Betriebsart 2 Einrichtbetrieb

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Ich hätte mal eine frage zu den betriebsartenschalter selber, wie muß der
eigentlich in der Elektrischen Ausführung gestaltet werden

Hallo Helmut,

dazu fällt mir ein ganz alter Thread von mir ein.

http://www.sps-forum.de/showthread.php?41566-Betriebsarten-per-RFID

Die EX_OR-Funktionalität muss mechanisch- oder elektronisch sichergestellt
sein und zwar mit dem geforderten PL.
Das Softwaremodul "Betriebsartenschalter" des PNOZ-multi z.B. macht das,
ich nehme an, andere auch.

Gruß
Tommi
 
Meine Meinung dazu :

Beides ist irgendwie sinnlos. Schlüssel stecken sowieso immer in dem Schalter und Passwörter kennen nach einigen Wochen sogar die Pförtner. Aber es wird in den Dokumenten immer nur vom Schlüsselschalter gesprochen.

Hallo Axel,

das ist ja auch das, was ich meine, die Wahrscheinlichkeit, daß das eintritt, was Du hier sagst,
ist größer als ein Versagen eines "Standard"-Frequenzumrichters.

Aber juristisch hat Safety (wahrscheinlich) auch recht.

Der Betreiber muss dafür sorgen, daß Schlüssel nicht stecken. Das hat nichts mit der
Diskussion um den Performance-Level zu tun, sondern ist Führungsaufgabe, und
das fängt bei der Werkleitung des Betreibers an.

Eine ewige Baustelle für Leute wie mich...;).

Gruß
Tommi
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo Tommi,
der Begriff kommt aus der 61800-5-2
Elektrische Leistungsantriebssysteme mit einstellbarer
Drehzahl
Teil 5-2: Anforderungen an die Sicherheit –
Funktionale Sicherheit
4.2.3.4 Sicher begrenzte Geschwindigkeit (Safely-limited speed, SLS)
Die SLS-Funktion verhindert, dass der Motor die festgelegte Begrenzung der Geschwindigkeit überschreitet.
Ob ein Ersatz eines Betriebsartenwahlschalters durch ein Panel möglich ist, ist abhängig von dem genauen Einsatz, in der Regel wird es nicht möglich sein weil der PLr nicht erreicht werden kann.
Als Hersteller von Maschinen hat man die MRL einzuhalten und auch entsprechende Maßnahmen wie Betriebsartenschalter umzusetzen und das auch in der Betriebsanleitung beschreiben.
Der Betreiber muss dann das Arbeitsschutzgesetzt http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ umsetzen in Form der BetrSichV, er muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, danach dann Betriebsanweisungen verfassen in der dann auch der Umgang mit den Betriebsartenwahlschalter steht.
Also für den Hersteller ist erst mal wichtig dass er die Gesetzte einhält!

Hallo Dieter,

Danke für die Info, diese Norm haben wir nicht in unserer Datenbank.


Jetzt mal grundsätzlich gefragt:

Muss man Deiner Meinung nach beim Nachrüsten einer Betriebsart "Zustimmschalter", PLr > b, einen Standard-Frequenzumrichter
immer gegen einen mit "sicher reduzierter Geschwindigkeit" austauschen?

Kann man Deiner Meinung nach die "sicher reduzierte Geschwindigkeit" als "Stand der Technik" ansehen?
Dann würde nämlich §4 Absatz 3 des ArbSchG ziehen.

Gruß und Frohes Fest, falls Du dies vor der Bescherung noch liest ;).
Tommi
 
Hallo Helmut,

dazu fällt mir ein ganz alter Thread von mir ein.

http://www.sps-forum.de/showthread.php?41566-Betriebsarten-per-RFID



Die EX_OR-Funktionalität muss mechanisch- oder elektronisch sichergestellt
sein und zwar mit dem geforderten PL.
Das Softwaremodul "Betriebsartenschalter" des PNOZ-multi z.B. macht das,
ich nehme an, andere auch.

Gruß
Tommi

Neh mir geht es eher darum ob der Betriebsartenschalter, elektrisch mindestens genauso
ausgeführt werden muss wie die Sicherheitseinrichung die überbrückt wird. Zb wenn eine
Türschalter 2-Kanalig und Querschlußsicher ausgeführt ist, muss der Betriebsartenschalter
genauso ausgeführt werden muss.

Dann noch eine Ergänzung, was bei uns ein Thema ist in einer C-Norm, definiert ist das bei geöffneter
Trennender Schutzeinrichtung, Achsen und Vorschub in Tippbetrieb betrieben werden dürfen, aber auch
Frässmotore gestartet, die ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellen, hier würde es reichen wenn ein
direkter Zugriff zb durch Vorschubrollen verhindert wird.
 
