Ich möchte "Programmierkenntnisse" verkaufen

Automatik-Holgi

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Hallo liebe SPS-Gemeinde!
Im Laufe der letzten Jahre habe ich mir einige Programmierkenntnisse in STEP7/MW angeeignet (natürlich auch mit Hilfe dieses Forums :)), vor allem durch die ständige Erweiterung meiner Haus-Automatisierung.
Jetzt würde ich gerne diese Kenntnisse nutzen, um nebenbei S7-200-Programme für Menschen (vorzugsweise Privatpersonen) zu schreiben, die keine oder keine ausreichenden SPS-Kenntnisse haben. Das Ganze sollte aber nicht ganz unentgeltlich ablaufen.:)
Kann mir jemand sagen, wie ich den Anfang damit machen kann? Hat jemand Erfahrung damit? Gibt es hier im Forum jemanden, der meine Hilfe gebrauchen könnte? Was gibt es Rechtliches zu beachten?
Da ich kein echter Profi bin, möchte ich auch nicht allzu viel Werbung für mich machen! Habe ich überhaupt Chancen?
Freue mich auf Eure Antworten!
Holger
E-Mail:s7-200@gmx.de
 
Hallo Holger

Chancen hat eigentlich jeder wenn man „will“ !

Du solltest aber zuvor ein paar Sachen bedenken

Als Nebenerwerb brauchst Du die Genehmigung deines Arbeitgebers!
Beim Finanzamt den Verdienst nicht vergessen!
Ohne Werbung geht nichts!
Wie sieht es mit der Gewährleistung bei deinen Kunden aus?

Ich kann jetzt noch unzählige weitere Punkte anführen und das sind nur mal die akutesten.

Einfach ist nichts aber unmöglich auch nicht.


Gruss
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
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Als Nebenerwerb brauchst Du die Genehmigung deines Arbeitgebers!

45 Nebentätigkeit muss der Chef genehmigen.

Nein. Das Grundgesetz garantiert die Berufsfreiheit. Der Arbeitgeber darf nur solche Tätigkeiten verbieten, die seinen Interessen widersprechen. (Art. 12 Absatz 1 GG, LAG Rheinland-Pfalz, Az. 8 Sa 69/05)

Quelle: 100 Rechtsirrtümer
 
Tja wie immer "Theorie“ und „Praxis“

Rechtlich ok aber wer klagt sein Recht beim Arbeitgeber ein?
 
Hallo Thomas, danke für Deine schnelle Antwort!

Genaugenommen möchte ich :
-meinen Arbeitgeber NICHT darüber informieren!
-das Finanzamt NICHT darüber informieren!
-die Art der Gewährleistung vorher mit dem Kunden vereinbaren !
-keine MEGA-Werbung machen

Jetzt denkst Du natürlich : Alles illegal!

Ich hatte eher daran gedacht, das Ganze ziemlich privat zu halten, so als wenn ich einen Gegenstand verkaufen würde...ohne viel drumrum!
LG Holger
 
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Genaugenommen möchte ich :
-meinen Arbeitgeber NICHT darüber informieren!
-das Finanzamt NICHT darüber informieren!
-die Art der Gewährleistung vorher mit dem Kunden vereinbaren !
-keine MEGA-Werbung machen

Jetzt denkst Du natürlich : Alles illegal!

Ich hatte eher daran gedacht, das Ganze ziemlich privat zu halten, so als wenn ich einen Gegenstand verkaufen würde...ohne viel drumrum!
Vorsicht: Sobald du mit deiner "Arbeit" ein "regelmäßiges Einkommen" erwirtschaftest musst du das Finanzamt darüber informieren, denn es ist damit "Einkommen aus selbstrständiger Arbeit".
(btw.: sei vorsichtig was du hier schreibst! Das Internet ist "öffentlich").

Es steht dir natürlich frei, das ganze offiziell unentgeldlich anzubieten :cool:
Aber was, wenn dein "Kunde" eine Rechnung verlangt oder es um Gewährleistung geht, das also einen gewissen rechtlichen Rahmen bekommt? :rolleyes:
 
-meinen Arbeitgeber NICHT darüber informieren!

