Vorschriften bei Fehlerereignissen? (Aufruf von Fehler-OBs)

malloc

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Moin zusammen,
ich hätte mal eine spezielle Frage zum Handling der Fehler-OBs bei S7-Steuerungen:
Gibt es bestimmte Normen und/oder Richtlinien, die auf Events wie z.B. "Ausfall eines Peripheriegerätes" und deren Folgen eingehen?

Von einfachen Fehlermeldungen in der Visualisierung, über Wegnehmen von Freigaben an vorgelagerte Anlagen fällt mir dazu ja auch genug ein.
Ich wollte mich aber mal schlau machen, ob es bereits Vorschriften gibt, die sich mit solchen Ereignissen befassen?
Auf "Gut Glück" googlen und Forensuche haben mich bisher nicht weiter gebracht... Falls es doch schonmal genauso diskutiert worden ist, wäre ein Link natürlich auch super.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß,
Jan
 
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Hi Kapo,
61131 sagt mir auch was, aber das ist eher die Sprachbeschreibung.
Hast wohl recht: ich such' dann eher nach Richtlinien / Handlungsempfehlungen in Störungs- und Ausnahmefällen.
Bin doch sicherlich nicht der erste, der sich damit beschäftigt, was man in die Fehler-OBs reinhacken soll...
 
Ich glaube das kann man nicht generell festschreiben. Die Fehlerbehandlung hängt ja immer auch immer stark von den betroffenen Funktionen ab. Das geht bei einfachen Warnmeldungen los, wenn nichtkritische Anlagenteile gestört sind und hört bei der Stillsetzung der gesamten Anlage auf, wenn sicherheitsrelevante Baugruppen betroffen sind.
Du musst halt die möglichen Konstellationen bewerten und die dafür passenden Reaktionen der Steuerung entwickeln.
 
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