Sonstiges SPS-Fachkraft und Starkstrom

Dann bin ich ja eigentlich eine Elektrofachkraft und darf bis zu 1000V arbeiten.

Wie kommst Du darauf??? Ich hätte das aus den bisherigen Antworten hier nicht herausgelesen.

wenn man "starkstrombescheinigung" bei google eingibt, kommt als erster Treffer
dieser Tread. Was ist denn das für eine Firma, die das verlangt?

Meine Erfahrungen mit kleinen Firmen (1-50 Mitarbeiter) zeigt, das dort oft niemand einen Plan hat, und weiss was, wer, warum machen darf. Da wird einfach planlos drauflos gearbeitet. Und die umgangssprachlichen fachlich unsinnigen Begriffe, die dort verwendet werden, klingen dann auch wie "Starkstrombescheinigung".

Die ganze Diskussion hier zeigt ja auch, das vieles nicht immer so eindeutig von jedem zu verstehen ist.

Gruß.
 
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bis 1kV = Niederspannung
1 - 30kV = Mittelspannung
30-110kV = Hochspannung
>110kV = Höchstspannung

Die Begriffe Starkstrom, Kraftstrom oder ähnliches werden nur von Laien, Unwissenden, ggf. schlechten EUP`s verwendet. Wer diese Begriffe als Elektrofachkraft verwendet, dem sollte man den Gesellenbrief wieder abnehmen.

@röhrengertl: guck mal hier http://www.elektrofachkraft.de/fach...ifikationen/wer-ist-eine-elektrofachkraft-efk . Meines erachtens bist du mit deiner Ausbildung keine Elektrofachkraft, da in deiner Ausbildung andere Inhalte vermittelt wurden (KFZ und VDE.. Nee ;)). Es gibt aber die Möglichkeit, wenn du 6 oder mehr Jahre als "Elektrohelfer" gearbeitet hast, eine Prüfung vor der HWK (IHK weiß ich nicht) abzulegen und so zur Elektrofachkraft zu werden..

Gruß
MeisterLampe81
 
Für mich stellt es sich so dar:
Halbwissen gepaart mit grandioser Selbstüberschätzung <- eine gefährliche Kombi.

Und jeder der schon mal an einem Auto ein Fehler in der Elektrik gesucht hat, wird mir zustimmen das dass nicht so gaaanz logisch ist was da läuft. :)
 
Die Begriffe Starkstrom, Kraftstrom oder ähnliches werden nur von Laien, Unwissenden, ggf. schlechten EUP`s verwendet. Wer diese Begriffe als Elektrofachkraft verwendet, dem sollte man den Gesellenbrief wieder abnehmen.

ich bin selber Elektrotechnikermeister - bei den Begriffen "Starkstrom", "Kraftstrom", "Phase", "Nullleiter", etc., läuft mir auch immer die Gänsehaut auf ;-)

Nur, wie von mir und "Thomas_V2.1" bereits weiter oben schon geschrieben, steht selbst in der VDE 0100, welche ja quasi die Bibel für alle Elektrotechniker sein sollte, im Titel der Begriff "Starkstromanlagen".
 
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http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft

Ich zweifle nicht an das ein KFZ Elektriker ahnung von Elektrizität hat.
Jedoch ist ein Auto was anderes wie ein Haus, wie ein Industrie Maschinenpark, oder ein Schiff.

Kennst du die 5 Sicherheitsregeln?
Steht dir die VDE zur Verfügung?
Hast du schon mal in der VDE gelesen und das gelesene auch verstanden?
Kannst du die Prüfung nach VDE 0100-600 durchführen?
Messungen wie Isolationsprüfung, Erdungsmessung, Schleifenimpedanz, RCD Auslöse Zeit und Strom, usw.
durchführen und auf Zulässigkeit bewerten?
Kennst du die Schutzmassnahmen vor elektrischen Schlag?
Kannst du Sicherungen und Leitungsquerschnitte für Stromkreise richtig auswählen?


Kannst du alles mit JA beantworten hast du schon mal keine ganz schlechten Vorraussetzungen.
Ansonsten rate ich dir erst mal die Finger von elektrischen Betriebsmitteln zu lassen und eine Ausbildung z.B.: zum Elektroniker Fachrichtung Betriebstechnik zu machen.

Ich glaube aber auch das die Firma nicht viel Plan von Elektrotechnik hat.
Ich bin selbst Meister im Elektrotechniker Handwerk und Prüfe neue Mitarbeiter vor der Einstellung einfach kurz ab.
Ich lasse sie Sicherungen und Querschnitte auswählen, einen Motor auf Fehler Prüfen, Messungen durchführen und Fehler suchen.
Hier merkt man ganz schnell wer Elektrofachkraft ist und wer nicht dazu brauch ich keinen "Starkstromschein" :p.

In diesem Sinne.
 
