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Hallo an die Experten unter den Schaltschrankbauern,
gerade wurde mir ein Mängelprotkoll eines Kunden zugeschickt, der bei eine Überprüfung nach DIN VDE 0105 / EN 60204 folgendes bemängelt wurde:
-Klemmen sind z.T. mit mehreren Leitungen unterschiedlichen Querschnitts belegt
Gibt es eine Norm nach der Verteilerklemmen nur mit einem Aderquerschnitt belegt werden dürfen? Also die Klemme wird z.B. mit 2,5mm² angefahren, hat 8 Abgänge die dann eben mit Querschnitten von 0,34-1,5mm² belegt sind. Die Klemme ist für 4mm² ausgelegt und kein Anschluss ist doppelt belegt.
Die Prüfung wurde von einer 3ten Firma durchgeführt und was genau sie damit meinen konnte mir bis jetzt noch niemand sagen.
Wäre dankbar für eure Hinweise.
gerade wurde mir ein Mängelprotkoll eines Kunden zugeschickt, der bei eine Überprüfung nach DIN VDE 0105 / EN 60204 folgendes bemängelt wurde:
-Klemmen sind z.T. mit mehreren Leitungen unterschiedlichen Querschnitts belegt
Gibt es eine Norm nach der Verteilerklemmen nur mit einem Aderquerschnitt belegt werden dürfen? Also die Klemme wird z.B. mit 2,5mm² angefahren, hat 8 Abgänge die dann eben mit Querschnitten von 0,34-1,5mm² belegt sind. Die Klemme ist für 4mm² ausgelegt und kein Anschluss ist doppelt belegt.
Die Prüfung wurde von einer 3ten Firma durchgeführt und was genau sie damit meinen konnte mir bis jetzt noch niemand sagen.
Wäre dankbar für eure Hinweise.