Hallo Tommi,
da es ein erhebliches Risiko darstellt würde ich immer eine Überwachte Geschwindigkeit einbauen, dazu muss nicht zwingend der Umrichter getauscht werden, es gibt externe Systeme wie das Sigma S30 oder eben auch Lösungen mit PNOZmulti.
Die BtrSichV Anhang I Punkt 1.12 fordert entsprechende Schutzmaßnahmen. Bei Altmaschinen ohne Änderungen müssen die zum Zeitpunkt des Erstmailgen IB gültigen Gesetzte, Normen, UVV, MRL eingehalten werden. Bei neuen Maschinen MRL 2006/42/EG.
Also kurz, JA sehe ich als Stand der Technik und nicht erst seit der neuen MRL.

Zum Betriebsartenwahlschalter wie geschrieben wenn er eine SF erfüllt und das macht dieser wenn man damit einen verriegelte Trennende Schutzeinrichtung überbrückt, muss dann das gleiche Niveau aufweisen wie die eigentliche SF.
Aber auch hier definiert man eine SF:
Wenn der BS auf die Betriebsart Einrichten gestellte wird, werden sicherheitsgerichtet die Antriebe Xy abgeschaltet und damit ein Automatischer Anlauf auch durch Befehlsverkettungen während der Sonderbetriebsart Einrichten verhindert.
Wenn der BS auf die Betriebsart Einrichten gestellte wird, werden für die Antriebe yx nur noch eine verminderte Geschwindigkeit von …m/min zugelassen.
Wenn der BS auf die Betriebsart Einrichten gestellte wird, dann kann die sichere Energietrennung des Antriebs YX durch Betätigung des Zustimmtasters vom Typ 3 bei geöffneter verriegelter trennender Schutzeinrichtung xy aufgehoben werden.
Nur mal ein paar Beispiele für die Definition von SF, es sind dann noch mehr.
Jetzt ermittelt man die PLr und geht an die Architektur.
Jetzt können wir darüber diskutieren ob der BS in der SF ist.
Auch euch frohe Weihnachten!
 
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Hallo,
hier mal ein paar Auszüge aus Typ-C Normen zur Betriebsart 2:
EN 1010-1 Druck und Papierverarbeitungsmaschinen:
Sicherheitsrelevante Teile …. von Weg bzw. Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen EN ISO 13849-1 bzw. EN 62061 entsprechen.

EN 10218:2010 Industrieroboter:
Fordert PLd Kategorie 3, siehe 5.4.2 5.6.3

EN 12417 Werkzeugmaschinen Bearbeitungszentren, enthält sehr detaillierte Vorgaben zu den Betriebsarten. Tommi hat dazu auch mal ein Video der BG verlinkt.
 
Also kurz, JA sehe ich als Stand der Technik und nicht erst seit der neuen MRL.

Hallo Dieter,

ich fürchte, Du hast recht...;).

Zumindest könnte das nach einem Unfall so gesehen werden.
Die Reaktionszeit des Menschen, selbst wenn er "nur" den Zustimmschalter loslassen
muss und noch nicht mal aktiv einen NOT-HALT drücken muss, ist nicht zu verachten.

Man kann das sehr einfach ausrechnen, wie weit eine Achse mit v= x m/sek. in y sek. fährt.

Was kostet denn so ein Sigma S30? (ungefähr)

