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Hallo zusammen,
ich brauche mal ein wenig Hilfe zur richten Auswahl von Leitungen.
Wir haben ein Bedientabelau mit Not-Halt und einigen Tastern (Siemens-Taster). Diese schließen wir zur Zeit mit einer LIYY Leitung 0,34mm² an. Die Leitung wird in Installationskanälen verlegt und dann im Schaltschrank auf die SPS angeschlossen.
Jetzt ist die Frage aufgetaucht ob wir in unseren Anlagen überhaupt den Querschnitt 0,34mm² verwenden dürfen. Hierbei habe ich in die Norm geschaut VDE 0100-520. In dieser steht das bei fester Verlegung und Mantelleitungen für Melde und Steuerstromkreise Kupferadern von mind. 0
,5mm² verwendet werden dürfen. Allerdings mit einer Anmerkung das in Melde- und Steuerstromkreisen für elektronische Betriebsmittel ein Mindestquerschnitt von 0,1mm² zulässig ist.
Ich verstehe jetzt den Unterschied nicht wann ich mit 0,1mm² oder 0,5mm² rechnen muss.
Ist nun mein Taster ein solches elektronische Betriebsmittel wo ich praktisch bei meinem 0,34mm² bleiben kann?
Vielen Dank im vorraus.
ich brauche mal ein wenig Hilfe zur richten Auswahl von Leitungen.
Wir haben ein Bedientabelau mit Not-Halt und einigen Tastern (Siemens-Taster). Diese schließen wir zur Zeit mit einer LIYY Leitung 0,34mm² an. Die Leitung wird in Installationskanälen verlegt und dann im Schaltschrank auf die SPS angeschlossen.
Jetzt ist die Frage aufgetaucht ob wir in unseren Anlagen überhaupt den Querschnitt 0,34mm² verwenden dürfen. Hierbei habe ich in die Norm geschaut VDE 0100-520. In dieser steht das bei fester Verlegung und Mantelleitungen für Melde und Steuerstromkreise Kupferadern von mind. 0
,5mm² verwendet werden dürfen. Allerdings mit einer Anmerkung das in Melde- und Steuerstromkreisen für elektronische Betriebsmittel ein Mindestquerschnitt von 0,1mm² zulässig ist.
Ich verstehe jetzt den Unterschied nicht wann ich mit 0,1mm² oder 0,5mm² rechnen muss.
Ist nun mein Taster ein solches elektronische Betriebsmittel wo ich praktisch bei meinem 0,34mm² bleiben kann?
Vielen Dank im vorraus.