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Hallo zusammen,
was ist eure Meinung zur Zuhaltung nach Personenschutz und Zuhaltung nach Prozessschutz. Es gibt momentan keinen Sicherheitsschalter, der für unsere Anwendung(PL d) zum Personenschutz geeignet ist. Ich würde gerne stromlos zuhalten(lange Nachlaufzeiten bei Stromausfall), aber unsere Türen sind teilweise 50cm dick und dafür gibt es keine Fluchtentriegelungen. es gibt meiner Meinung die Möglichkeiten:
die erste wäre eine Zuhaltung nach Prozessschutz(magn.Zuhalten). dann kann man aber bei Stromausfall die Tür sofort öffnen.Das Personal das Zugang hat, ist aber eingewiesenes Personal, die wissen das bei Stromausfall lange Nachlaufzeiten möglich sind.
die zweite Möglichkeit, eine stromlose Zuhaltung, dann kann aber eine Person die sich im Prüfraum befindet nicht mehr hinaus im Notfall(keine Fluchtentriegelung möglich). Die letzte Person die den Prüfraum verlässt könnte eine Quittierung auslösen, dass keine Person mehr im Prüfraum ist, somit bräuchte man die Fluchtentriegelung vielleicht nicht. Bowdenzug wäre noch eine Möglichkeit, allerdings habe ich noch keinen Sicherheitsschalter gefunden mit Bowdenzug und mech. Entriegelung für die Feuerwehr(der Bowdenzug ist meist da, wo die mech.Entriegelung für die Feuerwehr wäre). Oder könnte man in so einem Fall auch den Zugang der Feuerwehr vernachlässigen? Und die Feuerwehr muss mit roher Gewalt rein.
die beiden Fälle, Stromausfall oder das es brennt, müssen ja betrachtet werden, aber ist in diesen Fällen das geschulte Personal ausreichend, weil dann Prozessschutz ausreichen würde?
Oder kann man vielleicht doch die Fluchtentriegelung weglassen(mit Quittierung: keine Person im Raum)?Dann könnte man den Sicherheitsschalter aussen anbauen und die Feuerwehr könnte im Brandfall rein.
was ist eure Meinung zur Zuhaltung nach Personenschutz und Zuhaltung nach Prozessschutz. Es gibt momentan keinen Sicherheitsschalter, der für unsere Anwendung(PL d) zum Personenschutz geeignet ist. Ich würde gerne stromlos zuhalten(lange Nachlaufzeiten bei Stromausfall), aber unsere Türen sind teilweise 50cm dick und dafür gibt es keine Fluchtentriegelungen. es gibt meiner Meinung die Möglichkeiten:
die erste wäre eine Zuhaltung nach Prozessschutz(magn.Zuhalten). dann kann man aber bei Stromausfall die Tür sofort öffnen.Das Personal das Zugang hat, ist aber eingewiesenes Personal, die wissen das bei Stromausfall lange Nachlaufzeiten möglich sind.
die zweite Möglichkeit, eine stromlose Zuhaltung, dann kann aber eine Person die sich im Prüfraum befindet nicht mehr hinaus im Notfall(keine Fluchtentriegelung möglich). Die letzte Person die den Prüfraum verlässt könnte eine Quittierung auslösen, dass keine Person mehr im Prüfraum ist, somit bräuchte man die Fluchtentriegelung vielleicht nicht. Bowdenzug wäre noch eine Möglichkeit, allerdings habe ich noch keinen Sicherheitsschalter gefunden mit Bowdenzug und mech. Entriegelung für die Feuerwehr(der Bowdenzug ist meist da, wo die mech.Entriegelung für die Feuerwehr wäre). Oder könnte man in so einem Fall auch den Zugang der Feuerwehr vernachlässigen? Und die Feuerwehr muss mit roher Gewalt rein.
die beiden Fälle, Stromausfall oder das es brennt, müssen ja betrachtet werden, aber ist in diesen Fällen das geschulte Personal ausreichend, weil dann Prozessschutz ausreichen würde?
Oder kann man vielleicht doch die Fluchtentriegelung weglassen(mit Quittierung: keine Person im Raum)?Dann könnte man den Sicherheitsschalter aussen anbauen und die Feuerwehr könnte im Brandfall rein.