Gruß
Tommi
 
Zuletzt bearbeitet:
Erweiterte Disskusion Einrichten

Hallo,
aus gegeben Anlass möchte ich dieses Thema erweitern und gebe ein Diskussionsgrundlage vor.
Mich würde eure Sichtweise und die realen Vorgehensweisen interessieren!!!!!
Betrachten wir mal ein Beispiel für die Betriebsart 2 Einrichten.
Maschine:
Hat drei Elektrische Servoantriebe von denen eine Gefahr ausgeht. Keine Vertikale Achsen, keine Gefährdungsüberlagerung. Wir müssen einen Antrieb einrichten.
Antrieb 1, 2, 3
Risikobeurteilung,
Der Bediener kann immer in diesen Bereich eingreifen, es kann zu ungewollten Anlauf kommen, da Automatiksteuerung. Wir kommen zu dem Schluss es ist noch kein akzeptables Restrisiko vorhanden als müssen wir zur Risikominderungsmaßnahme kommen.
Wir wenden jetzt das Dreischrittverfahren der EN ISO 12100 an.
Inhärent sichere Konstruktion
Technische Schutzmaßnahme
Benutzerinformation
Die inhärent sichere Konstruktion haben wir soweit wie möglich gemacht. Man betrachtet bei der Risikobeurteilung alle Gefahren dazu gehören auch Stolper und stoßstellen die überall in der Maschine vorhanden sind. Bedeutet wir haben die Gefährdungen an den Maschinenteilen reduziert in Form von vermeiden von mechanischen Gefahren, also z.B. abrunden von Stoßstellen, einhalten von Abständen die eine Quetschen darstellen, verhindern von Einzugs,- und Scherstellen usw.
Aber hier soll es um die Funktionale Sicherheit gehen!
Als erste Technische Schutzmaßnahme wollen wir jetzt den Zugang bzw. Zugriff auf die Gefährdungsbereiche unterbinden in Form einer trennenden Schutzeinrichtung nach EN 953 gebaut. Wir müssen aber alle Lebensphasen der Maschine betrachten und merken, dass bei bestimmten Handlungen, Arbeitsgängen ein Zugang zum Gefährdungsbereich nötig ist, Reinigung, Wartung und besonders Beseitigung von kleinen Störungen, also planen wir zwei Schutztüren. Bei den Reinigungs.- und Wartungsarbeiten usw. schreiben wir in die Betriebsanleitung das eine sichere Energietrennung vorgenommen werden muss in Form von Betätigungen der Netztrenneinrichtungen, die müssen für alle Energiearten vorhanden sein und um ein ungewolltes wiedereinschalten zu verhindern auch abschließbar sein. Es kann auch nötig sein bestimmte Achsen zu sichern, z.B. Vertikalachsen die könnte man jetzt sichern mit einer Absteckvorrichtung.
Jetzt sehen wir uns auch die weiteren Lebensphasen an wie Instandhaltung und Einrichten, um die Instandhaltung zu erleichtern suchen wir Möglichkeiten wie eine Zugänglichkeiten der Aktoren außerhalb des Gefährdungsbereiches, also alle Ventile und wenn möglich auch Klemmkästen sitzen an stellen die freizugänglich und sicher sind. Bei der Sonderbetriebsart Einrichten muss der Bediener die Möglichkeit haben den Antrieb 1 zu verfahren.
Was ergibt sich daraus, wir müssen jetzt bewegliche trennende Schutzeinrichtungen anbringen um den Zugang zu ermöglichen, da dieser Zugang mehr als einmal pro Tag erfolgen muss, verriegeln wir die Gefährdungen Steuerungstechnisch, sprich die Antriebe durch anbringen eines Verriegelungsschalters, es wird also aus der beweglichen trennenden Schutzeinrichtung eine verriegelte trennende Schutzeinrichtung. Da es sich um Servoantriebe mit entsprechenden Verstärkern handelt müssen wir uns Gedanken manchen wie wir diese durch den Verriegelungsschalter sicher zum Anhalten bringen und wie können wir dieses Anhalten schnellst möglich erreichen, hierzu gibt die EN 60204-1 die Stopp –Kategorie 1 vor, hierbei handelt es sich um ein elektronisches herunter bremsen des Antriebes, dies kann nicht sicher passieren. Daraus ergeben sich Fragen wie schnell kommt der Antrieb zum stehen? Wenn also von der Schutztür aus die Gefährdung erreicht werden kann bevor der Antrieb steht haben wir ein zu minderndes Risiko, jetzt wenden wir die Stopp-Kategorie 1 an und der Antrieb steht schnell genug. Es könnte aber passieren das die Elektronische Bremsung nicht mehr funktioniert z. B. durch Ausfall der Spannung oder defekte des Umrichters. Jetzt müssen wir uns überlegen ist dieses Restrisiko akzeptabel, wir könnten argumentieren das ein Spannungsausfall sehr selten vorkommt und ein eventuelles Nachlaufen des Antriebes sicher vom Bediener erkannt wird, dies muss aber auch so sein. Weitere Argumente, die Bremsfunktion wird im Normalbetrieb ständig angefordert und ein versagen würde zu einer Fehlfunktion der Maschine führen, also die Maschine geht ständig auf Störung. Auch verweisen wir in der Betriebsanleitung auf dieses Restrisiko und geben vor bei einem verlängerten Nachlauf die Maschine außer Betrieb zunehmen. Wenn dieses Restrisiko nicht akzeptabel ist könnten wir eine Bremse anbauen die nur dann wirksam wird wenn das Elektronische Bremsen versagt, d.h. der Antrieb kommt nach Ablauf einer sicheren Zeit nicht zum stehen dann wird dieser aber auf STO geschaltet und auch die Bremse zum Einfall gebracht. Wichtig ist hier aber das wir ein Fehler in der Maschine generieren der dann dem Bediener anzeigt die Stopp Kategorie 1 hat versagt, den die Bremse wird verschleißen und kann nur einige male diesen Stopp ausführen. Eine Lösung für den Spannungsausfall wäre eine USV einzubauen die dann die Umrichter weiter versorgt und eine Bremsung noch ermöglicht. Also es ist bei der Risikobeurteilung festzulegen ob dieser mögliche Nachlauf ein akzeptables Restrisiko darstellt, es muss sehr deutlich erkennbar sein das da was nicht stimmt und auch ein Fehlermeldung erzeugt werden. Wenn dies alles nicht akzeptabel ist baut man eine Zuhaltung an die trennende Schutzeinrichtung die dann z.B. erst nach sicherer Energietrennung des Antriebes und dem Ablauf einer sicheren Zeit geöffnet werden kann.
 
