Warnhinweise auf Schränken

diabolo150973

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Hallo zusammen,

ich wollte mal fragen, ob es irgendwelche Vorschriften zu "Warnhinweisen auf Schaltschränken" gibt?

Ich kannte aus meiner alten Firma so schöne Sätze wie:

Achtung! Auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter steht die Zuleitung unter Spannung!

oder

Achtung! Vor öffnen Netzstecker ziehen!

oder ein Spannungsblitz als Dreieckaufkleber....

Da, wo ich jetzt bin macht man so etwas gar nicht. Ist es eher eine Gewissensfrage, oder gibt es einschlägige Vorschriften?
Mich wundert es auch, dass im Schaltbild keine Ortskennzeichen vergeben sind und die Steuerung machmal über mehrere Schränke in der ganzen Maschine verteilt ist.

Aber das mit den Aufklebern würde ich gerne wissen!


Einen schönen Abend noch,

dia
 
Gewissensfrage triffts schon gewissermaßen!
Die Risikoanalyse beurteilt die div. Risiken die dann in folgender Reihenfolge:
- Konstruktive Maßnahmen
- Technische Schutzmittel z.B. Sicherheitstechnik
- Bedienerinformation (also z.B. Aufkleber)
auf ein "akzeptiertes Restrisiko" gemindert werden.

Grundsätzlich Hinweise zum Gelben Blitz aus EN 60204-1 (VDE0113-1):
VDE0113 schrieb:
16.2 Warnschilder
16.2.1 Gefährdung durch elektrischen Schlag
Gehäuse, bei denen nicht anderweitig klar zu erkennen ist, dass sie elektrische Betriebsmittel enthalten,
Anlass für ein Risiko durch elektrischen Schlag sein können, müssen mit dem grafischen
IEC 60417-5036 (DB:2002-10) gekennzeichnet sein.
Das Warnschild muss auf der Gehäusetür oder der Abdeckung deutlich sichtbar sein.
Das Warnschild darf entfallen (siehe auch 6.2.2 b) für:
- ein Gehäuse, bestückt mit einer Netz-Trenneinrichtung;
- eine Mensch-Maschinen-Schnittstelle oder eine Bedienstation;
- ein einzelnes Gerät mit eigenem Gehäuse (z. B. Positionsfühler).

Weitere Hinweise gibt die BGV A8, hier geht es allgemein um Schilder, Gebote, Verbote ...

P.S. Im Schaltschrank müssen auf jeden Fall Warnungen an die Stellen, die auch mit ausgeschalteten Hauptschalter noch unter Spannung sind,
außerdem wird in der 0113 empfohlen, Teile die immer unter Spannung stehen in Orange zu verdrahten, das wäre dann ein sog. "ausgenommener Stromkreis".

Mfg
Manuel
 
Zuletzt bearbeitet:
Gehäuse, bei denen nicht anderweitig klar zu erkennen ist, dass sie elektrische Betriebsmittel enthalten,
.....
Das Warnschild darf entfallen (siehe auch 6.2.2 b) für:
.....

Wenn ich so was lese bekomme ich einen Anfall. Wie kann ich den ANDERWEITIG erkennen ob ein elk. Betriebsmittel drin ist ??? Glastüren ?

Und wieso DARF es entfallen ?

So eine Kacke. Die sollen in ihre Vorschriften schreiben : Wo elektrische Betriebsmittel drin sind kommt nen Blitz drauf. Fertig. Dann gibt es nix zu deuten oder auszulegen.... aber das wäre wohl von diesen Vorschriften- und Normenheinies zu viel verlangt.

*vde*
 
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@Lila, also wenn du dich darüber schon aufregst, dann wirst du das folgende "Lieben":

hier noch der Punkt 6.2.2:
6.2.2 Schutz durch Gehäuse (Umhüllungen)29
Aktive Teile müssen sich innerhalb von Gehäusen befinden, die den entsprechenden Anforderungen aus 4,
11 und 14 genügen und die Schutz gegen direktes Berühren von wenigstens IP2X oder IPXXB bieten (siehe
IEC 60529)Wo die oberen Abdeckungen der Gehäuse leicht zugänglich sind, muss der Schutzgrad gegen direktes
Berühren, den die oberen Abdeckungen bieten, mindestens IP4X oder IPXXD sein.
Das Öffnen eines Gehäuses (d. h. Öffnen von Türen, Deckeln, Abdeckungen und ähnlichem) darf nur, unter
einer der folgenden Bedingungen möglich sein:

