PeterK1981
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Hallo zusammen,
angenommen ich habe ein Regalsystem mit Schienen, auf welchem mehrere Shuttles umherfahren, die Ladegut ein- und auslagern. Das ganze System ist umzäunt und beinhaltet zusätzlich noch einen Schaltschrank mit Sicherheitskomponenten.
Am Ende wird für das gesamte System eine Konformitätserklärung nach MRL ausgestellt. Das Shuttle stellt in dem Fall eine unvollständige Maschine dar und wird entsprechend nach MRL behandelt. Der Zaun und der Schaltschrank sorgen für die Sicherheit des Systems. Um an die Shuttles zu kommen (Wartung, Störungsbeseitigung) muss ich durch die Regalebenen (Laufgang) entlanglaufen.
Damit ist das Regalsystem ein Zugang zur Maschine und muss ISO 14122-2 entsprechen. In dieser Norm gibt es jedoch keine weiteren Angaben zu scharfen Kanten.
Gilt in diesem Fall die (gesetzliche) Anforderung aus der Maschinenrichtlinie: "Zugängliche Maschinenteile dürfen, soweit ihre Funktion es zulässt, keine scharfen Ecken und Kanten und keine rauen Oberflächen aufweisen, die zu Verletzungen führen können." oder kann ich dies in einer Risikobeurteilung behandeln?
Es stellt sich für mich die Frage, ob das Regal damit ein zugängliches Maschinenteil ist, auch wenn das Regal keine Maschine nach MRL und auch kein Sicherheitsbauteil nach MRL darstellt.
angenommen ich habe ein Regalsystem mit Schienen, auf welchem mehrere Shuttles umherfahren, die Ladegut ein- und auslagern. Das ganze System ist umzäunt und beinhaltet zusätzlich noch einen Schaltschrank mit Sicherheitskomponenten.
Am Ende wird für das gesamte System eine Konformitätserklärung nach MRL ausgestellt. Das Shuttle stellt in dem Fall eine unvollständige Maschine dar und wird entsprechend nach MRL behandelt. Der Zaun und der Schaltschrank sorgen für die Sicherheit des Systems. Um an die Shuttles zu kommen (Wartung, Störungsbeseitigung) muss ich durch die Regalebenen (Laufgang) entlanglaufen.
Damit ist das Regalsystem ein Zugang zur Maschine und muss ISO 14122-2 entsprechen. In dieser Norm gibt es jedoch keine weiteren Angaben zu scharfen Kanten.
Gilt in diesem Fall die (gesetzliche) Anforderung aus der Maschinenrichtlinie: "Zugängliche Maschinenteile dürfen, soweit ihre Funktion es zulässt, keine scharfen Ecken und Kanten und keine rauen Oberflächen aufweisen, die zu Verletzungen führen können." oder kann ich dies in einer Risikobeurteilung behandeln?
Es stellt sich für mich die Frage, ob das Regal damit ein zugängliches Maschinenteil ist, auch wenn das Regal keine Maschine nach MRL und auch kein Sicherheitsbauteil nach MRL darstellt.