Wiederanlaufen nach Sicherheitsfunktion

norustnotrust

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Liebe Sicherheitstechnik Experten

Es ist ja hinlänglich seid langer Zeit bekannt dass eine Maschine nach Stillsetzen durch den Not-AUS Taster gegen wiederanlaufen geschützt sein muß. Das heißt, die gestoppten Bewegungen müssen bewusst wieder gestartet werden.

Die Frage die mich gerade quält ist: Ist jedes sicherheitsgerichtetes Stoppen grundsätzlich in dieser Hinsicht dem Not-Aus gleichzusetzen? Also muß z.B. wenn eine Bewegung durch eine Sicherheitstüre sicherheitsgerichtet gestoppt wurde danach grundsätzlich immer bewusst gestartet werden?
 
Das Thema hatten wir auch schon.
Früher nutzten wir zum Quittieren der Schutztüren und anschliessendem Wiederstart den gleichen Taster.
Es war einfach ein 2. Tastendruck notwendig.
Dies wurde dann bemängelt, da dies kein bewusster Start sei.
Jetzt haben wir eben 2 getrennte Tasten ... Dem Bediener ist es eigentlich egal und mir in der Zwischenzeit auch.

Gruß
Dieter
 
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