Erklärung gesucht warum know how protect sinnvoll ist

gerdos

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Hallo Gemeinde,

ich suche eine Erklärung warum es manchmal sinnvoll ist einen Baustein mit einem Know How Schutz zu versehen.


Es ist mir schon klar das das viele machen um ihr know how einfach zu schützen.
Wenn einer fragt warum man Bausteine schützt ist das aber keine gute Argumentation.
Vielmehr wird es sinnvoller sein, zu sagen das dieser Baustein eine gewisse Funktionalität bietet die durch den Schutz sichergestellt wird, da kleinste Veränderungen in den Bausteinen die Funktionalität des Programmes bzw. dem Ablauf gefährden.


Hat jemand noch andere Ideen wie man einem Kunden z.B. einen Bausteinschutz erklären kann.
 
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@Andi F

Bisschen diplomatischer sollte man das vielleicht ausdrücken ;).
Ich sag meistens, daß in den Bausteinen soviel Arbeit und jahrelange Erfahrung drinsteckt, daß ich das Ergebnis zwar für das Programm und damit der Firma zur Verfügung stelle, der Inhalt aber mein geistiges Eigentum bleibt. Außerdem natürlich tatsächlich noch die Frage, ob jemand wirklich darin ändern können soll (siehe gerdos Argument).
 
Hallo Ralle,

sebstverständlich würde ich das so in diesem Wortlaut gegenüber dem Kunden nicht äußern. Es sollte nur den Kern der Sache treffen. Denn der Kunde ist immer noch der König, auch wenn er mal ein Schlitzohr ist.
Beispiel: Kunde fragte für 10 Anlagen den Preis an, bestellte die Erste auch und ließ dann aber die restlichen 9 Anlagen bei unserem Wettbewerber mit unserem Know How (1 zu 1 unsere Software mit kleinsten Änderungen) nachbauen! So ist das zumindest bei uns schon passiert.

Gruss Andi F :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke das die Geschichte mit dem Geistigeneigentum in der Automatisierungsbranche (meistens) deplatziert ist.

Bevor ihr jetzt mit faulen Eiern werft... ich rede nun von Sondermaschinen und Produktionsanlagen die nicht in Serie verkauft werden.

Der Kunde kauft sich eine Maschine/Anlage und will mit der einige Jahre Produzieren nun ist es doch mal so das sich das Produkt vom Kunden in diesem Zeitraum meistens (mehrfach) verändert und daraus folgt das sich auch die Maschine/Anlage verändern muss. Wer garantiert nun dem Kunden das es die Zulieferfirma in z.B. fünf Jahren noch gibt?

Ich kenne das so: Wir schützen unsere Bibliotheken, da sind Grundlegende Prozesse und Abläufe abgelegt. Der Kunde hat aber vollen Zugriff auf alle Ebenen die Ein und Ausgänge betreffen, Schrittketten, Startbedingungen, usw.

Erklärung für den Schutz der Bibliotheken:
Wenn ein Kunde in den Bibliotheken etwas ändern würde kann man die Auswirkungen auf das Gesamtsystem gar nicht abschätzen und für unseren Support währe das System zu fremd.

Ganz Wichtig für die Fehlersuche in der Maschine/Anlage die Geschützen Bibliotheken benötigen ganz klare Schnittstellen und dürfen niemals direkte Adressierungen beinhalten.

Zum Abschluss: einen Kunden mittels Know How Schutz binden zu wollen ist unprofessionell. Um die Konkurrenz von der Maschine/Anlage fernzuhalten ist das kein wirkungsvolles Mittel.

Schaut euch doch mal hier im Forum um hier gibt es jede Menge Profis die schon oft genug an bestehende Anlagen von Fremdfirmen gegangen sind und diese verändert/verbessert haben und zu Not eben komplett neu Programmiert haben ;o)
 
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Zitat von Zotos:
Zum Abschluss: einen Kunden mittels Know How Schutz binden zu wollen ist unprofessionell. Um die Konkurrenz von der Maschine/Anlage fernzuhalten ist das kein wirkungsvolles Mittel.

