OK, nachvollziehbar aber noch nicht ganz die Antwort auf meine Frage.
Ich dachte eher an folgende Punkte:
Wer ist der Hersteller der Maschine - ggfs ist dieser in der Pflicht nachzurüsten.
Handelt es sich um einen Eigenbau so müsste ja eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen.
-- Dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung sondern beschreibt den mir bekannten betrieblichen Ablauf ---
Wir handhaben das so:
die elektrischen Arbeiten können von einem Facharbeiter wie oben beschrieben durchgeführt werden.
Auch die Abnahmemessungen können von einem Facharbeiter durchgeführt werden, müssen aber von einem Meister/Techniker/Ingenieur mit entsprechender Berufserfahrung abgenommen werden.
Dies kann durch firmeneigene aber auch durch beauftragte Fremdfirmen-Mitarbeiter geschehen.
Bei der von Dir beschriebenen Änderung wird auch die Überarbeitung der Gefährdungsberuteilung fällig. Dies kann ebenfalls durch interne oder externe Mitarbeiter geschehen.
Wir haben dazu eine externe Fachkraft.
Ich würde die Gefährdungsbeurteilung vor die Arbeiten ziehen, da sich so ermitteln lässt, ob eine Stillstandsüberwachung ausreichend ist oder nicht - ggfs sind noch andere Maßnahmen nötig.