Vorschrift / Norm für verwendung von Touch-Panels

zloyduh

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Hallo Leute,

gibt es Vorschriften/ Normen die beachtet werden sollen(müssen) bei der Anwendung von Touch-Panels an Industriemaschinen?
Die Maschine wird ausschließlich nur mit einem Touch-Panel bedient also keine Drucktaster ect. sind vorhanden.
Muss da irgendwas beachtet werden bezüglich der Start-Freigabe oder allgemein??
 
Hallo,

also es gibt ja einige Vorschriften bzgl. NOT-AUS und NOT-HALT Tastern,
z.B. IEC 60947-5-5. Da kannst Du keine "Touch-Tasten" nehmen.
Diese Kontakte müssen zwangsöffnend sein und schnell und ohne Überlegung
erreicht werden können.

In der DIN EN 60204 steht Folgendes:
Bedienteile, die dazu verwendet werden, eine Startfunktion oder die Bewegung von Maschinenteilen
(z. B.Schlitten, Spindeln, Mitnehmer) einzuleiten, müssen so gebaut und angeordnet sein,
dass eine unbeabsichtigte Bedienung minimiert wird...
Das kann man durch versenkte Drucktaster ereichen, ob dafür Touch reicht, muss Deine Risikobeurteilung
ergeben. Ich weiß, daß einige BG-Leute das kritisch sehen.
Außerdem haben Touch-Tasten sicher keinen B10d-Wert, wenn Du eine Betrachtung nach DIN EN ISO 13849
machen musst.

Ich will Touchpanels nicht schlechtreden, wir setzen sie auch ein, aber sie ausschließlich einzusetzen, ist
sicher nicht möglich.

Gruß
Tommi
 
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Völlig ohne Hardware-Bedientasten kann ich mir keine Maschine vorstellen. (höchstens vielleicht eine Handbohrmaschine)

Auch bei einem Touchpanel muß man sich Gedanken über "drahtbruchsichere" Programmierung machen. So ein Panel ist schließlich auch nur ein unzuverlässiger Computer, dem ich auf keinen Fall trauen werde. Vor allem, wenn da Microsoft werkelt. Wie kriegst Du die Maschine gestopt, wenn das Panel nicht tut was es soll oder erst Software hochfahren muß oder die Kommunikation abbricht? Ist es zeitlich unkritisch, daß der Operator sich womöglich erst durch mehrere Bilder touchen muß, bevor er einen gesuchten Bedienbutton findet? Sind maximal-Reaktionszeiten einzuhalten? ...

Harald
 
vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich habe das so realisiert:

Nach dem Betätigen der Taste (Button) Start erscheint eine Meldung auf dem Bildschirm z.B. „Zyklus starten ?“ diese muss entweder mit JA oder NEIN bestätigt werden.
Somit soll ein unbeabsichtigtes Starten der Maschine verhindert werden.
Die Stopp-Taste ist global angeordnet also in jedem Bild vertreten.
Befindet sich der Bediener z.B. in der Betriebsart „Automatik“ und der Zyklus wurde bereits gestartet. Darf das Bild „Automatik“ nicht verlassen werden, falls doch wird der laufender Prozess unterbrochen.



Es befinden sich mehrere Not-Halt-Taster an der Maschine. Einer befindet sich direkt neben dem Panel. Alle sind zweikanalig über ein Not-Halt-Relais geführt.

Währe dass prinzipiell so zulässig?
 
Auch bei einem Touchpanel muß man sich Gedanken über "drahtbruchsichere" Programmierung machen. So ein Panel ist schließlich auch nur ein unzuverlässiger Computer, dem ich auf keinen Fall trauen werde. Vor allem, wenn da Microsoft werkelt.
Stereotypen?

mir sind schon mehrfach SiHa/Notaus-Schlagtaster begegnet, an denen die Schaltstücke einfach weggeflogen waren.

Verbindung zum Panel abgebrochen? Stichwort Lebensbit...
 
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Währe dass prinzipiell so zulässig?

Niemand wird hier pauschal - ja, das ist zulässig - schreiben, denn das ist pauschal und aus der Ferne nicht zu beantworten.

Unabhängig davon würde ich im Falle eine (Mechanik)-Tastenloser Bedienung generell das LIFE-BIT des Panels auswerten,
damit bei einem Panelausfall die Anlage automatisch heruntergefahren wird.

Ich denke, es versteht sich von selbst, das diese Zeit in der SPS als Variable (über die VAT zu ändern) zur Verfügung steht,
damit bei einem Paneldownload nicht jedes mal nach 30s die Anlage herunterfährt, will heißen im Normalfall habe ich für so
einen Zweck 30 Sekunden Ausschaltverzögerung in der Anlage programmiert.

Frank
 
Völlig ohne Hardware-Bedientasten kann ich mir keine Maschine vorstellen.

Ich habe schon so etwas gesehen.

Die Frage ist immer, geht von einer - zu lange laufenden - Maschine eine Gefährdung für Personen aus.

Wenn aufgrund der nur verzögert ausschaltbaren (Reaktionszeit) Maschine innerhalb Dieser etwas kaputtgeht ist das in Bezug auf die Gefährung von Personen völlig egal.

Wenn allerdings der Teig AUS DER MASCHINE quellen kann, das besteht ein Gefährungspotenzial.

In beiden Fällen sind aber garantiert NotAus-Taster vorhanden, oder?

Ein Ausschalter oder ein Notausschalter IST KEIN MASCHINENSCHUTZ. Es ist aus Gefährungssicht völlig egal ob es aufgrund von Nichtausschaltbarkeit (Austaster) die halbe Maschine zerlegt.

Eine Reaktionsverzögerung einer Taste ist nebenbei bemerkt oft dennoch viel kürzer, als ein Arbeiter, der mal kurz Kaffee holen ist.

Ein Automat ist ja gerade dazu da UNBEAUFSICHTIGT zu arbeiten, da kann es genauso vorkommen, das nach dem Zurückkommen des Bedieners der Qualm schon in der Halle steht.

Also, gegen eine reine "Touchmaschine" ist prinzipiell nichts einzuwenden, wenn Notaus-Taster da sind und eine Gefahrenanalyse gemacht wurde.

Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, gegen eine reine "Touchmaschine" ist prinzipiell nichts einzuwenden, wenn Notaus-Taster da sind und eine Gefahrenanalyse gemacht wurde.

Sehe ich ganz genauso. Ich würde einen "Automatik Stop"-Taster oder HMI-Button auch nicht in meine Gefahrenanalyse aufnehmen. Zur Handlung im Notfall ist der Not-Halt-Taster da. Dieser muss dann selbstredend in unmittelbarer Nähe zum Bediengerät sein.
 
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