Heikel, das „kann“ schnell zu einer Kündigung führen.

-das Finanzamt NICHT darüber informieren!

Kann mich „trinitaucher“ nur anschliessen.
Das Risiko ist sehr hoch vor allem die Konsequenzen.

-keine MEGA-Werbung machen
Ganz simpel, wer dich nicht kennt bestellt dich auch nicht.

Die freiberufliche Tätigkeit ist nicht unmöglich, sollte nur gut überlegt werden.
 
finde ich klasse auf der einen seite wird hier im forum immer gesagt keine raupkopien aber SCHWARZARBEIT scheint sich keiner wirklich drüber aufzuregen......
 
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Scheint in der Natur der Sache zu liegen.

Raubkopien schädigen den Gewinn einer Firma.
Schwarzarbeit „nur“ dem Finanzamt, zumindest auf den ersten Blick.


So lange wie die Grossen damit durchkommen und sich bei Verfahren meiner Meinung nach freikaufen können, wird man es schwer haben an das Gewissen der Kleinen zu appellieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns steht in den Arbeitsverträgen, dass Nebentätigkeiten zu genehmigen sind (ich denke dies ist bei vielen der Fall). Und diese Verträge sind vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben. Und als sittenwidrig ist diese Klausel sicher auch nicht anzusehen.
In Deutschland herrscht ja Vertragsfreiheit. Im Arbeitsvertrag kann viel drinstehen und "geregelt" sein.
Aber ob es rechtlich bindend ist, ist schon wieder ne andere Frage. Dabei muss eine Klausel nicht unbedingt sittenwidrig sein. Es genügt schon, wenn Sie im Widerspruch zu einem Gesetz steht.
 
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Und als sittenwidrig ist diese Klausel sicher auch nicht anzusehen.

Das währe ja auch, vor allem wenn sich die Nebentätigkeit mit den Interessen der Firma kreuzt, gelinde gesagt "bedauernswert".

Einem Arbeitgeber derartiges zu verheimlichen, da währe auch bei mir die Toleranz ausgeschöpft.
 
In Deutschland herrscht ja Vertragsfreiheit. Im Arbeitsvertrag kann viel drinstehen und "geregelt" sein.
Aber ob es rechtlich bindend ist, ist schon wieder ne andere Frage. Dabei muss eine Klausel nicht unbedingt sittenwidrig sein. Es genügt schon, wenn Sie im Widerspruch zu einem Gesetz steht.
Dann müsste aber das Gesetz in diesem Fall regeln, dass eine solche Vereinbarung nicht zulässig ist. Und das würde mich jetzt wundern. Ich denke der zitierte Fall trifft dann zu, wenn nichts anderes gereglet ist (wie üblich halt). Wenn es anderweitig (in diesem Fall im Arbeitsvertrag) geregelt ist, dann gilt dies.
 
Genaugenommen möchte ich :
-meinen Arbeitgeber NICHT darüber informieren!
-das Finanzamt NICHT darüber informieren!
-die Art der Gewährleistung vorher mit dem Kunden vereinbaren !
-keine MEGA-Werbung machen
Meine Meinung dazu :
-Ich würde entweder mit meinem Arbeitgeber darüber reden oder die Sache über den Namen meiner Frau abwickeln - aber mit Gewerbeschein. Eventuell ist es für deine AG gar kein Problem ...
-Wenn du es "schwarz" abwickelst (so lange es denn gut geht) nimmst du deinen potentiellen Kunden die Möglichkeit, die aus deiner Arbeit resultierenden Kosten steuerlich geltend zu machen. Im Übrigen machen sie sich dadurch auch strafbar ... :rolleyes:
Wickelst du es hingegen offiziell ab (es geht bei Einnahmen bis zu einem bestimmten Level auch ohne Umsatzsteuer), dann hast du außerdem die Möglichkeit eigene Kosten (wie z.B. Büroraum etc.) bei deiner Steuererklärung geltend zu machen. Du verlierst also ggf. gar nichts sondern wickelst einfach nur alles "legal" ab.

