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Hallo zusammen,
wir hatten bei uns gerade eine recht lebhafte Diskussion über folgende Frage:
Wann gilt ein Lichtgitter bzw. Reflexionstaster als betätigt?
Ein Kollege ist der Meinung daß die LS mit dem Lichtstrahl betätigt wird, d.h. fällt auf den Empfänger Licht so ist dieser betätigt, wird der Lichtstrahl unterbrochen (z.B. Werkstück in Lichtgitter) so ist der Empfänger unbetätigt.
Für mich ist der Lichtstrahl ein Bestandteil der LS, bildlich gesprochen, wie der Betätiger an einem Schalter, und erst wenn der Lichtstrahl unterbrochen, bzw. "betätigt" wurde, gilt für mich die LS als betätigt.
Was sagt Ihr dazu? gibt es dafür eine offizielle Definition?
Gruß Thomas
wir hatten bei uns gerade eine recht lebhafte Diskussion über folgende Frage:
Wann gilt ein Lichtgitter bzw. Reflexionstaster als betätigt?
Ein Kollege ist der Meinung daß die LS mit dem Lichtstrahl betätigt wird, d.h. fällt auf den Empfänger Licht so ist dieser betätigt, wird der Lichtstrahl unterbrochen (z.B. Werkstück in Lichtgitter) so ist der Empfänger unbetätigt.
Für mich ist der Lichtstrahl ein Bestandteil der LS, bildlich gesprochen, wie der Betätiger an einem Schalter, und erst wenn der Lichtstrahl unterbrochen, bzw. "betätigt" wurde, gilt für mich die LS als betätigt.
Was sagt Ihr dazu? gibt es dafür eine offizielle Definition?
Gruß Thomas