Klar sind mir die 5 Sicherheitsregeln bekannt, klar kann ich Isolationsprüfungen durchführen, Leitungsquerschnitt auswählen (muß ich als KFZ-Elektriker wohl öfters machen als ein Stinknormaler Haus- und Hofelektriker). Zum Thema Schiffselektrik da geht es ganz anders zu die arbeiten mit Gegenphase etc. da weht ein ganz anderer Wind! Was mir eigentlich zu denken gibt ist die Sache das die Fa. wo ich anfangen will eigentlich einen Elektromeister haben müßte und somit hätte sich das ganze Problem erledigt. Nun wenn ich das gestern in der VDE richtig gelesen habe, dann bin ich eine Elektrofachkraft (steht ja ausdrücklich drin wer einen Gesellen- Facharbeiterbrief in einem Elektrobereich abgeschlossen hat der darf an Niederspannung arbeiten also 1500 DC 1000 AC).
Es heißt ja nicht umsonst KFZ - E L E K T R I K E R. Außerdem wie mitgeteilt gibt es im KFZ andere Dinger (wie Drehstromlichtmaschine, Zündung, Xenonlampen, Hybridmotörchen. Sonst könnten die mich ja gleich als KFZ-Glühwürmchen bezeichnen. Außerdem habe ich schon ganz andere Sachen mit sogenannten Elektromeistern erlebt. Da gibt es welche die kennen nicht mal einen PEN-Leiter. Nur mal so.
Im übrigen ist die Seite von wiki nicht mehr auf dem neusten Stand.
Sollten alle Stricke oder Kabel reißen, dann mache es halt so wie früher:

Rot musst Du wählen, Schwarz mußt Du arbeiten, und einen Grünen mußt Du immer in der Tasche haben :ROFLMAO:

Hehe :cool:
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft

Kennst du die 5 Sicherheitsregeln?
Steht dir die VDE zur Verfügung?
Hast du schon mal in der VDE gelesen und das gelesene auch verstanden?
Kannst du die Prüfung nach VDE 0100-600 durchführen?
Messungen wie Isolationsprüfung, Erdungsmessung, Schleifenimpedanz, RCD Auslöse Zeit und Strom, usw.
durchführen und auf Zulässigkeit bewerten?
Kennst du die Schutzmassnahmen vor elektrischen Schlag?
Kannst du Sicherungen und Leitungsquerschnitte für Stromkreise richtig auswählen?

Wenn das nur 20% aller Elektrofachkräfte aus dem Effeff könnten :ROFLMAO: .............. dann wären wir aber ganz weit vorne.
Und wer mal ehrlich ist der weiß das die meisten da nur ein Halbwissen haben....... und die Theoretiker die das können..... haben dafür oft große Defizite
bei der praktischen Umsetzung. :rolleyes:
 
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bis 1kV = Niederspannung
1 - 30kV = Mittelspannung
30-110kV = Hochspannung
>110kV = Höchstspannung

Die Begriffe Starkstrom, Kraftstrom oder ähnliches werden nur von Laien, Unwissenden, ggf. schlechten EUP`s verwendet. Wer diese Begriffe als Elektrofachkraft verwendet, dem sollte man den Gesellenbrief wieder abnehmen.

@röhrengertl: guck mal hier http://www.elektrofachkraft.de/fach...ifikationen/wer-ist-eine-elektrofachkraft-efk . Meines erachtens bist du mit deiner Ausbildung keine Elektrofachkraft, da in deiner Ausbildung andere Inhalte vermittelt wurden (KFZ und VDE.. Nee ;)). Es gibt aber die Möglichkeit, wenn du 6 oder mehr Jahre als "Elektrohelfer" gearbeitet hast, eine Prüfung vor der HWK (IHK weiß ich nicht) abzulegen und so zur Elektrofachkraft zu werden..

Gruß
MeisterLampe81


Gesellenbrief zurückgeben ???? In meinem steht als Ausbildungsberuf STARKSTROMELEKTRIKER !!!
Ok ich gebe zu das ist schon länger her aber gar so einfach wie ihr es euch hier macht ist es nun auch nicht.

peter(R)
 
Um auf die Eingangsfrage zurückzukehren: "Meine Frage: Darf ich jetzt an 400V rumschrauben? Rechtlich gesehen"

Klare Antwort: in welcher Konstellation?
 
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@TE : bist du dir denn Sicher das 1)Wirklich die 400V gemeint waren und nicht etwas mehr ? Kenne auch Firmen in der Industrie (zumindest eine) diese hat auch so eine Bescheinigung. Zumindest vom Hörensagen. Und da geht es dann um Arbeiten jenseits von 400Volt. Wer diese "Bescheinigung" erteilt oder ob das nur eine Firmeninterne Sache war konnte mir der Geselle nicht sagen, da er selber keinen Schein hatte.
Auch wenn du der Überzeugung bist eine Qualifizierte Fachkraft zu sein solltest du dir das von entsprechender Stelle bestätigen lassen. Solange alles gut geht ist das ja keine große Sache aber wenn es dann mal passiert, dann bist du ganz allein der Dumme. Reicht ja wenn du an einer UV warst nur einen LS angeschlossen hast und übersehen oder nicht erkannt hast das dort was nicht stimmt, was du aber aufgrund deiner Qualifizierung hättest erkennen müssen. Dann hilft dir auch der Chef nicht oder zu sagen Oh! Das habe ich nicht gewusst.
Auch wenn es nicht das ist was du hören willst würde ich dich bei uns nicht als Elektrofachkraft einstellen da du keinen entsprechenden Abschluss hast.
Was nicht dein können in Frage Stellen soll. Ich kenne sogenannte Fachkräfte die würde ich nichtmal alleine einen Steckdose anschließen lassen.
Erkundige dich wie hier schon vorgeschlagen nach Entsprechenden Qualifizierungen bzw Weiterbildungen oder nach einer Ausnahmegenehmigung. Es mag zwar nicht schön sein aber besser als Nachher der dumme und du kannst ggf. nicht mal was dafür.
 
