Änderung am F-Programm einer Fremdmaschine

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@testor
Die wesentliche Veränderung ist dafür gar nicht mal so wichtig.
Das Diagramm ist halt nicht ganz schlecht.
Primär hat ein Gefahrenübergang vom Hersteller zum Betreiber stattgefunden.
Nach der Inbetriebnahme kann der Betreiber mit der Maschine im Prinzip machen was er will.
Ist ja seine.
Maßgeblich ist dafür die Betriebssicherheitsverordung.
Der Betreiber muss sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und aus der Nummer kommt er nicht heraus.
Dokumentiert wird dies in der Gefährdungsbeurteilung.
Um die wesentliche Veränderung kommt man in den meisten Fällen herum, um das Aktualisieren der GBU nicht.
Blöd ist es, wenn man in der GBU nur auf das CE des Original-Herstellers verweist. Besser ist es, wenn man vom Hersteller die RBU einfordert. Laut Norm muss sie dem Kunden nicht ausgehändigt werden, daher gehört das in die Einkaufsbedingungen.
Hat man keine RBU als Basis für ne Safety-Änderung steigt halt der Aufwand für die Dokumentation einer Safety-Änderung
 
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