Hallo Zotos,
ließ doch meinen Betrag etwas genauer durch. Unser Kunde ist hier selbst mit unserem Know How zu unserer Konkurrenz gelaufen. Da kann man nicht mehr von Kundenbindung sprechen. Abgesehen davon bin auch der Meinung dass der Know How Schutz im Sondermaschinenbau fehl am Platz ist und nichts bringt. Nur wenn keinerlei Angaben zum Copyright im Produkt gemacht werden (zb Know How Schutz) ist hier der Verbreitung Tür und Tor geöffnet ohne das man irgendeine Handhabe dagegen hat.

Gruss Andi F :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schütze auch nur die Biblithek mit den Grundfunktionen (Mono-Ventil, Bi-Ventil, bestimmte Routinen, ...) hauptsächlich auch wegen unerwünschter Änderungen. Aber trotzdem, ein guter Programmierer kann das aufmachen und nutzen. Aber einer der selbst dazu zu dumm ist, der soll auch den Code nicht haben, geschweigen denn, darin rumfummeln :cool:.

Früher hieß es immer: "Zu dumm 'ne Schraube einzudrehen"
heute: "Zu dumm 'ne Google-Anfrage einzutippen" :ROFLMAO:
 
Ist doch toll wenn der 9 mal dein Programm verwendet.

dicke Abmahnung hin. entweder zahlen oder löschen.
Falls du einen Kumpel hast der Anwalt ist, freut der sich über viel Geld für nix Tun :)

Also ich finde den Know How Schutz schmarrn.
Wenn in Sondermaschinebau jemand anderes meint Programmteiel von mir verwenden zu wollen soll er es machen.
 
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Ist doch toll wenn der 9 mal dein Programm verwendet.

dicke Abmahnung hin. entweder zahlen oder löschen.
Falls du einen Kumpel hast der Anwalt ist, freut der sich über viel Geld für nix Tun :)

Hallo maxi,
genau das haben wir auch getan. Aber wurde abgeschmettert mit dem Hinweis: Nix Angabe von Copyright und/oder Know How Schutz = Software ist Freeware! Wir haben jedenfalls daraus gelernt.

Gruss Andi F :)
 
Auch wenn wie jetzt etwas vom Thema abkommen...

Andi F schrieb:
Kunde fragte für 10 Anlagen den Preis an, bestellte die Erste auch und ließ dann aber die restlichen 9 Anlagen bei unserem Wertbewerb mit unserem Know How (1 zu 1 unsere Software mit kleinsten Änderungen) nachbauen!

Andi F schrieb:
Nix Angabe von Copyright und/oder Know How Schutz = Software ist Freeware! Wir haben jedenfalls daraus gelernt.

Ich hoffe das Ihr nicht nur in Sachen (C) und Know How Schutz gelernt habt.
Das Ist doch ein Vertragsproblem. Wenn ich ein Angebot für 10 Maschinen einhole und nur eine Kaufe ist das doch Preislich eine ganz andere Situation.

Da braucht der Vertriebsmann mal etwas Nachhilfe in Sachen Vertragsgestaltung!

Habt Ihr die erste Maschine gebaut oder nur die Software geliefert?
 
Auch wenn wie jetzt etwas vom Thema abkommen...

Ich hoffe das Ihr nicht nur in Sachen (C) und Know How Schutz gelernt habt.
Das Ist doch ein Vertragsproblem. Wenn ich ein Angebot für 10 Maschinen einhole und nur eine Kaufe ist das doch Preislich eine ganz andere Situation.

Da braucht der Vertriebsmann mal etwas Nachhilfe in Sachen Vertragsgestaltung!

Habt Ihr die erste Maschine gebaut oder nur die Software geliefert?

