Sonstiges SPS-Fachkraft und Starkstrom

röhrengertl

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Hallo,

ich hab hier mal eine allgemeine Frage, da ich auf Arbeitssuche bin und ich jetzt von einer Fa. gefragt wurde
ob ich eine Starkstrom - Bescheinigung habe. Das ist mir noch nie untergekommen,
ich arbeite seit über 10 Jahren im "Starkstrombereich" BHKW, Netzteile anklemmen, E - Motoren Pumpen FU´s etc.
Klemme ich schon seit Jahren an! Hat mich noch keiner um diese Bescheinigung gebeten.
Noch kurz dazu, ich bin gelernter KFZ-Elektriker gibt es nicht mehr (jetzt Mechatroniker), mit allen Elektronikpässen (1-3 u. Mikrocomputer)
dann habe ich mich weitergebildet zur SPS-Fachkraft (Teil1 + Teil2 + nochmal alle Elektronikpässe + EIB-Bus + Computerlehrgang +
Elektropneumatik + Elektrohydraulik).

Meine Frage: Darf ich jetzt an 400V rumschrauben? Rechtlich gesehen ;)

Mußte auch schon Probearbeiten für eine Sklaven.. (Zeitarbeit), da war ich im Prüffeld und hatte hier mit 90t Transformatoren zu tun.
Prüfspannung 300KV. Da wollte auch keiner eine Bescheinigung da wurde man unterwiesen und gut! Das dürfte sich doch hier
auch so verhalten?

Danke und Gruß Gerhard
 
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Hallo Gerhard,
ich habe mahl gelernt, dass Starkstrom ab 10.000V anfängt.
400V ist Kraftstrom.
Ich als Elektromeister darf nich am Starkstrom arbeiten.
Meine zulassung geht nur bis 10.000V.
 
Hallo, erstmal Danke.

So wie ich das jetzt gelesen habe, darf ich das! Außerdem hier ist der Beweis ich lebe noch!:ROFLMAO:
Stimmt auch wieder 400V ist Kraftstrom (Worte sind ja Schall und Rauch).
Nun ja ab 10kV gibt es dann sowas wie eine Schaltberechtigung für Transformatoren etc.
Am KFZ hast Du ja auch 30kV Zündspannung beim Porsche 911 sogar etwas mehr,
da wird die Zündspule über ein Vorschaltgerät mit 400V angesteuert!
Und glaubt mir da greifst Du lieber in die Steckdose!*vde*
Außerdem haben wir da noch Hybridantriebe und Xenonlampen und den elektronischen Marderschreck!
Oder einfach mal nen 13ér Gabelring zwischen die 24V beim LKW bringen! (Da bleibt nichts mehr übrig)

Gruß und nochmals Danke an alle!
 
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Meine Frage: Darf ich jetzt an 400V rumschrauben? Rechtlich gesehen ;)

Soweit ich weiss ... Nein.
Deine Kurse und deine Ausbildung helfen dir da kaum weiter.
Frag mal bei einer Handwerkskammer oder bei der IHK nach welche Möglichkeit es gibt.
Da du ja genügend Erfahrung hast, kannst du evtl. als - mir fehlt der genaue Begriff - Fremder eine passende Facharbeiterprüfung ablegen.
Ansonsten kannst du auch noch den Techniker nebenbei machen.

Gruß
Dieter
 
Soweit ich weiss ... Nein.
Deine Kurse und deine Ausbildung helfen dir da kaum weiter.
Frag mal bei einer Handwerkskammer oder bei der IHK nach welche Möglichkeit es gibt.
Da du ja genügend Erfahrung hast, kannst du evtl. als - mir fehlt der genaue Begriff - Fremder eine passende Facharbeiterprüfung ablegen.
Ansonsten kannst du auch noch den Techniker nebenbei machen.

Gruß
Dieter

Nun da geht es schon los! DIE SPS-Fachkraft ist in diesem Sinne eigentlich der SPS-Techniker.
Oder in meiner Lehrzeit mußte ich auch z.B. an Wohnwagen oder Campingbusse rumschrauben.
Auch alles Starkstrom Sorry Kraftstrom!
 
