Ich möchte "Programmierkenntnisse" verkaufen

was aillst du eingentlich immer mit deinem zoll???
und eingentlich denke ich reit es jetzt, für mich zuminest hat sich die sache soweit geklärt...

Das Aufspüren von Schwarzarbeitern ist heute Aufgabe des Zoll. Aber ich finde du hast recht Markus. Und außerdem sein eins mal klargestellt. Jeder darf seinen Meinung sagen und das ist ja hier geschehen, aber bei den Kollegen vom Zoll würde ich nie jemanden "anpissen". Die sollen ihren Job gefälligst alleine erledigen. :cool:
 
Hallo,


Ihr benötigt für selbständige Arbeiten die der Elektrotechnik betreffen einen Gewerbeschein und eine eintragung in eine Rolle.
Meist ist eine eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Hierzu ist am besten Meister (Falls ihr nicht Istkaufmann werden wollt) oder aber Techniker oder Ing. der Elektrotechnik, oder Engineering (Elektrotechnik) notwendig.

In München erden hier schnell Strafen bis zu 5000 Euro ausgesprochen (Die Spricht die Kammer aus, sind innerhalb 7 Tagen zu zahlen, ansosten steht dann GLEICH der Gerichtsvollzieher vor der Türe.
Hinzu kommt noch der Spass vom Statsanwalt und vom Finanzamt.

Es kanna uch ohne alles super laufen, wie es auch bei einigen der Falls zu seien scheint. Aber ein Konkurent, Nachbar, Kunde oder Neider wenn einen hin hängt hat auf Bayrisch *Da Spass glei a Loch*

Ich habe vor kurzen erst bei der Rechtsabteilung der Kammer angerufen. Da ich umzihe und wissen wollte wie es läuft. Der Rechtsanwalt hat mir das so erklärt.

Ist irgendwie wie besoffen Autofahren. Alle kennen die Konsequenzen, Viele machens, wenn Se erwischt werden sind sie gescheiter.

Grüsse und hoffe ist euch hilfreich


PS: Und egal was komme: Niemals wenn mehr als 2 fremde Augen dabei sind irgend etwas von Schwarzarbeiten etc. erwähnen.
 
Hallo,


Ihr benötigt für selbständige Arbeiten die der Elektrotechnik betreffen einen Gewerbeschein und eine eintragung in eine Rolle.
Meist ist eine eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
...........
Hier war vom Programmieren die Rede!

Hierzu ist am besten Meister (Falls ihr nicht Istkaufmann werden wollt) oder aber Techniker oder Ing. der Elektrotechnik, oder Engineering (Elektrotechnik) notwendig.
..........
Was pochst Du in jedem 3.Thread eigentlich auf diesem "Meister" herum? :confused:

Grüsse und hoffe ist euch hilfreich
Nein, hilfreich war das nicht. :roll:
 
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Der maxi hat tolle Tapeten ..

Hallo,

maxi schrieb:
Ihr benötigt für selbständige Arbeiten die der Elektrotechnik betreffen einen Gewerbeschein und eine eintragung in eine Rolle.
Meist ist eine eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Nein, das betrifft eigentlich nur Arbeiten aus dem Handwerk, also zB. Schaltschrankbau oder Installationsarbeiten.

Wer sich auf den reinen Bereich der Softwareerstellung konzentriert, muss sich nur beim Finanzamt als "Systemadministrator" anmelden. Eine Gewerbeeintragung ist nicht erforderlich, Gewerbesteuern fallen daher nicht an. Wenn der Systemadministrator aber komplette Anlagen mit Schaltschrankbau/Elektroinstallation anbietet und verkauft, bedient er sich klugerweise der Hilfe eines handwerklichen Installationsbetriebes mit entsprechender Zulassung. Und solange dieser "gewerbliche" Anteil am Umsatz des Systemadministrators nicht eine gewisse Freigrenze übersteigt (ich glaube im Moment ca. 50K), ist das Thema Gewerbesteuer kein Problem.

OHGN schrieb:
Was pochst Du in jedem 3.Thread eigentlich auf diesem "Meister" herum?

Naja, der Maxi zieht seine Befriedigung eben daraus, Zertifikate und Kursteilnahmebescheinigungen zu sammeln und seine Zimmer damit zu tapezieren. Obwohl, was nutzt mir ein Zertifikat oder Kursus, wenn ich danach 2 Jahre nicht mit dem Zeug gearbeitet habe ? Dann ist es noch genau soviel wert wie eine Hakle Rolle mit 400 Blatt, egal ob 2- oder 4 lagig..

Dieser Driss zeigt doch dem Personalchef nur, dass jemand vor 15 Jahren an einem Kurs über irgendeinen Müll teilgenommen hat, eine Qualifikation für dieses Thema muss aber nicht zwingend vorhanden sein.

