Software absichern gegen unberechtigte Benutzung?

stewkey

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Hallo!
Ich habe ein etwas unschönes Problem.
Meine Firma hat eine Steuerung für eine nicht kleine Anlage
programmiert.
Jetzt bestehen Zweifel, daß der Kunde wirklich zahlt wenn alles läuft.
Deshalb würden wir uns gerne absichern, indem wir in der
Software eine Art Freischaltung installieren, nach ablauf einer Zeit ein Pin den wir nur rausgeben
wenn alles vernünftig über die Bühne gegangen ist oder ähnliches
und wenn nicht sich die Software selbst unbrauchbar macht.
Echt schlimm das man sich heut zu Tage über solche Sachen
Gedanken machen muß :(
Wenn jemand dazu ne Idee hat, ich bin für jede Anregung dankbar.
MfG stewkey
 
Hi

1. Einen Baustein mit Know_How Schutz programmieren
wo die Pin abgefragt wird.

2. Mit gültiger Pin immer Betrieb ohne gültiger Pin also bis der Kunde
bezahlt hat 30-60 Tage Testversion. Kann man über einen Zähler und
den Weckalarm machen zB. einmal am Tag aufrufen gibt aber auch
noch viele andere Wege nach Rom.

3. In Deinen Baustein beim Anlauf der CPU die Seriennummer
auslesen und abspeichern.
Dann immer diese Seriennummer abfragen
Damit Dein Programm nur auf einer CPU ablauffahig ist.

4. Da der Know How Schutz nicht sicher ist wenn ein anderer hier aus
dem Forum kommt die ganz CPU mit Passwort schützen.

Hab schonmal sowas gemacht. Das hier ist nicht die komplette Lösung
aber ein paar Punkte zum überdenken.

netten Gruß
 
Software absichern

Hallo stewkey,
stewkey schrieb:
Zweifel, daß der Kunde wirklich zahlt wenn alles läuft.
Den Fehler habt Ihr eigentlich schon bei Vertragsabschluss gemacht :
1) Anzahlung nach Auftragserteilung mindestens in Höhe der Hardwarekosten vereinbaren
2) Nach Fertigstellung der Anlage (also vor IBS) weitere Zahlung, so dass ca. 80% der angefallenen Kosten abgedeckt sind.
3) Zahlung der restlichen Summe (die sollte dann < 20% des Auftragswertes sein) nach erfolgtem Abnahmeprotokoll.
Dies sind eigentlich für beide Partner (Kunde und Auftraggeber) faire und für beide Seiten sichere und akzeptierbare Vereinbarungen. Für beide Vertragspartner besteht Sicherheit, die vereinbarten Leistungen wenigstens annähernd auch zu erhalten. Jeder ehrliche Geschäftspartner wird das akzeptieren. Eine nachträgliche Absicherung mittels Softwareschutz kann immer ausgehebelt werden !!! Ehrlich gesagt, ich habe keine Ahnung, wie Ihr das Kind jetzt wieder aus dem Brunnen kriegt, der Fehler ist schon bei den Auftragsverhandlungen gemacht worden.
Gruß
Gast ???
 
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Vertragsverhandlung

Hallo,

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Kunden
findet der sich eine Testsoftware, Kopiergeschütztesoftware oder
Anlagensoftware die nur auf einer bestimmten CPU läuft, sich
wochenlang in der Firma installieren und testen läßt.
Die Anlagensoftware muß ja auch bei größeren Anlagen Wartbar und Erweiterbar sein.

cu
Josef
 
Mit Software nur Ablaufähig auf einer CPU die Idee ist nicht von mir sondern von Siemens.
Hab ich mir mal da abgeschaut.

Jedesmal wenn man eine weitere Anlage in Betrieb nimmt muß man einen Runtime Pin kaufen.

Aber darum geht es hier ja nicht.
Der Kunde soll ja auch alles nach der Bezahlung erhalten und kann dann ganz normal damit arbeiten.

Ich lerne auch oft Kunden kennen wo ich mir nicht vorstellen kann das die mich am Ende um 40.000 euro prellen wollen.
 
Softwareschutz

Hallo Nörgler,
Nörgler schrieb:
Mit Software nur Ablaufähig auf einer CPU
Naja, ich kenne CPU's, die laufen schon seit 20 Jahren ohne Probleme. Auf ein Versagen der CPU zu setzen, um mein Geld zu bekommen, ist mir dann aber doch zu unsicher (die Zinsen aus 20 Jahren sind auch nicht so gewaltig).
Der beste Schutz ist meistens, auch mal bei Aufträgen "NEIN" zu sagen.
Gruß
Gast ???
 
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Re: Softwareschutz

Hallo

...ich kenne CPU's, die laufen schon seit 20 Jahren ohne Probleme. Auf ein Versagen der CPU zu setzen, um mein Geld zu bekommen, ist mir dann aber doch zu unsicher...
Eigentlich geht es dabei um den Verkauf von Runtime-Lizenzen wie z.Bsp. hier. Abgefragt wird die Seriennummer der MMC.

Der beste Schutz ist meistens, auch mal bei Aufträgen "NEIN" zu sagen.
Ja, wenn man das ja immer schon vorher wüsste :lol: !


@stewkey
Wer hatte diesen Gedanken noch nicht? Aber einen guten Anwalt sollte man besser schon vorher haben.


Gruß, Onkel
 
Softwareschutz

Hallo Onkel Dago,
Onkel Dagobert schrieb:
Eigentlich geht es dabei um den Verkauf von Runtime-Lizenzen wie z.Bsp. hier. Abgefragt wird die Seriennummer der MMC.
Das wird manche Leute nur inspirieren, dafür einen Hack zu finden, den man dann auf einer Internetseite mit der Endung ".ru" oder sonstwas runterladen kann. Also kein wirklicher Schutz, jedenfalls aus meiner Sicht.
Gruß
Gast ???
 
Sehr gut Onkel Dago

genau aus diesen Bausteinen der HVAC Library habe ich das mit der MMC.

Der Know_How -Schutz ist zwar leicht zu knacken aber das Passwort bei einer CPU zu knacken das ist mir bis jetzt noch nicht bekannt.
 
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@Gast ??? @qm

Neuerdings müssen viele Teilezulieferer für die Automobilindustrie ihre Anlagen zu 100% vorfinanzieren. Das geben sie natürlich gerne an den Anlagenbauer weiter (und wenn nur zum Teil). Deshalb wird es immer schwieriger oder gar unmöglich die alte Regel 20/60/20 (o.ähnlich) durchzusetzen. Da wenige Firmen ein Geschäft ausschlagen können, entstehen dann solche Probleme.

Über eine solche Lösung hatte ich mal im Zusammenhang mit dem effektiven Schutz meiner Standardbausteine nachgedacht. Eine echte Lösung gibt es derzeit nicht, da der KnowHow-Schutz keiner ist und ein Paßwortschutz der kompletten SPS auch nicht immer sinnvoll oder erlaubt ist. Wenn aber "Jeder" deine Bausteine öffnen kann, kann auch "Jeder" den Schutzmechanismus entfernen.
 
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