Schrauben zählt nicht.

Kannst du irgendwelche VDE-Kenntnisse nachweisen ?

Unsere Mitarbeiter in der Fertigung dürfen auch die Zuleitungen an die Geräte anschliessen.
Unsere Prüfer im Prüffeld dürfen auch Isolationsprüfungen durchführen.
Aber deswegen dürfen sie noch lange nicht eine Anlage plane, aufbauen, prüfen und in Betrieb nehmen.

Wie gesagt: Frag bei der IHK oder bei der Handwerkskammer, Dort wirst du eine verbindliche Auskunft erhalten können.

Gruß
Dieter
 
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Bin gerade drüber mich bei der Handwerkskammer zu erkundigen. Nun hab ich auch noch das Buch
vom Elektronik III - Paß ausgegraben, da sind Schaltungen für Schaltnetzteile, Netzteile etc drin.
Nun gehe ich mal davon aus wenn ich diese Schaltnetzteile reparieren darf, dann werde ich Sie wohl auch anklemmen dürfen.

Aber ich frage trotzdem mal bei der Handwerkskammer oder der BG nach.
Eigentlich wäre es aber ein hartes Stück, wenn ich als Elektroniker nur Taschenlampen reparieren dürfte :cool:
Das andere ist wenn ich SPS-Fachkraft bin dann werde ich wohl das SITOP wechseln dürfen.
Wie gesagt Sicherheit ist oberstes Gebot und erkundige mich. Die Antwort wird wohl bis Montag dauern.
 
Als SPS-Fachkraft darfst Du noch nicht einmal den Schaltschrank öffnen, in dem die SPS eingebaut ist.
Du kannst so viele Lehrgänge haben, wie Du willst, so lange Dich davon keiner zur Elektrofachkraft im Sinne der VDE qualifiziert, darfst Du fast nichts machen.
 
Hallo Gert,

wenn man "starkstrombescheinigung" bei google eingibt, kommt als erster Treffer
dieser Tread. Was ist denn das für eine Firma, die das verlangt?

Wer im Betrieb als Elektrfachkraft gilt, das entscheidet im Endeffekt der Unternehmer
bzw. die, wenn vorhanden, Verantwortliche Elektrofachkraft.

Bei der Entscheidung helfen tut die BGV A3, VDE 0105-100 und die VDE 1000-10.
Die BG gibt in der Regel auch gute Auskünfte, die aber wahrscheinlich nicht in Deinem
Interesse sein könnten.

Poste doch bitte mal, was aus der Anfrage geworden ist.

Gruß
Tommi
 
Hallo Gerhard,
ich habe mahl gelernt, dass Starkstrom ab 10.000V anfängt.
400V ist Kraftstrom.
Ich als Elektromeister darf nich am Starkstrom arbeiten.
Meine zulassung geht nur bis 10.000V.

Falsch !

Als Elektrofachkraft (egal ob Facharbeiter, Geselle oder Meister, Ingenieur, etc.) darf man erst mal nur bis 1 kV bzw. 1000 Volt arbeiten.

Die VDE 0100 hat ja nicht umsonst den Titel "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V".

Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) benötigt man für Schalthandlungen von 1 kV bis 30 kV eine besondere Schaltbefähigung.
Diese Schaltbefähigung kann man als Elektrofachkraft z.B. beim TÜV in einem Lehrgang erwerben.
Diese muss dann periodisch immer wieder erneuert bzw. aufgefrischt werden.
 
Dann bin ich ja eigentlich eine Elektrofachkraft und darf bis zu 1000V arbeiten.
Habe soeben noch an die BG gemailt und Ihnen meinen Fall erklärt. Bin ja gespannt
was die sagen. Schaltbefähigung stimmt! Die hatte bei uns immer einer.
Sobald ich eine Antwort bekomme setze ich Sie hier rein.
 
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