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Teil 2

So jetzt definieren wir mal die ersten Sicherheitsfunktionen, Wenn, Dann:
Wir gehen jetzt davon aus das ein eventueller Nachlauf der Antriebe der durch versagen des Umrichters oder Spannungsausfall erkannt wird und so kurz ist das dies ein Akzeptables Restrisiko darstellt.
SF 1-6:
Wenn die Schutztür 1 geöffnet wird dann erfolgt unverzüglich ein elektronisches Bremsen des Antriebes 1 über den Umrichter 1, nach Ablauf einer sicheren Zeit von (z.B) 0,3 Sekunden erfolgt eine sichere Energie Trennung STO des Umrichters.
Da wir mit dem Verriegelungsschalter an Schutztür 1 auch die Antriebe 2 und 3 genau so abschalten verweisen wir hier auch SF1, also SF2 und SF3 siehe SF1
Da der Verriegelungsschalter an Schutztür 2 genau so wirkt verweisen wir auch hier auf SF 1, also SF4-6 siehe SF1.
Manuelle Rückstellfunktion, nach auslösen der SF1-6 müssen beide Schutztüren geschlossen werden und danach eine Reset-Taste betätigt werden. Siehe hierzu EN ISO 13849-1 Abschnitt 5.2.2. Die Risikobeurteilung hat ergeben, dass ein Zufallen der Schutztüren nicht verhindert werden kann und deshalb wir die Reset-Taste mit der Sicherheitssteuerung ausgewertet. Es ist von der Reset-Taste aus der gesamt Gefahrenbereich einsehbar.
Ermitteln des PLr siehe DIN EN ISO 13849-1 Anhang A.
Risikobewertung haben wir das Risiko hinreichend gemindert?
Jetzt gehen wir an die Sonderbetriebsart Einrichten:
Was fordert die MRL:
Ist für bestimmte Arbeiten ein Betrieb der Maschine bei geöffneter oder abgenommener trennender Schutzeinrichtung und/oder ausgeschalteter nichttrennender Schutzeinrichtung erforderlich, so sind der entsprechenden Stellung des Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalters gleichzeitig folgende Steuerungsvorgaben zuzuordnen:
— Alle anderen Steuerungs- oder Betriebsarten sind nicht möglich;
— der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur möglich, solange die entsprechenden Befehlseinrichtungen betätigt werden;
— der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur unter geringeren Risikobedingungen möglich, und Gefährdungen, die sich aus Befehlsverkettungen ergeben, werden ausgeschaltet;
— der Betrieb gefährlicher Funktionen durch absichtliche oder unabsichtliche Einwirkung auf die Sensoren der Maschine ist nicht möglich.
Also planen wir einen Schlüsselschalter für die Sonderbetriebsart, zur Aufhebung der sicheren Energietrennung planen wir eine Zustimmeinrichtung vom Typ 3 diese ist in einem Mobilen Steuergerät eingebaut, weiter planen wir für die Antrieb 1 eine sicher reduzierte Geschwindigkeit die durch Antriebsintegrierte Sicherheitsfunktionen erfüllt werden sollen. Befehlsverkettungen verhindern wir durch im Mobilen Steuergerät eingebaute Tipptaster die den Antrieb 1 startet und stoppen und durch sichere Energietrennung der Antriebe 2 und 3 in dieser Betriebsart. Diese Betriebsart bezieht sich nur auf Schutztür 1, dies bedeutet wenn die Schutztür 2 bei angewählter Betriebsart 2 geöffnet wird führt die zu einem sicheren Anhalten aller Anriebe, es greifen die SF 4-6.
Risikobeurteilung ergibt für Betriebsart 2, es besteht ein unakzeptables Restrisiko, welches wir durch die oben angegeben Maßnahmen mindern. Als Benutzer definierte Risikominderung schreiben wir in die Betriebsanleitung, dass diese Sonderbetriebsart nur geschultes Personal mit einer ganz bestimmten Qualifikation durchführen darf. Es besteht aber auch hier das Risiko des Versagens der Stopp-Kategorie 1, da wir aber nur eine langsame definierte Geschwindigkeit zulassen ist der Nachlauf entsprechend kürzer. Sollte es hier zu einem nicht akzeptablen Risiko kommen greifen die gleichen Maßnahme wie oben beschrieben.
So jetzt definieren wir die Sicherheitsfunktionen:
SF 7-9: Wenn die Betriebsart Einrichten über den Schlüsselschalter angewählt ist dann werden die Antriebe 1-3 sicherheitsgerichtet Angehalten. Stopp Kategorie 1 nach 60204-1 STO nach 0, 3 Sekunden.
SF10: Wenn die Betriebsart Einrichten über den Schlüsselschalter angewählt ist und der Zustimmtaster betätigt wird dann wird die Sichere Energietrennung des Umrichter 1 aufgehoben.
Nach Ausschalten des Zustimmtasters: Stopp Kategorie 1 nach 60204-1 STO nach 0,1 Sekunden, kürzere Zeit durch die verminderte Geschwindigkeit.
Anmerkung1: Die Schutztür 2 muss immer geschlossen sein, sonst erfolgt eine sichere Energietrennung bzw. Stopp-Kategorie 1 auch bei betätigter Zustimmtaste.
Anmerkung 2: Um eine Manipulation des Zustimmtasters zu umgehen könnte man die Betätigung nach der Anwahl auf Flanke überwachen oder eine Maximale Betätigungszeit vorgeben.
SF 11: Wenn der Betriebsartenwahlschalter betätig ist dann wird der Umrichter 1 auf SLS sicher überwachte Geschwindigkeit geschaltet.
Anmerkung 1: Die Definition ist abhängig wie die SF aufgebaut bzw. verschaltet ist.
Anmerkung 2: Der Tipptaster geht auf die Normal Steuerung und schaltet den Antrieb 1 ein und aus, keine SF.
Anmerkung 3: Es muss beim Auslösen der Zustimmtaste nicht jedes mal eine manuelle Rückstellfunktion ausgeführt werden. Aber da die Schutztür 1 geöffnet war muss nach umschalten auf Betriebsart 1 und Schließen der Schutztür 1 zum wieder zuschalten der Energie der Reset-Taster betätigt werden.
Ermitteln des PLr siehe DIN EN ISO 13849-1 Anhang A.
Risikobewertung haben wir das Risiko hinreichend gemindert?

