Frage zu CE..

PinkPanther

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Hallo erst einmal,

Ich habe da eine Frage bezüglich der Vorgehensweise bei verbundenen Maschinen.
Ein Kunde von mir möchte ein neues Richtgerät für Coilbandstahl inkl. Decoiler und eine gebrauchte Presse erwerben.
Die Presse soll durch ein externes Unternehmen auf aktuellen Stand elektrisch umgebaut werden.

Soweit mir bekannt wird der Hersteller der Richtgerätes, sowie der mit dem Umbau der Presse
beauftragte Betrieb CE-Konformität bescheinigen.
Soweit so gut.

Die weiteren Pläne sehen nun vor einen Schutzzaun zu errichten, um beide Anlagenteile gemeinsam
zu umschließen.

Wer müßte jetzt "Hersteller" der Gesamtanlage sein, bzw. würde die Schutzfunktionen für den
Schutzzaun festlegen? Das betrifft im weiteren auch Dokumentation usw.

Wäre es sinnvoll für die Konformitätserklärung auf eine neutrale Stelle zuzugehen (TÜV oder so)
oder wie handhabt Ihr solche Projekte?

Der Kunde ist ISO-Zertifiziert, und alle muß wasserdicht werden.

Ich habe in dem Bereich leider keine Erfahrung.

besten Dank für Eure Erfahrungen,

Gruß
PinkPanther
 
Hallo,

Wer müßte jetzt "Hersteller" der Gesamtanlage sein, bzw. würde die Schutzfunktionen für den
Schutzzaun festlegen? Das betrifft im weiteren auch Dokumentation usw.

einer der Beteiligten oder ein Dritter muss das tun. Das ist dann, wenn ich Deine Schilderung lese, ein separater
Auftrag, der auch Geld kostet.
Wichtig ist, dass alles lückenlos dokumentiert ist. Das muss nicht der TÜV machen, ich glaube, der
macht das sowieso nicht.
Wenn es keiner tut, bleibt der Betreiber drauf hängen.
Firmen, die hier im Forum werben, machen so etwas auch.
Welche Rolle spielst "Du" denn in dem Spiel?

Gruß
Tommi

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/interpretationspapier-gesamtheit-von-maschinen.html
 
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Wir versuchen bei solchen Aufgaben, wenn möglich, eine Trennung der Anlagen zu erreichen.
Sprich der Zaun wird so gestaltet, dass kein direkter Zugang von einer zur anderen Anlage möglich ist.
Dadurch wird die Sache dahingehend einfacher, dass man nur noch die Gefahren der eigenen Anlage, sowie die Gefahren durch einen evtl. Werkstücktransport betrachten muss.
Es. muss dann "nur" noch die Ausführung der Sicherheitstechnischen Schnittstelle geprüft werden. Also z.B. Not-Halt-Verknüpfung und sicherer Stopp des Werkstücktransports.
Ichkann mir vorstellen, dass dies bei Richtanlage und Presse auchfunktionieren könnte.
Letztlichist es egal, wer die Unterschrift darunter setzt. Einer der Hersteller, ein ext. Dienstleister oder der Betreiber.
Wenn jemand Pressensteuerungen umbaut, dann denke ich dass dort ausreichend sicherheitstechnisches Wissen vorhanden ist.
Mei erster Ansprechpartner wäre also der Pressenhersteller.

Gruß
Dieter
 
Hallo,

@Tommi:

Ich bin selbst "externer" und kümmer mich nur um Wartung und Instansdsetzung der Maschinen in dem Unternehmen.
Ich werde aber auch bei der Auslegung, Dimensionierung und der Frage nach technischen Details von Neuanschaffungen
mit in das Vertrauen gezogen um zB sinnvolle Optionen, oder technische Details und Funktionen der Maschine abzuklären.

"ein Dritter muss das tun. Das ist dann, wenn ich Deine Schilderung lese, ein separater
Auftrag, der auch Geld kostet."

Welche Anlaufstelle würdet Ihr wählen wenn keine der Parteien (Pressenhersteller oder Richtgerätlieferant) das übernnehmen möche?



@ Blockmove:

Leider handelt es sich um ein Vorschubrichtgerät, welches mechanisch fest mit der Presse verbunden wird.
Eine räumliche Abgrenzung ist nicht möglch. Klar, das wäre sicherlich das einfachste.

---

Gut, dann werde ich mal versuchen ein Gespräch mit dem Elektrounternehmen einzuleiten, welches den
Pressenumbau machen soll. Er ist ja danach der "Pressenhersteller"


Danke schon mal,

Gruß
PinkPanther
 
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