Denk mal drüber nach ...

Gruß
LL
 
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-meinen Arbeitgeber NICHT darüber informieren!
Kann zur Kündigung führen. Es kann dir, wenn keine Intressen deines Arbeitgebers berührt werden, nicht untersagt werden. Doch kann es ein Konflikt geben wegen Arbeitsleistung.

-das Finanzamt NICHT darüber informieren!
Würde ich nicht machen, irgend jemand hat eine Brass auf dich und dann hast du echt verloren. (s.Zmuwinkel)

-die Art der Gewährleistung vorher mit dem Kunden vereinbaren !
Das ist heikel. Wenn etwas schief läuft und etwas passiert, dann muss immer ein Schuldiger gefunden werden.
Ein Auftraggeber wird den Teufel tun und alle Schuld übernehmen.

Warum nicht offizell ein Gewerbe anmelden und ein zweites Standbein aufbauen?
Denn eines ist klar: Wenn du eine Arbeit machst ohne Anmeldung nimmst du jemand anderem, der von seiner Arbeit leben muss, diese weg.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt.


bike
 
ohne hier jemanden zunahe zutreten aber genau so habe ich mir das gedacht ein teil von uns hier im forum ist selbständig und lässt sich genau durch solche aktionen die preise kaputt machen aber das hauptproblem ist ob man das laut arbeitsvertrag darf oder nicht.....

aber das schöne ist das mann auch im Internet nicht anonym ist
 
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ohne hier jemanden zunahe zutreten aber genau so habe ich mir das gedacht ein teil von uns hier im forum ist selbständig und lässt sich genau durch solche aktionen die preise kaputt machen aber das hauptproblem ist ob man das laut arbeitsvertrag darf oder nicht.....

aber das schöne ist das mann auch im Internet nicht anonym ist
Nicht das Hauptproblem sondern eines der Probleme. Die anderen Dinge wie ordentliche Anmeldung beim FA etc. gehören natürlich auch dazu. Und wenn einer das alles ordentlich geregelt hat, dann ist er Selbständig (voll- oder nebenberuflich). Aber diejenigen von uns, die Selbständig sind, wissen woher das Wort kommt: von selbst und ständig.
 
...die ständige Erweiterung meiner Haus-Automatisierung.
Jetzt würde ich gerne diese Kenntnisse nutzen, um nebenbei S7-200-Programme für Menschen (vorzugsweise Privatpersonen) zu schreiben, die keine oder keine ausreichenden SPS-Kenntnisse haben. Das Ganze sollte aber nicht ganz unentgeltlich ablaufen.


mal im ernst, meiste das macht sinn?

1. wird hier im forum ja häufiger über das thema hausautomatisierung gesprochen und es geibt da auch viele ansichten. aber im grunde sind sich alle eineige dass die sache nur mit dezentralen systemen wirklich sinn macht. und dafür ist die s7-200 nun wirklich nicht so geeignet...

was wilste sonst für privatleute machen? steuerungen für marihuana-zuchtanalgen, modeleisenbahnen und auqarien? leute die in sochel fällen über eine sps nachdenken sind ird auch basler die das dann dem basteln wegen selber machen wollen.
ich glaube nicht dass es sinn macht sich da selbständig zu machen...
will dir wirklich nicht den spass verderben, nur so ein gedanke...



Hallo Thomas, danke für Deine schnelle Antwort!

Genaugenommen möchte ich :
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Jetzt denkst Du natürlich : Alles illegal!

Ich hatte eher daran gedacht, das Ganze ziemlich privat zu halten, so als wenn ich einen Gegenstand verkaufen würde...ohne viel drumrum!
LG Holger


in diesem forum sind viele leute (mich eingeschlossen) ihr geld mit der programmierung von steuerungen verdiehen, sehr viele geld für softwarelizenen und schulungen ausgeben und dem finanzamt jeden monat ne menge kohle überweisen.

findest du es da nicht etwas dreist hier auch noch nach unterstüzung für deine schwarzarbeit zu fragen?
 
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