Handlung in Notfall betrachten wir hier nicht!
Benutzerinfo in der Betriebsanleitung, Restrisiken beschreiben, Maßnahmen beschreiben, Bediener einweisen und schulen, eventuell Piktogramme anbringen.
Ich habe ganz bewusst, einige schwierige Themen aufgegriffen und mich würde eure Meinung dazu interessieren. Dies ist in keinem Fall eine Anleitung sonder nur meine Meinung!!!!
Bei Interesse kann ich auch eine Beispielhafte PAScal Berechnung erstellen.
 
Hallo Dieter,

also zuerstmal ist das Schwierigste, den Anwender erst mal
von der Notwendigkeit einer Betriebsart 2 zu überzeugen.

"Da muss niemand rein, die Anlage läuft"

Ansonsten hört sich alles, was Du geschrieben hast, irgendwie
so an, als ob es so sein muss, Kompliment!

Wir sehen bei allen Maschinen, die gefährlicher als eine
"Welpenstreichelmaschine" sind, immer eine Zuhaltung vor,
schon alleine aus dem Grund, daß keiner einfach so die
Tür aufreißt.
Das Thema "sichere reduzierte Geschwindigkeit" haben wir ja
schon besprochen, wobei ich es nach wie vor besser finde,
auch dann einen Zustimmschalter vorzusehen, wenn man keine hat
und auch keine bekommt, anstatt gar nichts zu machen.

Das alles, was Du da geschrieben hast, umzusetzen, ist nicht
einfach.
Ich sehe ja z.Zt. auch täglich die Diskrepanz zwischen unserem schönen
Forum "VDE-IEC-DIN" und der Realität im Maschinenbau.

Gruß
Tommi
 
Hallo Tommi,
durch meine Tätigkeit habe ich hin und wieder auch mit Maschinenbauern zu tun ;), es gibt viele die Versuchen so gute es geht die geltenden Gesetzt und Normen umzusetzen und es gibt welche die sich da wenig bis kaum Gedanken machen, die Tendenz ist aber positiv.
Wenn diese Taste dann alle Türen überbrückt, wohlmöglich noch auf eine Normal-SPS geht und die Maschine mit voller Geschwindigkeit in Automatik läuft, kann dies abhängig von der Maschine sehr gefährlich sein und für den Hersteller eine Straftat. Aber dies ist von vielen Faktoren abhängig. Auch hier muss man auf Grund einer Risikobeurteilung ein Sicherheitskonzept erstellen.
Also die Taste alleine hat nichts mit Sicherheit zu tun, ganz im Gegenteil es wird vorgegaukelt es wäre so!

Und ich versuche immer Lösungen zu bieten, die Reaktion dass es alles graue Theorie ist erlebe ich oft.
 
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Ja so wie Safety es ausführlich beschreibt kann sowas aussehen.

Ich möchte aber nochmal auf den Kern der ursprünglichen Frage eingehen.

Safety schreibt:

Jetzt gehen wir an die Sonderbetriebsart Einrichten:
Was fordert die MRL:
Ist für bestimmte Arbeiten ein Betrieb der Maschine bei geöffneter oder abgenommener trennender Schutzeinrichtung und/oder ausgeschalteter nichttrennender Schutzeinrichtung erforderlich, so sind der entsprechenden Stellung des Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalters gleichzeitig folgende Steuerungsvorgaben zuzuordnen:
— a) Alle anderen Steuerungs- oder Betriebsarten sind nicht möglich;
— b) der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur möglich, solange die entsprechenden Befehlseinrichtungen betätigt werden;
— c) der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur unter geringeren Risikobedingungen möglich, und Gefährdungen, die sich aus Befehlsverkettungen ergeben, werden ausgeschaltet;
—d) der Betrieb gefährlicher Funktionen durch absichtliche oder unabsichtliche Einwirkung auf die Sensoren der Maschine ist nicht möglich.
Also planen wir einen Schlüsselschalter für die Sonderbetriebsart, zur Aufhebung der sicheren Energietrennung planen wir eine Zustimmeinrichtung vom Typ 3 diese ist in einem Mobilen Steuergerät eingebaut ....

