Änderungen an Maschinen

C

chipchap

Guest
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Hallo,

Es steht seit längerer Zeit die Frage im Raum, wer elektrische und sicherheitsrelevante Änderungen an einer Maschine vornehmen und unterschreiben darf.

Kann mir da jemand was genaueres sagen?

Mfg


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Also,

elektrische Änderungen -> Durchführung durch Elektrofachkraft mit entsprechendem Arbeitsauftrag unter Beachtung der Sicherheitsregeln

Beschreib doch bitte mal etwas genauer Art und Umfang der Änderungen, so pauschal läßt sich das nämlich nur schwer beantworten.
 
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An einer Anlage ist ein Arbeitsunfall passiert. Das Sägeblatt war am auslaufen und der Bediener konnte die Haube öffnen und verletzte sich. Nun soll ein Stillstandswächter eingebaut werden danit sowas nicht mehr passiert


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OK, nachvollziehbar aber noch nicht ganz die Antwort auf meine Frage.

Ich dachte eher an folgende Punkte:

Wer ist der Hersteller der Maschine - ggfs ist dieser in der Pflicht nachzurüsten.
Handelt es sich um einen Eigenbau so müsste ja eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen.

-- Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung sondern beschreibt den mir bekannten betrieblichen Ablauf ---

Wir handhaben das so:

die elektrischen Arbeiten können von einem Facharbeiter wie oben beschrieben durchgeführt werden.
Auch die Abnahmemessungen können von einem Facharbeiter durchgeführt werden, müssen aber von einem Meister/Techniker/Ingenieur mit entsprechender Berufserfahrung abgenommen werden.
Dies kann durch firmeneigene aber auch durch beauftragte Fremdfirmen-Mitarbeiter geschehen.

Bei der von Dir beschriebenen Änderung wird auch die Überarbeitung der Gefährdungsberuteilung fällig. Dies kann ebenfalls durch interne oder externe Mitarbeiter geschehen.
Wir haben dazu eine externe Fachkraft.
Ich würde die Gefährdungsbeurteilung vor die Arbeiten ziehen, da sich so ermitteln lässt, ob eine Stillstandsüberwachung ausreichend ist oder nicht - ggfs sind noch andere Maßnahmen nötig.
 
Ich würde die Gefährdungsbeurteilung vor die Arbeiten ziehen, da sich so ermitteln lässt, ob eine Stillstandsüberwachung ausreichend ist oder nicht - ggfs sind noch andere Maßnahmen nötig.

Würde ich auch so machen.
Stichwort zum Googeln: Sicherheitszuhaltung

Ausserdem steht in der Betriebssicherheitsverordnung, dass die Sicherheitsvorrichtungen an Anlagen geprüft werden müssen, ob sie den Anforderungen genügen.
Neben Umbauten, Änderungen der aktuellen Normen und Vorschriften zählen auch Unfälle als Anlass für eine solche Prüfung.
Wenn bei der Prüfung herauskommt, dass eine Nachrüstung erforderlich ist, dann gilt das für die gesamte Anlage.

Den früher gerne zitierten Bestandsschutz gibt es nämlich nicht.

Gruß
Dieter
 
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