@borromeus

Nun FU wechseln; Netzteil wechseln; Drehfeld ändern; Motoren anschließen etc.

Deswegen gehe ich davon aus, das ich das darf.


(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Kurzer Nachtrag: Du denkst hier an eine Schaltbefähigung geht ab 1.000V AC aber werde ich hoffentlich nächste Woche hören.
 
Zuletzt bearbeitet:
@borromeus

Nun FU wechseln; Netzteil wechseln; Drehfeld ändern; Motoren anschließen etc.

Deswegen gehe ich davon aus, das ich das darf.


(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Kurzer Nachtrag: Du denkst hier an eine Schaltbefähigung geht ab 1.000V AC aber werde ich hoffentlich nächste Woche hören.

Ich meinte das anders, nämlich die Firmenkonstallation.
Ich denke, wenn Du das in einem Betrieb machst unter "Aufsicht"- die muss ja nicht dabei sein- darfst Du das schon machen.
Der Meister darf den Lehrling ja auch zum Sicherungstauschen schicken.
Es geht in diesem Fall die Verantwortung auf den Meister über.


Edit: zu Deinem Text: ich bin seit 17 Jahren Handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer eines "Technischen Büros für Elektrotechnik", ich habe die theoretische Prüfung für die Unterspannung (<1000V~) gemacht (vor 20 Jahren schon).
Ich würde mal nicht behaupten, dass ich ahnungslos bin, aber sicher, dass ich keinen Motor anschließen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier die Antwort von der BG:

Sehr geehrter Herr Bäuml,

vielen Dank für Ihre Fragestellung. Leider kann ich Ihnen diese Bestätigung nicht ohne weiteres zukommen lassen.

Letztlich beauftragt der Unternehmer seine Mitarbeiter zur Durchführung von Tätigkeiten und muss demzufolge entsprechend der Tätigkeiten die geeigneten Mitarbeiter auswählen. Beauftragt der Unternehmer nun Mitarbeiter zur Durchführung von elektrotechnischen Arbeiten, so macht der Unternehmer den Mitarbeiter zur Elektrofachkraft, der die unten dargestellten Bedingungen erfüllt.
Leider sind die elektrotechnischen Tätigkeiten (auch unter 1kV) so vielfältig, dass es die Elektrofachkraft für alle Tätigkeiten gar nicht geben kann. Durch das hiesige Berufsausbildungssystem wird es dem Unternehmer nun recht einfach gemacht, den „geeigneten“ Bewerber für eine ausgeschriebene Tätigkeit zu finden. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass sich andere nicht auch auf anderem Wege hierfür qualifiziert haben könnten und die durchzuführenden Tätigkeiten nicht auch „sicher“ durchführen könnten – so wie das in Ihrem Fall wohl denkbar ist.
Zu beurteilen hat dies aber der Unternehmer bzw. eine Elektrofachkraft, die die Leistungen des Einzelnen überwachen und beurteilen kann.
Letztlich ist aber der Unternehmer dafür verantwortlich, den richtigen Mann für die entsprechende Tätigkeit auszuwählen.
Ich kann Ihnen insofern helfen, als dass ich meinen Kollegen bitte kann, den Unternehmer diesbezüglich aufzuklären.
In früheren Zeiten haben wir häufiger bei der Qualifikation (auch von ausländischen Bewerbern) unterstützt. Wenn Ihnen das weiterhelfen würde, sagen Sie mir bitte Bescheid, damit ich Ihnen den regional zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten, der das Unternehmen betreut, mitteilen kann.
Eine Elektrofachkraft zeichnet sich dadurch aus, dass Sie
+ eine fachliche Ausbildung besitzt (in Deutschland meist der Nachweis einer elektrotechnischen Ausbildung im Dualen System – es kann aber auch die mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Einsatzgebiet herangezogen werden)
+ über Kenntnisse und Erfahrung verfügt (in der Regel im praktischen Einsatz aufgrund eines Arbeitsverhältnisses aktuell zu erwerben)
+ die elektrischen Gefahren erkennen und beurteilen kann, die mit der Tätigkeit verbundenen sind (nur wer Gefahren erkennt kann sich hiervor mit den richtigen Mitteln/Maßnahmen schützen)
Quelle: DIN VDE 0105-100, 3.2.3 bzw. BGV A 3
 
Heißt wohl genau das, was hier schon mehrfach angesprochen wurde: Du musst die entsprechenden Kenntnisse nachweisen
 
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