Bestandsschutz

Automation GmbH

Level-1
Beiträge
1
Reaktionspunkte
0
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo,

ich habe demnächst vor in einem bestehenden Schaltschrank eine DDC aus zu tauschen, das heißt eine alter Regler raus und ein neuer wieder rein.
Der alte Schaltschrank entspricht natürlich nicht den heute gültigen VDE Vorschriften.
Kann mir bitte jemand sagen, in wie fern übernehme ich eine Verantwortung für die vorher bestehende Verdrahtung des Leistungsteils und muß ich nach meinen Umbaumaßnahmen die komplette Schaltanlage auf die aktuellen VDE Vorschriften bringen oder existiert für das was ich nicht verändere ein Bestandsschutz? Gibt es da auch irgendwelche Literatur wo ich nachschlagen und auch meinem Auftraggeber vorlegen kann?
Danke schön.
 
Moin,

also grundsätzlich gibt es so etwas wie "Bestandsschutz" nicht in der VDE. Es fehlt in den meisten Bereichen (nicht in allen) lediglich die Forderung nach einer laufenden Anpassung an aktuelle Normen.

In deinem Fall siehts folgendermassen aus: Du tauschst hier lediglich eine Baugruppe gegen eine gleichwertige aus, das würde ich mal als Reparatur einordnen.
Sofern die Anlage den zum Zeitpunkt ihrer Errichtung gültigen Normen noch entspricht kann und darf der Rest der Anlage im alten Zustand belassen werden.
Sollten sich zwischenzeitlich aber akute Mängel ergeben haben oder der Aufbau bzw. Teile des Aufbaus der Anlage bereits zum Errichtungszeitpunkt nicht zulässig gewesen sein wäre die Anlage an die heute geltenden Normen anzupassen.
Zusätzlich dazu übernimmst du - da du als letzter an der Anlage gearbeitet hast - die vollständige Verantwortung für alle Mängel, sowohl die bereits vorhandenen als auch evt. von dir verursachte.


Gruß Tobi
 
Zurück
Oben