Hallo zotos,
gebe Dir absolut Recht. Der Vertriebsmann wurde danach auch fristlos gekündigt. Zu Deiner Frage, ja wir haben die erste Maschine projektiert ,konstruiert, Software entwickelt und dann auch selbst gebaut und beim Kunden aufgebaut und in Betrieb genommen. Nur noch als Anmerkung, eine Maschine hatte hier einen Auftragswert von 14 Millionen Euro und ab der dritten Anlage hätten wir erst Gewinn gemacht.

Gruss Andi F :)
 
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14Mio. TEuro ;-/ und erst ab der 3. Maschine Gewinn.
Dann könnt Ihr froh sein das es sich noch gelohnt hat den Vertriebsmann zu Kündigen und nicht der Herr Insolvenzverwalter das übernommen hat.

Andi F schrieb:
wir haben die erste Maschine projektiert ,konstruiert, Software entwickelt und dann auch selbst gebaut
Was mich wundert: Das ist doch wiederum kein Problem des Know How Schutzes in der Software. Dann haben die doch auch die Konstruktions- und Schaltpläne "Kopiert". (?) Und spätestens da taucht doch ein (C) auf oder?
 
Hast jedenfalls mein Mitgefühl.

War früher bei einer Firma wo ich wie ein Einhörchen die nüssen fleissig gesammelt habe damit alle Lohn hatten udn Lieferanten bezahlt wurden. Ein Büro weiter habens mal schnell 800k Euro und dann gleich 340k Euro mal so in den Wind geschossen.

Die 'Firma an sich hat als ich damals auf Meister schule war verdient pleite gemacht. Die armen Arbeiter tun mir aber Leid. Gute anständige udn fleissige Leute mit Familie etc. wo wegen zwei so Vertriebsdeppen ihrenn Job und Aufgabe verloren. Die Arbeiter wussten ja auch gar nicht warum die Frima kein Geld hatte.

Also aufpassen bei so etwas, wenn es nur Geld ist wars halt Pech, das Risiko. Wenn da die Existenz von Menschen dran hängt ist es vorbei mit Spass.
 
14Mio. TEuro ;-/ und erst ab der 3. Maschine Gewinn.
Dann könnt Ihr froh sein das es sich noch gelohnt hat den Vertriebsmann zu Kündigen und nicht der Herr Insolvenzverwalter das übernommen hat.


Was mich wundert: Das ist doch wiederum kein Problem des Know How Schutzes in der Software. Dann haben die doch auch die Konstruktions- und Schaltpläne "Kopiert". (?) Und spätestens da taucht doch ein (C) auf oder?

Die Konstruktionszeichnungen hatten sie nicht, da sind sie einfach mit dem Maßband an die Anlage gegangen. Zur Info, der Stahlbau ist nicht so kompliziert nur extrem gross und schwer zu fertigen. Die dazugehörigen Roboter haben sie sich dann über andere Kanäle besorgt. Den Schaltplan brauchten sie nicht zu kopieren da unser Kunde die Anpaßsteuerungen selbst hausintern nachbaute und unserem Wettbewerber dann nur beistellte. Der größte Anteil steckte eben in der Softwareentwicklung. Es haben da mehrere Entwickler sehr lange dran gearbeitet. Wenn Du mir jetzt noch die Frage stellst woher wir das alles wissen ist meine Antwort dazu: Ein Instandhalter von unserem Kunden hat sich mit der Telefonnummer vertan und hat uns indirekt alle Informationen dazu geliefert.

Gruss Andi F :)
 
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KnowHow schutz:
Nehm ich nur, um Bausteine gegen versehentliches Ändern zu schützen.

Ansonsten ist das alles Blödsinn.

Sind höchstens ein paar Bettnässerige KOP - Programmierer, die meinen, sie müssten ihren Selbsthaltungsspagettikode als besonders Schützenswert erachten.
Oder wollen nur vermeiden, das jemand den Scheiß sieht ...
 