Unterstellen wir einmal a) und d) werden sichergestellt.
b) erreichen wir durch den beschriebenen Zustimmschalter vom Typ 3 der den Antrieb vom Netzt trennt.
Bleibt noch c) : Da steht in der MRL aber nix von sicher red. Geschwindigkeit - besteht nicht die Gefahr,
das man da evtl. zu viel hineininterpretiert ? Die MRL spricht von gefährlichen Funktionen lässt aber offen
was das alles sein kann. Ich denke da an einfache "Anlagen" wo oftmals nur eine Art satzweiser Ablauf des
Automatik-Zyklus möglich ist. Wenn ich aber bei einer Werkzeugmaschine natürlich immer nur eine Achse mit
geringer Geschwindigkeit, evtl. sogar nur im Schrittmaß (INC) und natürlich im Tippbetrieb bewegen kann, müsste das doch der MRL entsprechen - das wären dann doch meine geringeren Risikobedingungen ?
 
Risikobeurteilung, Risikobewertung ist entscheidend!
Die MRL schreibt nie was von sicher Beispiel:
1.4.2.2. Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung
Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung müssen
— soweit möglich, mit der Maschine verbunden bleiben, wenn sie geöffnet sind,
— so konstruiert und gebaut sein, dass sie nur durch eine absichtliche Handlung eingestellt werden können.
Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung müssen mit einer Verriegelungseinrichtung verbunden
sein,
— die das Ingangsetzen der gefährlichen Maschinenfunktionen verhindert, bis die Schutzeinrichtung
geschlossen ist, und
— die einen Befehl zum Stillsetzen auslöst, wenn die Schutzeinrichtungen nicht mehr geschlossen sind.
Besteht die Möglichkeit, dass das Bedienungspersonal den Gefahrenbereich erreicht, bevor die durch die
gefährlichen Maschinenfunktionen verursachten Risiken nicht mehr bestehen, so müssen bewegliche trennende
Schutzeinrichtungen zusätzlich zu der Verriegelungseinrichtung mit einer Zuhaltung ausgerüstet sein,
— die das Ingangsetzen der gefährlichen Maschinenfunktionen verhindert, bis die Schutzeinrichtung
geschlossen und verriegelt ist, und
— die die Schutzeinrichtung in geschlossener und verriegelter Stellung hält, bis das Risiko von Verletzungen
aufgrund gefährlicher Funktionen der Maschine nicht mehr besteht.
Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung müssen so konstruiert sein, dass bei Fehlen oder
Störung eines ihrer Bestandteile das Ingangsetzen gefährlicher Maschinenfunktionen verhindert wird oder
diese stillgesetzt werden.
Auch kein Wort von sicher.
Du hast bei der Risikobeurteilung festgestellt dass die Maschine Gefährdungen hat und als Schutzmaßnahme trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelungsschaltern angebracht.
Hier ist als erste Risikominderung die trennende Schutzeinrichtung, dann aber die bewegliche und dann kommt die weitere Risikominderung in Form des Verriegelungsschalters der so mit der Steuerung verknüpft ist das die Kiste abschaltet und nicht mehr anläuft. Warum den hier einen PLr, weil wir damit ein Risikomindern und zwar mit Steuerungstechnik also Funktionale Sicherheit.
So und wie ist das jetzt bei der Sonderbetriebsart?
Hier schreibt die MRL Risikominderungsmaßnahmen vor.
Unteranderem die verminderte Geschwindigkeit, und hier geht man genau so vor.
Alle Risiken die Du ohne trennende Schutzeinrichtung ermittelt hast sind jetzt wieder in voller Höhe da. Du minderst mit dem Abschnitt 1.2.5 die Risiken also, Minderung durch Steuerungstechnik also PLr ermitteln wenn die Bewegungen so ungefährlich sind das ein Versagen der verminderten Geschwindigkeit kein Problem ist dann kommt da auch kein Pl raus, der eine sichere Überwachung verlangt. Aber bei Servos ist dies fast immer der Fall da die Dinger sehr schnell werden können und das durch eine Flaschen Datensatz der übermittelt wurde. Beispiel muss der Werker mit den Händen bei Laufender Maschine eingreifen ist dabei eine Gefährdung vorhanden dann ist die verminderte Geschwindigkeit im entsprechenden Level auszuführen.
Und wie schon oben beschrieben gibt es Typ-C Normen die hier schon einen PLr vorgeben oder schreiben ist nach EN ISO 13849-1 auszuführen. Man muss bei der MRL und EN ISO 12100 verstehen wie der Ablauf.
Risikoanalyse
Risikobewertung
Risikominderung
Erneuter Durchlauf des iterativen Prozesses
Risikobewertung
Grün alles gut, Rot noch einmal.
Die MRL lässt auch noch weitere Betriebsarten zu diese sind aber immer auf einzelne Maschinen abgestimmt und verlangen einiges vom Betreiber und Hersteller, vorallem einen Nachweis das es keine andere Möglichkeit gegeben hat.
Siehe EN ISO 11161.

