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Hallo Miteinander,
ich hätte da eine Frage.
Wir bauen Automatisierungsanlagen mit Robotersystemen.
Um die ganzen Elektronik-/Steuerungs-/Sicherheitskomponenten zu verdrahten haben wir uns in der Vergangenheit umständlich damit geholfen
das wir diese Sachen in einem Schrank auf dem Roboterschaltschrank außerhalb der Anlage(kein Schutzzaun, sondern geschlossener Zellentyp)
aufgebaut und verdrahtet haben. Hinzu kommt das alles steckbar ausgeführt sein mußte und sich somit zusätzlich Verdrahtungsaufwand ergab. Nun ist unsere Überlegung eine Art Schrank/Klemmkasten direkt in die Zellumhausung zu integrieren.
Gibt es hierfür irgendwelche rechtlichen Einschränkungen oder andere Dinge die man hierfür beachten muss?
PS: als Montageplatte würden wir verzinktes Stahlblech verwenden!!!
MFG
Peter
ich hätte da eine Frage.
Wir bauen Automatisierungsanlagen mit Robotersystemen.
Um die ganzen Elektronik-/Steuerungs-/Sicherheitskomponenten zu verdrahten haben wir uns in der Vergangenheit umständlich damit geholfen
das wir diese Sachen in einem Schrank auf dem Roboterschaltschrank außerhalb der Anlage(kein Schutzzaun, sondern geschlossener Zellentyp)
aufgebaut und verdrahtet haben. Hinzu kommt das alles steckbar ausgeführt sein mußte und sich somit zusätzlich Verdrahtungsaufwand ergab. Nun ist unsere Überlegung eine Art Schrank/Klemmkasten direkt in die Zellumhausung zu integrieren.
Gibt es hierfür irgendwelche rechtlichen Einschränkungen oder andere Dinge die man hierfür beachten muss?
PS: als Montageplatte würden wir verzinktes Stahlblech verwenden!!!
MFG
Peter