Fräge an die Ösis

jabba

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Hab da mal ne Frage an unsere User aus Österreich,
oder die nach Österreich liefern.

Ich muss bis Montag eine Anfrage für eine Maschine nach Österreich bearbeiten, da werden z.B. die :
ÖVE 8001-1 Errichtung von Starkstromanlagen
Önorm 1088 Sicherheit von Maschinen...
ÖVE 50178 Ausrüstung..

angegeben.

Gibt es was, was in Österreich gravierend anders ist, und man in Deutschland vieleicht nicht kennt ?

Hab Ihr vieleicht einen Hinweis , was man eventuell beachten muss.

Vorab schon mal Danke für jeden Hinweis
 
Interessante Frage. Welche Art von Anlage ist es? Da Österreich bei der EU ist, sollte jede Anlage hergestellt in einem Land der EU (und den in diesem Land entsprechender Norm) ohne Probleme aufgestellt werden können(ausser der Energieversorger sollte was dagegen haben). Oder Irre ich da?
Unbedingt bei Steckdosen im Schaltschrank FI einbauen, sieht man als erstes):.
Georg
 
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Hallo Ge Org,

mit dem Fi das hab ich schon gesehen, hab aber z.B. in Frankreich Probleme bekommen, da dort Automaten nur von oben eingespeisst werden dürfen. So ein FI bringt mich auch nicht um, mich macht halt stutzig das da nicht EN vor steht.
Es heisst zwar Europa-Norm, aber die Interpretation ist Ländersache.

Kern ist z.B. die Übersetzung der Definition Maschine aus dem englischen ins deutsche, für einen Engländer ist die Richtlinie nicht so global wie für einen Deutschen. Aber das ist ein anderes Thema...
 
Hi, wollte eigentlich mit meiner Antwort nur sagen, wenn du CE vergeben kannst, ist eigentlich die Ländernorm nebensächlich, wenn du in die EU lieferst.
Die Önormen/ÖVE sind im Pflichtenheft angeführt? Wenn ja, welchen Revisionsstand(bzw. wann wurde sie erstellt) hatte die Norm.
Georg
 
Hallo Ge_Org

also vorab, ich will dich mit der Auflistung nicht erschrecken,
wird etwas viel, und ich muss ja von der Steuerungsseite nicht alles beachten. Nachmal zur Frage, mir geht es nicht um ein paar Euro für einen Fi , sondern um böse Fallen, auf die man eventuell nicht vorbereitet ist.

In den Vorschriften steht auch, bei einsatz einer Siemens Steuerung ist ein Festplattenbackup zu liefern ???
Oder folgender Satz:
6.3 Für alle über Software konfigurierbaren Geräte (z.B. Steuerungen,
Frequenzumrichter, Temperaturregler, etc.) sind Datensicherungen und
Parameterlisten, sowie Programmiersoftware und Schnittstellenkabel mitzuliefern
Muss ich jetzt Step7 , Winccflex und einen MPI Adapter mitliefern ?

Mit den Sachen kann ich umgehen, ich schreib halt rein, das diese Sachen nicht zutreffen oder ich davon ausgehe das die vorhanden sind. Aber bei den ÖVE weiss ich halt nicht ob die gravierend von den DIN/EN abweichen.

· Folgende Gesetze und Verordnungen mit allen Ergänzungen:
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBL. 450/1994
- Allgemeine Dienstnehmerschutzverordnung, VGBL. 265/1951
- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung-AAV, BGBL. 218/1983
- Arbeitsmittelverordnung-AMVO, BGBL. 164/2000
- Arbeitsstättenverordnung-AstV, BGBL. 368/1998
- Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung, BGBL. 43/1961
- Maschinen-Sicherheitsverordnung, BGBL. 306/1994
- Allgemeine Maschinen- u. Gerätesicherheitsverordnung, BGBL. 219/1983
- Elektrotechnikgesetz, BGBL. 106/1993
- Elektroschutzverordnung-ESV, BGBL. 706/1995
- Bauarbeiterschutzverordnung, 340/1994
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz-BauKG, BGBL. 37/1999
- Strahlenschutzgesetz, BGBL. 227/1969
- Strahlenschutzverordnung, BGBL. 47/1972
- Chemikaliengesetz, BGBL. 326/1987
- Gewerbeordnung, BGBL. 50/1974

·
Ö-Normen

·



ÖVE-Vorschriften

·



Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz (TRVB)

Richtlinien des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung (ÖAL)

Merkblätter des Unfallverhütungsdienstes der Allgem. Unfallversicherungsanstalt

VDI-, VDE- und IEC-Vorschriften

DIN-Normen

EN-Normen

Nur in Fällen, in denen für einzelne Gebiete keine österreichischen Vorschriften vorhanden sind, gelten die

DIN-Normen, EN-Normen und VDE-Vorschriften, sowie die Unfallverhütungsvorschriften deutscher
Berufungsgenossenschaften.


