CPU ab bestimmtes Datum stoppen

Deuerling

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für eine Kundenanlage, bei der es evtl. Probleme mit der Bezahlung gibt, soll ein Timer eingebaut werden um diese Anlage bei Nichtbezahlung ab ein bestimmtes Datum stillzulegen.
Das ganze soll auch noch so aufgebaut sein, daß nach Bezahlung der Anlage jemand mit wenig Programmierkenntnis alles wieder deaktivieren kann.
Kann mir dazu jemand einen Tip geben, wie sowas am besten zu lösen ist?
Gruß
Deuerling
 
1. SFC1 uhrzeit und datum auslesen
2. vergleichen mit dem Tag an dem die Anlage still stehen soll
3. Merker für "Steuerung EIN" rücksetzen oder so ähnlich kommt eben auf deine Steuerung an
4. ganze ohne Programmierkenntnisse könnte man das ganze mit dem Signal eines Schlüddelschalters überspringen dann wäre alles wieder gut.
 
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Weiss da was gaaaaaaanz was tolllllles :O)

Den Maxi´2 Special Anlagenschutz :)


Nachdeem Datum rum alle DB`s überbügeln *fg*
Also ganzer Datenbereich mit 00 beschreiben.

Das ganze über einen geforcten Eingang aktivieren.

Nach bezahlung kommt jemdn und spielt wieder ide DB`s auf und froct den eingang zurück.
 
Deuerling schrieb:
für eine Kundenanlage, bei der es evtl. Probleme mit der Bezahlung gibt, soll ein Timer eingebaut werden um diese Anlage bei Nichtbezahlung ab ein bestimmtes Datum stillzulegen.
Wenn gleichzeitig sichergestellt ist das bei Nicht- oder verzögerter Bezahlung des Tips bei werbewirksamer Einblendung des Auftraggeber Logos unbegrenzt Walzer in der Verteilung getanzt werden darf, freundliche mail an*ROFL*
fritz@fritz.cc
 
indirekte adressierung ins nirvana. Aber eigentlich ist jeder Fehler mit einem PG zu finden.
Ja OB´s sind auch nicht leicht zu entdecken. Aber ich würde im Diagnosepuffer einfach die Texte ändern. Dann führt ein CPU Stopp auf eine Falsche Spur wenn man den ausliest.
Oder Know how schutz in dem FC de den Fehler beinhaltet, dann können die ihn nicht so leicht korrigieren.

Die Aktion erinnert doch an Kindergarten. Das wäre nur ein Grund dass der Kunde nicht bezahlen muß, ihr Pönale zahlt und die Anlage billiger wird. Und nebenbei korrigieren sie den Fehler selbst wenns ganz scheiße kommt.
 
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Unter den Schlatschrank eine Sprengkapsel zusammen mit einer kleinen 5l Gasflasche deponieren, dazu durch alle Kabelkanäse der Anlage sprengschnur :)

Wenn nicht bezahlt wird *bums*
 
So jetzt ernst:

Also ihr habt eien Vereinbarung mit den Kunden.
Normal ist es so das je nach Anlagenvortschritt abschlagszahlungen bezahlt weden. Anders würde es sich für jede Firma nicht mehr finanzierbar gestalten. Bei 10-12 Aufträgen von sagen wir als Beispiel 1 Millionen müsste die Firma 10-12 Millionen decken.
Der Trick an der Sache ist das ihr entweder den Schaltschrnak steckbar macht oder die Anlage nicht fest mit den Gebäude verankert.
Theoretisch so das ohne problem einen Teil von einer Person aus der Firma geschoben oder getragen werden kann.

Somit ist dieses Teil nicht bestandteil des Gebäudes sondern ein Gerät.

Da das Gerät bis zur Bezahlung euer Eigentum bleibt wird es bei nichtbezahlung wieder mitgenommen.
Ein besonderer Trick ist noch mit Meistern :)
Lass das Aufstellen der Anlage einen Handwersmeister der als Firma eine Privatperson ist machen. Also den dafür bissel Geld zahlen.
Handwerksrechnungen sind sofrt zahlbar. Bei nichtbezahlen darf er seien Arbeit wieder herausbauen , mitnehmen :O)

Grüsse
 
Ich weiss zwar im Moment nicht genau warum, aber ich hab mal gehört, dass das verboten ist.
Auch wenn die Software bis zum bezahlen Eigentum des Entwicklers bleibt.

Vor allem würde ich vorher mal genau prüfen, wer im Falle eines Produktionsausfalles haftet...

Wenn ich im Voraus schon weiss, dass der Kunde Stress machen kann beim Bezahlen, würd ich versuchen, auf Vorkasse zu gehen! Irgendeinen Grund muss die Annahme ja haben!
 
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dodo schrieb:
Ich weiss zwar im Moment nicht genau warum, aber ...
wenn ich im Voraus schon weiss, dass der Kunde Stress machen kann beim Bezahlen ...
Im gesunden Kundenverstand liegt spätestens dann eine schleppende Zahlungsmoral begründet sobald es zum Verdacht Anlass gibt das der Auftragnehmer seiner Sache vielleicht nicht ganz gewachsen ist :confused:
 
Eine art "Selbstjustiz" ist das ja :ROFLMAO:.
So ärgerlich wie das ganze "Nichtbezahlen" auch ist.
Ich will nicht wissen, welche Möglichkeiten der Anlagenbetreiber hat, wenn Ihm ein Produktionsausfall beschert wird.

