557.5.3 messstromkreise für wandlermessung elektrischer größen
557.5.3.1 stromwandler
beim anschluss von messeinrichtungen über stromwandler an den hauptstromkreis sind folgende
anforderungen zu berücksichtigen:
– sekundärstromkreise von stromwandlern in niederspannungsanlagen dürfen nicht geerdet werden, es
sei denn, dass die messaufgaben nur durch eine verbindung mit erde erfüllt werden kann.
– in sekundärstromkreisen von stromwandlern dürfen unterbrechende schutzeinrichtungen nicht verwendet
werden.
– sekundärleitungen der wandler müssen so verlegt werden, dass durch deren hülle oder isolierung
aktive teile nicht berührt werden können, z. B. Keine berührung mit sammelschienen.
– für temporäre messungen sind als anschlussstellen messtrennklemmen oder kurzschließklemmen
vorzusehen.
– bei der auswahl von stromwandlern ist die bürde durch die sekundärleitungen (leiterquerschnitt und
länge) zu berücksichtigen.
Anmerkung zur verringerung des einflusses der leitungswiderstände auf das ergebnis der messung sollten vorzugsweise
wandler mit einem sekundären nennstrom von .../1 a verwendet werden.
Bei der anwendung vom summenstromwandlern, bei denen gefährliche spannungen nicht auftreten können,
z. B. Summenstromwandler in einrichtungen zur isolationsfehlersuche nach din en 61557-9 (vde 0413-9),
gelten die o. G. Anforderungen nicht.
557.5.3.2 spannungswandler
die sekundärseite von spannungswandlern muss durch kurzschluss-schutzeinrichtungen geschützt sein.