Anwendbarkeit Maschinenrichtlinie Regal als Wartungsbereich

PeterK1981

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Hallo zusammen,

angenommen ich habe ein Regalsystem mit Schienen, auf welchem mehrere Shuttles umherfahren, die Ladegut ein- und auslagern. Das ganze System ist umzäunt und beinhaltet zusätzlich noch einen Schaltschrank mit Sicherheitskomponenten.

Am Ende wird für das gesamte System eine Konformitätserklärung nach MRL ausgestellt. Das Shuttle stellt in dem Fall eine unvollständige Maschine dar und wird entsprechend nach MRL behandelt. Der Zaun und der Schaltschrank sorgen für die Sicherheit des Systems. Um an die Shuttles zu kommen (Wartung, Störungsbeseitigung) muss ich durch die Regalebenen (Laufgang) entlanglaufen.

Damit ist das Regalsystem ein Zugang zur Maschine und muss ISO 14122-2 entsprechen. In dieser Norm gibt es jedoch keine weiteren Angaben zu scharfen Kanten.
Gilt in diesem Fall die (gesetzliche) Anforderung aus der Maschinenrichtlinie: "Zugängliche Maschinenteile dürfen, soweit ihre Funktion es zulässt, keine scharfen Ecken und Kanten und keine rauen Oberflächen aufweisen, die zu Verletzungen führen können." oder kann ich dies in einer Risikobeurteilung behandeln?

Es stellt sich für mich die Frage, ob das Regal damit ein zugängliches Maschinenteil ist, auch wenn das Regal keine Maschine nach MRL und auch kein Sicherheitsbauteil nach MRL darstellt.
 
Hallo zusammen,

angenommen ich habe ein Regalsystem mit Schienen, auf welchem mehrere Shuttles umherfahren, die Ladegut ein- und auslagern. Das ganze System ist umzäunt und beinhaltet zusätzlich noch einen Schaltschrank mit Sicherheitskomponenten.
Sehr gut!
Am Ende wird für das gesamte System eine Konformitätserklärung nach MRL ausgestellt. Das Shuttle stellt in dem Fall eine unvollständige Maschine dar und wird entsprechend nach MRL behandelt. Der Zaun und der Schaltschrank sorgen für die Sicherheit des Systems. Um an die Shuttles zu kommen (Wartung, Störungsbeseitigung) muss ich durch die Regalebenen (Laufgang) entlanglaufen.

Damit ist das Regalsystem ein Zugang zur Maschine und muss ISO 14122-2 entsprechen. In dieser Norm gibt es jedoch keine weiteren Angaben zu scharfen Kanten.
Gilt in diesem Fall die (gesetzliche) Anforderung aus der Maschinenrichtlinie: "Zugängliche Maschinenteile dürfen, soweit ihre Funktion es zulässt, keine scharfen Ecken und Kanten und keine rauen Oberflächen aufweisen, die zu Verletzungen führen können." oder kann ich dies in einer Risikobeurteilung behandeln?

Es stellt sich für mich die Frage, ob das Regal damit ein zugängliches Maschinenteil ist, auch wenn das Regal keine Maschine nach MRL und auch kein Sicherheitsbauteil nach MRL darstellt.
Man kann in jedem Fall die ISO 12100 bemühen und anhand Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit ein Risiko beziffern.
Mal davon abgesehen impliziert doch deine Frage schon die Antwort. Oder hast du Streit mit den Instandhaltern und willst dass sie sich verletzen?
 
ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe.
Ich antworte mal so wie ich die Frage verstanden habe.
"Teile einer Maschine" (also auch Regalsystem, Zaun, usw.) dürfen keine Verletzungen verursachen aufgrund von Kanten, Ecken usw..
noch einfacher gesagt, es darf sich halt keiner schneiden, stoßen oder sonstiges.
 
ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe.
Ich antworte mal so wie ich die Frage verstanden habe.
"Teile einer Maschine" (also auch Regalsystem, Zaun, usw.) dürfen keine Verletzungen verursachen aufgrund von Kanten, Ecken usw..
noch einfacher gesagt, es darf sich halt keiner schneiden, stoßen oder sonstiges.
 
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Es stellt sich für mich die Frage, ob das Regal damit ein zugängliches Maschinenteil ist, auch wenn das Regal keine Maschine nach MRL und auch kein Sicherheitsbauteil nach MRL darstellt.
Was macht das für einen Unterschied, wie die Definition des Regals geregelt ist? Fakt ist doch, wenn scharfe Kanten an den Regalstreben auftreten, müssen diese beseitigt werden, sofern Gefahren für die Werker ausgehen, egal ob das Regal nach MRL oder ein Sicherheitsbauteil nach MRL ist. Es sollte doch ein Grundsatz und eine Selbstverständlichkeit sein, scharfe Kanten die für den Werker gefährlich sein können, gar nicht erst entstehen zu lassen, auch wenn es nicht explizit in irgendeiner Norm erwähnt wird.
 
Es geht nicht darum, ob ich es machen muss. Dass die scharfen Kanten entfernt werden, ist klar.
Mir ging es eher um die rechtlichen Regeln. Ich weiß aber nun, dass das Regal als Teil der Maschine anzusehen ist.
 
Es geht nicht darum, ob ich es machen muss. Dass die scharfen Kanten entfernt werden, ist klar.
Mir ging es eher um die rechtlichen Regeln. Ich weiß aber nun, dass das Regal als Teil der Maschine anzusehen ist.
Unser Techniker kam neulich mit TOP um die Ecke.

Wir haben dann SITOP draus gemacht:
Substitution (gefährliche Dinge meiden)
Inhärent sichern (einhausen)
Technische Lösung (Sicherheitssteuerung)
Organisatorisch (Einweisung, BA, Piktogramme)
Persönliche Schutzausrüstung

Die Maßnahmen gelten von oben nach unten gelesen so dass je weiter oben sie stehen prior sind.

Zu deinen Kanten: da stehst du ganz oben, entgratest sie und gut ist.
Trotzdem wird jeder erfahrene Monteur Handschuhe tragen für den Fall dass mal irgendwo eine Kante vergessen worden ist.
 
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