Was nutzt mir so ein besch...ner Schein, entweder ich kann es oder nicht ...:confused:

Gruß

Question_mark
 
@ Question_mark

könntest Du mir das mit dem "Systemadministrator" mal genauer erklären ??
Das mit dem "kein Gewerbeschein und keine Gewerbesteuer" hört sich interessant an.
Habe noch nie verstanden warum die Gemeinde Geld dafür will, daß ich in meinem Haus ein Büro habe

peter(R)
 
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@ Question_mark

könntest Du mir das mit dem "Systemadministrator" mal genauer erklären ??
Das mit dem "kein Gewerbeschein und keine Gewerbesteuer" hört sich interessant an.
Habe noch nie verstanden warum die Gemeinde Geld dafür will, daß ich in meinem Haus ein Büro habe

peter(R)

Benutz mal GOOGLE und such nach Freiberuf oder Katalogberuf. Auch hier im Forum steht dazu schon einiges.
 
Freiberufler

Hallo,

peter(R) schrieb:
könntest Du mir das mit dem "Systemadministrator" mal genauer erklären ??
Das mit dem "kein Gewerbeschein und keine Gewerbesteuer" hört sich interessant an.

Gerhard Bäuerle hat ja schon Links gegeben. Von mir noch als Ergänzung dazu :

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf

Aber Vorsicht, dass Finanzamt ist bei der Anerkennung als Freiberufler sehr kritisch und legt die Meßlatte ziemlich hoch.
Wenn Du allerdings sowieso den größten Teil Deines Umsatzes mit Schaltschrankbau oder Installation machst, kannst Du das mit dem Freiberufler sowieso vergessen. Aber frag doch einfach mal Deinen Steuerberater.

Gruß

Question_mark
 
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freiberufler status bringt heute steuerlich praktisch nichts mehr.
wenn es die gewerbesteuer nicht frisst, dann frisst es die lohnsteuer...
 
freiberufler status bringt heute steuerlich praktisch nichts mehr.
wenn es die gewerbesteuer nicht frisst, dann frisst es die lohnsteuer...

???????????
Wenn man Freiberufler ist, kann man alles tun (Vorsteuer ziehen, Rechnungen schreiben etc.), was auch Selbständige tun. Was man nicht kann, ist z.Bsp, Material kaufen und dann weiterverkaufen. Muß man das ab und zu, kann man aber ein Extra Gewerbe anmelden (Service-Trallala) und muß dann diese Dinge über die Bücher des Gewerbes laufen lassen. Kleine Sachen gehen schon auch mal so, allerdings kommt das sicher auf das Finazamt an. Man bezahlt nur Gewerbesteuer, wenn man mit diesem Gewerbe über die Grenzen kommt. Die Leistungen, die man als Freiberufler bringt, sind gewerbesteuerfrei. Lohnsteuer zahlt man nicht, da man ja kein Lohnempfänger ist, man versteuert nach wie vor den Gewinn und gut ist. (Und das wird genauso versteuert wie bei einem Selbständigen mit Gewerbe.)

PS: Im Prinzip verstehe ich ja auch nicht, warum es so etwas überhaupt gibt, aber da Ärzte, Anwälte und Steuerberater zu den Freiberuflern gehören, kann man leicht auf den Gedanken kommen, daß da gute Lobbyarbeit geleistet wurde. :ROFLMAO:
 
Zuletzt bearbeitet:
Der große Vorteil des Freiberuflers ist der Entfall der Buchführungsplicht !
Es gibt keine Warenbücher, Bilanz usw.

Und wer schon mal mehrere 10K Euro Gewerbesteuer bezahlt hat, fragt sich schon warum ein Arzt keine bezahlen muss.

Und diesen Quark von wegen
Man bezahlt nur Gewerbesteuer, wenn man mit diesem Gewerbe über die Grenzen kommt
kann ich nicht mehr hören.
Also wer sich selbstständig macht und unter der Freibetrag bleibt hat eigentlich nicht genug Geld zum Leben. (oder arbeitet halt viel schwarz)

Mich haben die Jungs in der Meisterschule immer ausgelacht das ich mit meiner GmbH ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer zahlen muss.

Ja und ?
Mein Gehalt geht vorher ab, und das ist deutlich über dem Freibetrag .
 
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Und diesen Quark von wegen

kann ich nicht mehr hören.

Da ging es um das zusätzliche Gewerbe des Freiberuflers, das er braucht, wenn er auch mal irgendwas weiterverticken muß. Das sind dann i.d.R. gringe Summen, denn sonst würde er ohnehin nicht zu den Freiberuflern kommen. Jedenfalls in unserer Branche.
 
Der große Vorteil des Freiberuflers ist der Entfall der Buchführungsplicht !
Es gibt keine Warenbücher, Bilanz usw..

*ACK*

Wenn man als Freiberufler einen gewerblichen Anteil hat, muss
man diesen strikt trennen, am besten ein extra Konto. Wenn das
Finanzamt hier meint, eine Vermischung zu erkennen, dann wird
der gesamte Umsatz gewerblich.

Anscheinend soll es mal eine Arztpraxis gegeben haben, die die
Praxisgebühr und den Getränke-Automat (gewerblicher Anteil)
über eine Kasse haben laufen lassen und dann komplett als
gewerblich eingestuft wurde. Habe dazu aber im Moment keine
Quelle zur Hand.
 
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