Überarbeitung von Bestandsplänen hinsichtlich geistigen Herstellereigentums

funkdoc

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Hallo Kollegen,

mich interessiert grundsätzlich ob beim Neuerstellen von vorhandenen Hersteller-Schaltplänen auf Besonderheiten beim Kopierschutz zu achten ist.
Mir ist bekannt, dass der Anlagenbetreiber seine Anlage unbeschränkt modifzieren darf, solange die Vorschriften eingehalten werden.
Wie siehts da beim Neuerstellen von der technischen Dokumentation aus, wenn zb. eine Anlage aus den 80igern ein neues Automatisierungsgerät bekommt und dadurch die Herstellerpläne ungültig werden?
Der Hersteller ist noch im Bereich tätig, Modifizierung geschieht im Auftrag des Betreibers (eh klar).

fg funkdoc
 
Ihr modifiziert eure Anlage.
Dafür benötigt ihr die Doku der Anlage.
Ihr tauscht Teile aus.
Danach macht Ihr eine Doku eurer Anlage.

Was hat das mit der Doku des Herstellers zu tun? OK die Teile die Ihr nicht ändert müssen natürlich in der neuen Doku drin sein, aber es ist euere Anlage.

Was anderes wäre wenn Ihr die Anlage nach den alten Plänen nachbaut und dann verkauft (inkl Kopie der alten Doku).
 
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Ich glaub das ist etwas missverstanden worden:

Die Anlage gehört nicht uns sondern den Anlagenbetreiber.
Wir machen den Austausch der SPS und dazu eine neue "Gesamtdoku" im Auftrag des Anlagenbetreibers.
Heisst wir übernehmen natürlich auch einige Seiten der Bestandsdoku und zeichnen diese neu.
Auf den alten planseiten ist ein vermerk auf geistigen eigentums des Anlagenherstellers.
 
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Trifft obiges genau so zu.

Ihr Macht ja euer Geld nicht durch Kopieren der Anlage.

Ihr ändert die bestehende Anlage des Eigentümers.

Der neue Istzustand der Anlage wird dokumentiert (das was nicht geändert wurde muss dann natürlich an die alte Doku angelehnt sein).

Als Draufgabe könnt ihr ja in der neuen doku noch einen Vermerk auf den ursprünglichen Hersteller einbauen.
 
Ziel ist es aber eine neue gesamt-doku zu machen, ohne die alten Planseiten einzubinden, da diese nicht mal ordentliche querverweise haben und der zeichenstil sowie die symbolik keiner aktuellen norm mehr entsprechen und es schon auf mehreren seiten zu handeintragungen, die übernommen werden müssen, gekommen ist. es werden daher auch gewisse sachen/pfade einfach "kopiert" und angepasst. Fazit: es wird keinen Ordner mit alten Plänen mehr geben. Auf der anderen seite könnte man auch sagen, es wird eine "As-built" Doku erstellt, ohne auf den hersteller zu vereweisen... warum auch. die frage ist nur in wie weit es den hersteller, bei sichtung dieser neuen pläne, das stören könnte bzw. er rechtliche schritte aufgrund dessen einleiten könnte... hinsichtlich urheberrechte oder ähnlichem...
 
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Das Urheberrecht schützt nur die Darstellung des technischen Inhalts, also die Art und Weise wie der Plan gezeichnet ist, nicht die Schaltung selbst.

Ich hatte leider vor Jahren mal das Problem, dass jemand auf Basis von von mir veröffentlichten Schaltplänen eine Schaltung von mir kopiert hat. Der war leider rechtlich nicht anzugreifen. Konsequenz ist, dass ich inzwischen zumindest von komplexeren Schaltungen keine Schaltpläne mehr veröffentliche. Schade für die Kunden, aber anders geht es offensichtlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
 
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