Sind höchstens ein paar Bettnässerige KOP - Programmierer, die meinen, sie müssten ihren Selbsthaltungsspagettikode als besonders Schützenswert erachten.
Oder wollen nur vermeiden, das jemand den Scheiß sieht ...

Na sei da mal etwas vorsichtig mit solchen aussagen. Wir zb haben einige kunden die KOP zwingend vorschreiben und wir setzen das entsprechend dem kundenwunsch auch so in KOP um. Und wir sind dann auch danach noch herr über unsere blase!

Du wirst sicherlich weiter alle kunden ablehen die KOP vorschreiben. Schön, dann bleibt mehr für andere übrig.

Aber das gehört hier nicht in diesen thread. Können uns aber im Bereich "Schwanzvergleich" gerne weiter darüber unterhalten.

Gruss Andi F :)
 
Ich hatte bis her noch keinen Kunden der auf KOP bestanden hat. Und der Kollege "Unregistrierter gast" scheint damit auch keine Pobleme zu haben.
Und der Kunde der auf KOP besteht und gleichzeitig den Know How Schutz akzeptiert macht wohl selber noch ins Bett :D

Und das mit dem automatischen Verschieben in Richtung --> Schwanz Vergleich sollte man auch für manch anderen Beitrag einfügen. Man könnte ja mal eine Vorschlagsliste unter selbiger Rubrik aufmachen.
 
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Um zurück zum Thema zu kommen:

Wir sind auch generell im Sondermaschinenbau unterwegs, Know-How-Schutz ist bei uns auch kein Thema, selbst in standardisierten Bausteinen. Für mich hat die ganze Diskussion die Konsequenz, dass wir in Zukunft unsere Programme direkt mit Urheber-Vermerk versehen sollten.

Will man als Serienmaschinenhersteller Know-How-geschützte Software liefern, ist man wohl mit Siemens generell falsch beraten und sollte auf Systeme gehen, die das ganze besser umgesetzt haben (z.B. B&R)


mfg
Maxl
 
genau das haben wir auch getan. Aber wurde abgeschmettert mit dem Hinweis: Nix Angabe von Copyright und/oder Know How Schutz = Software ist Freeware! Wir haben jedenfalls daraus gelernt.
Ich sehe da schon noch einen Ansatzpunkt für ein Copyright.
Eure Maschine ist doch sicher CE-Zertifiziert (sprich: es existiert eine Konformitätserklärung oder Herstellererklärung). Dazu gehört ja auch eine Dokumentation oder Betriebsanleitung. Teil der Betriebsanleitung ist bekanntlich auch die Softwaredokumentation (sprich: das eigentliche Programm).

Bei uns steht in jeder Betriebsanleitung ein Copyright-Vermerk, der das Kopieren der Betriebsanleitung oder Teile davon nur mit schriftlicher Genehmigung von uns erlaubt.
Da die Software teil der Betriebsanleitung ist, ist dieser Copyright-Vermerk auch für die Software gültig.


Geh der Sache mal nach, vielleicht lässt sich da was machen - im einfachsten Fall eine Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung - vielleicht lässt sich so aber auch Schadenersatz geltend machen.


mfg
Maxl
 
Um zurück zum Thema zu kommen:

Wir sind auch generell im Sondermaschinenbau unterwegs, Know-How-Schutz ist bei uns auch kein Thema, selbst in standardisierten Bausteinen. Für mich hat die ganze Diskussion die Konsequenz, dass wir in Zukunft unsere Programme direkt mit Urheber-Vermerk versehen sollten.

mfg
Maxl

Eben, auch diesen standpunkt versuche ich ja die ganze zeit hier klar zu legen. Aber es gibt hier in diesem thread offensichtlich zwei Trolle die nur provozieren wollen!

Gruss Andi F :)
 
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