Sicherheit bei Stecker mit offenen Kontakten mit 230VAC

GBat

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Hallo zusammen

An einem Gerät für zum Verschweissen von Bauteilen ist aus konstruktiven Gründen ein Stecker anzustecken an dessen Kontakte 230 VAC anliegen können und der Benutzer einen elektrischen Schlag erleiden kann. Die Sicherheitsbetrachtung ergibt einen Performancelevel d.

Die Sicherheitsfunktion dafür sähe nun so aus, dass die gefährliche Spannung nur dann anliegt, wenn der Deckel einer isolierten Box geschlossen ist. Der Deckel wird zweikreisig überwacht und zwei in Reihe geschaltete Schütze schalten die Spannung allpolig und allseitig sicher ab.

Da ich kein vergleichbares Gerät mit einem solchen Stecker kenne:) stelle ich mir analog z.B. eine Drehmaschine vor. Der Benutzer kann ein Werkstück wechseln und bei einem Anlauf der Maschine zieht er sich eien irreversible Verletzung zu...

Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ein Gerät grunsätzlich so ausgeführt werden darf, dass durch obige Maßnahme kein Berührungsschutz am Stecker erforderlich ist.

Wie würdet Ihr diese Situation bewerten?

Beste Grüsse

Geri
 
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Hallo SchneiderCC

Vielen Dank für den Link. Das geht leider nicht mehr weil die Geräte bereits vorhanden sind.

Der Stecker ließe sich mit größerem Aufwand wahrscheinlich noch umbauen. Das Schutzniveau ist wahrscheinlich erreicht - bin aber noch nicht richtig fündig geworden, ob ein nicht isolierter Stecker für so einen Anwendungsfall überhaupt zulässig ist.

Beste Grüsse
Geri
 
Über 2 kurzgeschlossene Pole des Gegensteckers mit 24V überwachen ob der Stecker angeschlossen ist, erst dann die 230 freigeben -> Das sollte sich auch mit relativ einfachen Relais lösen lassen.
 
Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ein Gerät grunsätzlich so ausgeführt werden darf, dass durch obige Maßnahme kein Berührungsschutz am Stecker erforderlich ist.

Ich hab schon vergleichbare Einrichtungen gebaut und bin genauso vorgegangen. Als Positionsschalter hab ich 2 Stück Schmersal CSS180 verwendet. Auswertung erfolgt über einen Zweihandbaustein.
Abschaltung ebenfalls über 2 Schütze. Zusätzlich ist noch ein Personenschutz-FI verbaut.


Gruß
Dieter
 
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Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob ein Gerät grunsätzlich so ausgeführt werden darf, dass durch obige Maßnahme kein Berührungsschutz am Stecker erforderlich ist.

Wie würdet Ihr diese Situation bewerten?
Nicht zulässig, da grundlegender Basisschutz Isolierung fehlt.
 
Hallo zusammen

Vielen Dank für eure top Rückmeldungen!

@GLT
In derr österr. Elektroschutzverordnung von 2012 steht unter Basisschutz:
Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren)
3(1) Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn ihre betriebsmäßig unter Spannung stehenden Teile entweder in ihrem ganzen Verlauf isoliert oder durch ihre Bauart, Lage oder Anordnung oder durch besondere Vorrichtungen gegen direktes Berühren geschützt sind.

"ihre Bauart" .. wenn die Maschine so gebaut ist .. - also eine Sicherheitssteuerung dafür sorgt, dass die Spannung nur dann anliegt, wenn die Kabine geschlossen ist..

oder darf man den Absatz so nicht interpretieren...?

Vielen Dank nochmals

Geri
 
Im Grundsatz würde ich immer Isolation als Berührungsschutz jeglicher techn. Zusatzmaßnahme vorziehen.

Unter Bauart wäre m.E. Abeckung/Umhausung zu verstehen, die sich nur mittels Werkzeug abnehmen lässt u. deren Abnahme nicht der Regelbedienung/Laienbedienung unterliegt.

Die avisierte Lösung sehe ich unter "besonderen Vorrichtungen".

Seid ihr die Hersteller/Errichter der Maschine oder Betreiber?
 
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Vielen Dank für deine Infos.

Die avisierte Lösung sehe ich unter "besonderen Vorrichtungen".
ja, stimmt.

Der Betreiber hat das Gerät selber gebaut und möchte es nun sicher machen. Ich erstelle als Externer das Sicherheitskonzept, bringe die Elektrik auf den notwendigen Stand stelle die Konformitätserklärung aus.

Die Bedienung erfolgt schließlich von anglernten Kräften.

Werde nun mal mit allen Mitteln versuchen, den Stecker irgendwie zu isolieren.


Beste Grüsse

Geri
 
Irgendwie verstehe ich hier den ganzen Aufwand nicht.:

Im Prinzip gilt hier doch das Gleiche wie bei allen anderen Maschinen / Anlagen auch.
Du machst eine Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung der Anlage.
Hierbei stellst du nun fest, dass die Gefahr eines Stromschlags bei Berühren der Kontakte besteht.
Vorzugsweise solltest nun die Konstruktion dahingehend ändern, dass diese Gefahr nicht mehr besteht.
Ist dies prozessbedingt oder mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, brauchst du eben eine geeignete Schutzeinrichtung.
Diese Schutzeinrichtung muss dem in der Risikobeurteilung festgelegtem erforderlichem Performancelevel entsprechen.

Warum muss Stromschlag anders beurteilt werden wie mögliche Quetschung oder Verbrennung?

Gruß
Dieter
 
Hallo Dieter, Danke für deine Rückmeldung. Die Methodik ist mir schon klar. Habe sonst niemanden, mit dem ich das Thema diskutieren kann.

Alle Beiträge hier haben mir noch ein paar sehr interessante Anregungen gebracht.

Beste Grüße
Geri
 
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Hallo Geri,

das Thema Sicherheit sorgt immer wieder für Diskussionen.

Mich hat verwirrt, dass du die Steckverbindungen ungebdingt berührungssicher ausführen willst.
Deshalb die Frage nach dem Unterschied in den Gefährdungen.

Ich hab selber schon Test- und Prüfeinrichtungen gebaut und hab eigentlich nichts in den Normen gefunden, dass zwingend einen Berührungsschutz anstelle einer Abschaltung vorschreibt.

Gruß
Dieter
 
Servus Dieter

Vielen Dank nochmals! Den Stecker zu isolieren war eher so ein Baugefühl auch mit dem Gedanken was im Kopf eines Bedieners vorgehet, wenn er den Stecker in der Hand hält. Wenn Performace Level e erreicht wird, dann ist das Risiko für den Bedienerauf dem Weg zur Arbeit zu verunfallen aber wahrscheinlich deutlich größer.:)

Beste Grüsse

Geri
 
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