ÖVE/ÖNORM E 8001-1 Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis
1000 VAC und 1500 VDC
EN 60 204-1 Sicherheit von Maschinen, Elektrische Ausrüstung von
Maschinen, Teil 1: allgemeiner Teil
98/37/EG Maschinenrichtlinie
95/54/EG EMV-Richtlinie
EN 61 082-1 Dokumente der Elektrotechnik – Teil 1: allg. Regeln
ÖNORM EN 1088 Sicherheit von Maschinen; Verriegelungseinrichtungen in
Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen, Leitsätze für
Gestaltung und Auswahl
DIN 66020 Funktionelle Anforderungen an die Schnittstelle zwischen
Dateneinrichtung und Datenübertragungseinrichtung
ÖVE EN 50 178 Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen
Betriebsmitteln

 
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Also grundsätzlich bin ich immer etwas langsamer, zurzeit bin ich noch langsamer, hatte noch einen Termin bei der Musikkapelle.
Hoppala würde ich in der Siemens-Sache sehen, wenn es der Auftragsumfang nicht rechtfertigt, würde ich das Siemens Software-Paket incl. Schnittstelle im Angebot als Aufpreis auflisten! Jeder hat Siemens im Einsatz, würde mich daher im Vorhinein auf die Softwarestände einigen (Step7V5.2/5.4 oder ProTool/WinCCflex je nach Panel).
Brandschutznorm könnte heftig werden, je nach Anlage, aber vermutlich nicht sehr viel anders als in Deutschland!
Die Auflistung von Normen ist die eine Sache, welche Norm für Deine Anlage wichtig ist, ist die andere Sache.
Ich nehme an, dass Du Dein Projekt im Endeffekt genauso kalkulieren kannst wie in Deutschland, Siemens-Zeug und Brandschutzanlagen(falls es dich betrifft)würde ich als Aufpreis bzw. dem tatsächlichen Aufwand entsprechend auspreisen(nach Aufwand).
Bei uns gibt es ein Pflichtenheft in dem die allgemein notwendigen und für jeden aus der EU zu erfüllenden Normen drin stehen, wenn es zusätzliche Sachen (neue Software-->z.B. ProTool auf WinCCflexible, oder spezielle Sachen wie Brand oder Explosionsschutz) gibt wird darauf auch bei der Angebotslegung Rücksicht genommen.
Fogendes kann Dir natürlich auch passieren: Im Abnahmeprotokoll steht, dass Schaltschranktür geerdet sein muss, meine Erwiderung war, dass in der Schaltschranktür keine Einbauten sind und daher auch keine Erdung durchgeführt werden muss, daraufhin der Kunde:"steht aber im Abnahmeprotokoll".
Habe daher gelernt, dass ein Abnahmeprotokoll im vorhinein wichtiger ist als nach der Inbetriebnahme.
Konnte Dir sicher nicht viel weiter helfen, für mich gilt nach wie vor CE, kannst ja zum Ende Deines Angebotes reinschreiben dass die Europaweitgeltendenvorschriften eingehalten wurden und eine Nachbesserung an Landesweite Vorschriften nicht inkludiert sind!
Georg
 
Hallo Ge_org,

danke für Deine Hilfe.
Das mit den Türen mach ich immer, da ich keine Lust mehr hab zu diskutieren. Bei den Türen sehe ich das noch ein, aber Rückwand, die kann ich mit meinem Messgerät R-PE bei 10A super messen. Hab das dem Kunden im Messprotokoll gezeigt, und trotzdem will der eine Erde an der Rückwand haben ??
Die Software werde ich definitiv ausschliessen, da soll sich der Maschinenbauer drum kümmern.
Am Rande: Es sind zwei kleine Maschinen so 2*3m , also kein Brandschutz usw, keine "bösen" Materialien wie z.B. Öl, nur ein Aqarium mit 600l Wasser. Einfache Steuerung mit S7, keine CP, keine Speziellen Geräte die extra Software benötigen.
Ich baue nur die Steuerung und muss dann zur Inbetriebnahme runter, die kommen aber zur Vorabnahme nach Köln, da bestehe ich immer auf die Bewertung alle sichtbaren Mängel. Wenn dann einer die Erde erst im Werk bemängelt, werde ich stinke sauer, wenn dadurch Kosten entstehen berechne ich die meinem Kunden Eiskalt weiter.
 
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