So ist der Weg und es gibt keine anderen, so wie Du es beschreibst ist die verminderte Geschwindigkeit kein zu minderndes Risiko bei der Maschine also kein PLr. Also auf Deutsch wenn es schneller wird, was auch sehr wahrscheinlich passieren wird,stellt dies ein akzeptables Restrisiko dar. Bei z.B. kleinen Pneumatikzylindern mit geringem Risiko könnte man dies so sehen oder eben auch bei Antrieben die keine große Gefahr darstellen.
Was ein akzeptables Restrisiko ist, kann man z.B. mit Typ-C Normen vergleichen wie hier die Risiken gemindert wurden. Eventuell ist eine Zweihandsteuerung geeignet die entsprechenden Abstand hat.
Zum Abschluss wenn Du diese Betriebsart benötigst, dann mache eine Risikobeurteilung und bewerte die Risiken. Wenn Du bei dieser Maschine zu dem Schluss kommst muss nicht sicher sein dann kannst Du es so machen.
Wichtig ist auch das die Betriebsart 2 für den Bediener/Einrichter meist die selbe Person gedacht ist. Also der Ausbildungsstand ist nicht immer der beste. Weitere Betriebsarten für z.B. die Instandhaltung sind denkbar. Aber dies nur in Abstimmung mit dem Betreiber und dann ist auch ein gesonderte Konformitätsbewertung nötig.

Siehe Anhang!
 

Anhänge

  • 002_MFS_A2009-09_Prozessbeobachtung[1].pdf
    565,9 KB · Aufrufe: 63
  • 016_MFS_A2011-01_Probebetrieb[1].pdf
    821,9 KB · Aufrufe: 58
Zuletzt bearbeitet:
Wenn diese Taste dann alle Türen überbrückt, wohlmöglich noch auf eine Normal-SPS geht und die Maschine mit voller Geschwindigkeit in Automatik läuft, kann dies abhängig von der Maschine sehr gefährlich sein

Hallo Dieter,

so meinte ich das nicht, ich meinte lediglich, daß man keine "sicher reduzierte Geschwindigkeit" hat und
mit der Zustimmtaste dann hochkategorisch die Spannungsversorgung kappt, wenn denn die
"normal reduzierte Geschwindigkeit" durchtillt.

Gruß
Tommi
 
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Hallo Tommi,
es ist wie eben beschrieben bei geringen Risiken möglich, was passiert wenn der Bediener die Hand an dem Antrieb hat un der Servo geht durch, für mich stellt sich aber immer erst die Frage was muss der Bediener da machen?
Ich habe durch diese simple Frage schon sehr einfache und sichere Lösungen erarbeitet.
Manchmal reicht ein Handrad was nach außen geht, oder eine zusätzlich trennende Schutzeinrichtung die zugriff zu einem bestimmten Punkt zulässt aber alle anderen Gefährdungen verhindert.
Wenn es um Instandhaltung geht sollte man auch sich Gedanken machen um ein ordentliches Sicherheitskonzept, hier kann ich mir aber solche Dinge vorstellen, hat aber nichts mit Betriebsart 2 zu tun!
Meist verlangen die Bediener nach solchen Möglichkeiten wenn das Bedienkonzept der Maschine nicht durchdacht ist oder Prozesse stattfinden die einen häufigen Eingriff erfordern, bzw. sie wollen manipulieren.
Wenn es sich um Prozess handelt die so komplex sind das ein Einrichten mit voller Geschwindigkeit nötig ist dann lässt die MRL einiges zu. Aber nach meiner Erfahrung will man diese Möglichkeit immer auch wenn es nicht nötig ist. Und für Dich noch Wichtig bei den höheren Betriebsarten hat der Betreiber eine hohe Mitverantwortung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Dieter,

ich glaube, wir meinen das Gleiche und reden aneinander vorbei!

Kann das sein? :confused: ;)

siehe hier
http://www.sps-forum.de/showthread.php?50404-Betriebsart-2-Einrichtbetrieb&p=368687#post368687

Was Du schreibst, weiß ich (fast) alles, ich muss nur manchmal Lösungen mit bockigen Geldgebern finden,
insbesondere beim Nachrüsten und da kommt nicht immer die Pilz-Messelösung bei raus.