Man kann Unrecht nicht mit Unrecht Recht machen, oder wie war das. :D

Ich halte eine Programmierung, die den automatischen Ablauf behindert, aber einen erschwerten Betrieb (Handbedienung / Quittierung) ermöglicht für das maximal machbare - für sinnvoll erachte ich es aber auch nicht. Aber ich habe natürlich auch Verständnis für die geleistete Arbeit und ein Unverständnis für die Leute, die diese geleistete Arbeit nicht honorieren möchten.
 
Ich weiss etwas noch besseres.

Die Symbolik des Programms bis zur Bezahlung behalten :O)

Also er bekommt die Software erst heausgerückt wenn bezahlt ist.
 
Eine art "Selbstjustiz" ist das ja :ROFLMAO:.
So ärgerlich wie das ganze "Nichtbezahlen" auch ist.
Ich will nicht wissen, welche Möglichkeiten der Anlagenbetreiber hat, wenn Ihm ein Produktionsausfall beschert wird.

Man kann Unrecht nicht mit Unrecht Recht machen, oder wie war das. :D

So sehe ich das auch. Und wenn Du es trotzdem machst, lasse
Dich nicht erwischen und baue etwas ein, was wie ein wirklicher
Programmierfehler aussieht.

Wenn sie Dir mit einem Gutachter den Vorsatz nachweisen, hast
Du neben dem fehlenden Geld noch ein zweites Problem.
 
was wie ein wirklicher
Programmierfehler aussieht.

womit sich die frage ergibt: was ist ein richtiger fehler? was unterscheidet ihn vom falschen fehler? und wie unterscheidet der gutachter zwischen dummheit und absicht? hängt diese entscheidung nicht immer davon ab, von wem der gutachter bezahlt wird?

wer möchte schon gern ein programm abliefern, von dem er weiß, dass es fehlerhaft ist? berufsehre und so...
wer kann einen fehler produzieren, der so aussieht, als wäre er keine absicht? gerade in verbindung mit einem bestimmten datum ...
ist eine solche maßnahme rechtens, wenn der AG vorher darüber informiert wurde?
 
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Denke soetwas wirft kein gutes Bild auf den Hersteller.. aber Kunden, die nicht zahlen sind wirklich übel, gerade wenn da viel Kohle hinterhängt.
Ein guter Anwalt, der Verträge prüft bevor sie unterzeichnet werden, wäre er erste Schritt. Und eventuell gibts ja Kunden die sogar eine "An Datum xy muss die Anlage bezahlt werden sonst wird sie automatisch außer Betrieb gesetzt" Klausel unterschreiben..


Meine Idee das Softwaremäßig zu basteln:
Wie wäre es mit einem Zähler der alle 10-xTakte eine Einschaltverzögerung um 10ms incrementiert. Die Einschaltverzögerung dann vor "Anlagentakt-start".

Das geht so langsam das es kaum einer merkt und nach ein paar Monaten bringt die Anlage nix, mehr weil sie den halben Tag wartet ;)
 
Meine Idee das Softwaremäßig zu basteln:
Wie wäre es mit einem Zähler der alle 10-xTakte eine Einschaltverzögerung um 10ms incrementiert. Die Einschaltverzögerung dann vor "Anlagentakt-start".

Das geht so langsam das es kaum einer merkt und nach ein paar Monaten bringt die Anlage nix, mehr weil sie den halben Tag wartet ;)

ach du warst das :evil: ... gibs zu, dass hast du auch mal inner S5-95U gebaut!
 
Hallo,

passt vielleicht nicht ganz so hier hin, weil es nicht dierekt um SPS geht, aber bei uns auf Arbeit hatten wir letztens eine neue Drehmaschine der Firma Haas bekommen. Diese schaltet sich nach 800 Betriebsstunden ab wenn nicht bezahlt wurde :) und das entsperren funktionierte über das Handy! Per SMS wurde die Maschine dann wieder frei gegeben.

Ansonsten noch einen schönen Abend!
 
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Ich weiss etwas noch besseres.

Die Symbolik des Programms bis zur Bezahlung behalten :O)

Also er bekommt die Software erst heausgerückt wenn bezahlt ist.

Wenn der Kunde die Symbolik mitbestellt hat, hat er dann aber auch allen Grund nicht zu zahlen! Schliesslich wurde ja auch noch nicht vollständig geliefert! :(
 
Hallo Deuerling,

lasst das besser bleiben, bei einem ehemaligen Arbeitgeber
hat man einem Kunden auch mit solch einem Programmierten
Fehler das AG stillgelegt. Die Anlage stand damals in Äthiopien.
Die ganze Sache ging vor Gericht, mit Schadensersatzforderungen,
Produktionsausfall usw. ist es eine recht teure Angelegenheit geworden!

Grüße,
 
Geht so nicht!

@maxl

So einfach ist das auch nicht! Auch ein Handwerksmeister darf nicht einfach wieder was ausbauen! Abgesehen davon , dass er ja auch nicht einfach in die Firma darf (Hausfriedensbruch)! Außerdem seid ja Ihr der Auftraggeber nicht euer Kunde! Der Meister müsste also bei euch das Geld holen nicht bei eurem Kunden!

Zum Punkt stilllegen nach Datum:
Wir habe das gleiche mal versucht und haben uns vorher bei einem Juristen "schlau" gemacht! Kurz gesagt es ist verboten! Was geht ist die "Leistung" der Anlage zu reduzieren.
Bei uns: Wir können z.b. 5t die Stunde dosieren. Wenn er nicht bis zu einem Datum zahlt dann eben nur noch 4t die Stunde.
Aber ganz stilllegen ist verboten!
 
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