a) Die Verwendung eines Schlüssels oder Werkzeuges ist für den Zugang notwendig. Für abgeschlossene
elektrische Betriebsstätten siehe IEC 60364-4-41 oder IEC 60439-1, soweit anwendbar.
ANMERKUNG 1 Die Verwendung eines Schlüssels oder Werkzeuges ist dazu bestimmt, den Zugang auf Elektrofachkräfte
oder unterwiesene Personen zu begrenzen (siehe 17.2 b) 12)).
Alle aktiven Teile, die möglicherweise beim Zurücksetzen oder Justieren von hierfür vorgesehenen
Geräten berührt werden können, während die Ausrüstung noch eingeschaltet ist, müssen gegen direktes
Berühren mit einem Schutzgrad von mindestens IP2X oder IPXXB geschützt sein. Andere aktive Teile
auf der Innenseite von Türen müssen gegen direktes Berühren mit einem Schutzgrad von mindestens
IP1X oder IPXXA geschützt sein.

b) Abschaltung aktiver Teile innerhalb des Gehäuses, bevor das Gehäuse geöffnet werden kann.
Dies kann erreicht werden durch Verriegeln der Tür mit einer Trenneinrichtung (z. B. der Netz-Trenneinrichtung)
derart, dass die Tür nur geöffnet werden kann, wenn die Trenneinrichtung offen ist, und dass
die Trenneinrichtung nur eingeschaltet werden kann, wenn die Tür geschlossen ist.

AusnahmeEine Spezialeinrichtung oder ein Werkzeug, nach Vorgabe des Lieferanten, kann benutztwerden, um die Verriegelung aufzuheben, vorausgesetzt,
- es jederzeit, während die Verriegelung aufgehoben
der AUS-(getrennt)Stellung abzuschließen oder Trenneinrichtung
zu verhindern;
- beim Schließen der Tür die Verriegelung automatisch
- alle aktiven Teile, die beim Zurückstellen oder Einstellen möglicherweise
berührt werden können, während die Ausrüstung
mit mindestens dem Schutzgrad IP2X oder IPXXB Innenseite
von Türen gegen direktes Berühren mit mindestens
sind;
- eine entsprechende Information mit der elektrischen
12)).
ANMERKUNG 2 Die Spezialeinrichtung oder das Elektrofachkräfte
oder unterwiesene Personen bestimmt (siehe
Mittel müssen vorgesehen werden, um den Zugangden Trenneinrichtungen verriegelt sind, auf Elektrofachkräfte
oder unterwiesene Personen bestimmt (siehe 17.2 b) 12)).
Mittel müssen vorgesehen werden, um den Zugang zu aktiven Teilen hinter Türen, die nicht direkt mit
den Trenneinrichtungen verriegelt sind, auf Elektrofachkräfte oder unterwiesene Personen einzuschränken.
(Siehe 17.2 b) 12))
Alle Teile, die nach dem Ausschalten der Trenneinrichtung(en) (siehe 5.3.5) unter Spannung bleiben,
müssen gegen direktes Berühren mit mindestens dem Schutzgrad IP2X oder IPXXB (siehe IEC 60529)
geschützt sein. Solche Teile müssen nach 16.2.1 mit einem Warnschild gekennzeichnet sein (siehe auch
13.2.4 für die Identifizierung von Leitern durch Farbe).
Ausgenommen von dieser Kennzeichnungsanforderung sind:
- Teile, die nur durch Verbindung mit Verriegelungsstromkreisen aktiv sein können und die nach
13.2.4 durch Farbe als potenziell spannungsführend identifizierbar sind;
- die Netz-Anschlussklemmen der Netz-Trenneinrichtung, wenn Letztere für sich in einem getrennten
Gehäuse montiert ist.
c) Das Öffnen ohne die Verwendung eines Schlüssels oder Werkzeugs und ohne Abschalten der aktiven
Teile darf nur möglich sein, wenn alle aktiven Teile mindestens nach dem Schutzgrad IP2X oder IPXXB
(siehe IEC 60529) gegen direktes Berühren geschützt sind. Wo Abdeckungen diesen Schutz bieten,
dürfen sie entweder nur mit einem Werkzeug entfernt werden können, oder alle durch sie geschützten
aktiven Teile müssen automatisch abgeschaltet werden, wenn die Abdeckung entfernt wird.
ANMERKUNG 3 Wo Schutz gegen direktes Berühren nach 6.2.2 c) erreicht wird und durch die Betätigung von
Geräten von Hand (z. B. schließen von Schützen oder Relais von Hand) eine Gefährdung entstehen kann, sollte
solchen Betätigungen mit Abdeckungen oder Hindernissen vorgebeugt werden, deren Entfernung ein Werkzeug
erfordert.
 
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