Bei allen diesbezüglichen Sachen, die ich bis jetzt gemacht habe, hatte ich ein gutes Gefühl, toi, toi, toi...

Wie gesagt, ich= kleines Team und relativ kleiner Maschinenpark, Du= Planet Erde. ;):ROFLMAO:;)

Gruß
Tommi
 
Hallo Tommi,
das hat nichts mit meinem Arbeitgeber oder Messe zu tun, so wie ich es geschrieben habe fordert es die MRL! Mir ist bewusst dass diese Vorgehensweise Arbeit und Geld bedeutet aber wie soll man sonst ein Maschine sicher machen? Ich kenne Deine Probleme, habe nicht mein ganzes Leben in der Sicherheitstechnik verbracht.
Ich Planet Erde, bedeutet Saarland, Eifel hoch bis Koblenz, also nicht ganz.
Aber meine Arbeit wandelt sich immer mehr vom Vertrieb Sicherheitskomponenten zur Ganzheitlichen Sicherheitslösung für Maschinen und hier habe ich schon sehr oft solche Lösungen diskutiert im wahrsten Sinne des Wortes. Ich mache auch sogenannte Beratertage bei dem sowas betrachtet wird.
Der Preis S30 kommt noch, habe Urlaub.
 
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da meine Frage zu dem Thema hier gut passt hänge ich mich mal dran.
Wir bauen gerade eine Maschine mit Rundschalttisch und mehreren Robotern. Dazu noch ein paar Wendelförderer und jede Menge Pneumatik (knapp 100 Zylinder). Abgesichert mit beweglich trennenden Schutzeinrichtungen.
Jetzt kann es Erfahrungsgemäss zu kleineren Problemen kommen die ein Eingreifen eines Einrichters (geschultes Personal) erforderlich machen, bspw. klemmendes Teil in Zuführung Fördertopf. Dazu schalten wir mittels Betriebsartenwahlschalter den Rundtisch und die Roboter in sicheren Halt und öffnen die beweglich trennende Schutzeinrichtung und der Einrichter kann die Störung beseitigen Schutztüren schließen und wieder in Automatikbetrieb schalten. Aus prozesstechnischen Gründen müssen wir die Zylinder angesteuert lassen auch während die Schutztüren geöffnet sind.
Es sollen 2*3/2 Ventile mit Mittelstellung entlüftet eingesetzt werden damit ein Zylinder komplett drucklos geschaltet werden kann oder auch beide Seiten mit Druck beaufschlagt werden können.

Solange die Zylinder unter Druck und in Ihrer Endlage sind und das Ventil nicht umschaltet besteht kein Risiko für den Einrichter. (Ausnahme verklemmte Zylinder).
Für diesen Fall haben wir einen PLr A ermittelt
Meine Frage bezieht sich nun auf die Pneumatik während dem öffnen der Schutzeinrichtung:

Um das Umschalten der Ventile zu verhindern haben wir uns jetzt mehrer Lösungen überlegt:

  1. Impulsventile bei denen man die Ansteuerung bei geöffneter Schutztür unterbricht. Nachteil beim einschalten der Maschine ist eine Seite schon durchgeschaltet und ein geordnete Grundstellungsfahrt ist nicht möglich, daher scheidet diese Variante aus
  2. Impulsventile bei denen man die Ansteuerung bei geöffneter Schutztür unterbricht und zusätzliche Ventile um beim Einschalten der Maschine geordnet in Grundstellung fahren zu können. Nachteil: doppelt so viele Ventile notwendig
  3. Positionsüberwachung für alle Zylinder 180 Positionsüberwachungen notwendig!
  4. 2*3/2 Ventile mit der Möglichkeit in Mittelstellung zu entlüften oder zu sperren, dann könnte bei geöffneter Schutztür die Mittelstellung Ansteuerung der Ventile abgeschaltet werden und gleichzeitig die vorhanden Luft im Zylinder eingesperrt werden. Nachteil: wir haben so ein Ventil noch nicht gefunden.


Meine Frage ist: Kennt ihr noch weiter Lösungen für das Problem? Wie macht ihr das?
 
2*3/2 Ventile mit der Möglichkeit in Mittelstellung zu entlüften oder zu sperren, dann könnte bei geöffneter Schutztür die Mittelstellung Ansteuerung der Ventile abgeschaltet werden und gleichzeitig die vorhanden Luft im Zylinder eingesperrt werden. Nachteil: wir haben so ein Ventil noch nicht gefunden.

Von Bosch-Rexroth gibt es für die HF03-Ventilinseln 5/3-Ventile, die aus zwei 3/2-Ventilen zusammengesetzt sind.
Damit ist eine 5/4-Funktion möglich. Jenachdem ob du keine Spule oder beide Spulen gleichzeitig ansteuerst bekommst du die offene bzw. gesperrte Mittelstellung.

Ich kann dir aber nicht sagen, ob du dafür alle sicherheitstechnischen Berechnungswerte bekommst.

Gruß
Dieter
 
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