B. mit einem eigenen Stand auf Messen ist. Die hatten weder die EN60204-1 noch die C-Norm für Roboter im Hause und noch nicht mal gekannt.
Sicherheitsanalyse... natürlich das ist bei uns ein sehr ernst genommenes Thema....
Kein Hauptluftventil, Luft bleibt immer an
Servos sollen bei offener Türe laufen können, ohne sichere reduzierte Geschwindigkeit
, wie bei Hand geben wir dem regler aus der SPS immer 10% Geschwindigkeit , das reicht doch.
ANHANG
Weiter in der Konformitäterklärung schreib ich :
Der betrieb der Anlage ist untersagt , bis der Hersteller der gesamtanlage die Gesamkonformität bestätigt hat
Würde ich auch jedem empfehlen.