Deutschland [Bearbeiten]
Diverse Behörden, Gemeinden und Länder setzen Produkte ein, die das ODF-Format unterstützen (zum Beispiel StarOffice, OpenOffice.org).
Es ist der von der „Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung“ (KBSt) empfohlene Standard (SAGA 4.0).[39]
Das Auswärtige Amt stellt allgemein auf Nutzung des ODF-Formats um, auch in sämtlichen 230 deutschen Auslandsvertretungen, was zur Kostenreduzierung beiträgt (die Kosten betragen bereits jetzt nur noch ein Drittel der übrigen Ministerien).[40] In einem Grußwort zum internationalen ODF-Workshop[41] im Oktober 2007 hat der Außenminister festgestellt: „Das Open-Document-Format als völlig offenes und von der ISO standardisiertes Format ist dabei eine hervorragende Basis, um Wissen und Information in einer Zeit der Globalisierung ungehindert austauschen zu können.“
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik setzt mit StarOffice auf allen Computern großflächig den ODF-Standard ein, um plattformübergreifend arbeiten und barrierefreie Dokumente erzeugen zu können.[42]
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz setzt seit der Migration von Windows NT 4.0 auf Linux als Betriebssystem im Jahr 2006 mit OpenOffice.org auf allen Arbeitsplatzcomputern großflächig den ODF-Standard ein. Gründe sind die höhere Wirtschaftlichkeit, aber auch die Umsetzung interner Richtlinien, die ein plattformübergreifendes Arbeiten mit offenen Standards vorsehen.[43]
Die Bayerische Vermessungsverwaltung kann an allen Dienststellen Dateien im ODF-Format verarbeiten.
Die Stadt Freiburg setzt z. B. OpenOffice.org ein.[44] Die Stadt München hat im Rahmen der Umstellung auf Linux bereits über 8000 Nutzer auf OpenOffice.org migriert (Stand April 2008).[45] Aus ihrer Sicht wäre ein weiteres Format neben ODF mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden.[46]
Seit September 2007 können zur Kommunikation mit dem Bundesgerichtshof und dem Bundespatentgericht auch Dateien im ODF-Format versandt werden.[47] Auch das Bundesarbeitsgericht[48] und das Bundessozialgericht[49] nehmen seit geraumer Zeit ODF-Dateien an. Gleiches gilt für die Verwaltungsgerichte und die Finanzgerichte im Land Nordrhein-Westfalen,[50] unter anderem das Finanzgericht Düsseldorf.[50]
Das gilt bisher nicht für Länder wie Berlin,[51] Brandenburg,[52] Sachsen,[53] Rheinland-Pfalz,[54] Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Hamburg.[55]
Am 2. Dezember 2008 beschloss der IT-Rat der Bundesregierung, das ODF-Format schrittweise in der Bundesverwaltung einzuführen, um die IT-Sicherheit zu erhöhen und die Interoperabilität zu verbessern.[56]