Verkettung von Nothalt Einrichtungen in Gesamtanlagen

lenovo

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Hallo zusammen,

wir haben folgende Fragestellung von einzelnen Maschinen die hintereinander weggeschaltet wird. Es wurden verschiedene Folienautomat in einer Förderanlage integriert. Folgender Aufbau:

Fördertechnik Hersteller 1 ---> Folienautomat Hersteller 2 -------> Fördertechnik Hersteller 1 ----------> Folienautomat Hersteller 3 ----> Fördertechnik Hersteller 1

Aus der Norm entnehme ich das der vorgeschaltete und nach nachgeschaltete Einrichtungen abgeschaltet werden müssen

Folgender Not-Aus Abschaltungen gibt es:

Fördertechnik Hersteller 1 schaltet den Folienautomat Hersteller 2 und Folienautomat Hersteller 3 ab
Folienautomat Hersteller 2 schaltet die Fördertechnik Hersteller 1 aus
Folienautomat Hersteller 3 schaltet die Fördertechnik Hersteller 1 aus

Vom Kunden kam jetzt die Anmerkung, wieso der Folienautomat Hersteller 2 den Folienautomat Hersteller 3 nicht abschaltet, da die Person die am Folienautomat Hersteller 2 eine gefährliche Situation am Folienautomat Hersteller 3 somit nicht verhindern kann

Natürlich ein vernünftiger Einwand.

Jetzt meine Fragen:

Muss der Folienautomat Hersteller 1 den Folienautomat Hersteller 2 zwingend abschalten?
Wer muss das ermitteln ( mittels Risikobeurteilung), der Kunde , die Hersteller? Angenommen Fördertechnik Hersteller 1 hat die Automaten als Zukaufteile in seine Förderanlage intergriert? Ist dieser dann dafür verantwortlich?

Ich hoffe ich hab das ganze verständlich geschrieben und mir kann jemand helfen

Vielen Dank !
 
Hallo Lenovo,

in der EN11161 steht unter 8.11

Stillsetzen im Notfall
........... der Integrator muss das IMS so konstruieren und bauen, dass das Stillsetzen im Notfall nicht nur die Einzel-maschine(n) anhalten kann, sondern auch die gesamte vor- und nachgeschaltete Ausrüstung, wenn deren Weiterbetrieb zu Gefährdungen führen kann ..........
In der MRL steht auch noch was dazu.

Grüße Detlef
 
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bezieht sich das auf eine direkte Nachschaltung, sprich den Anlagenteil der direkt hinter dem geschalteten Anlagenteil befindet oder auf einfach alle Anlagenteile die sich davor und dahinter in dieser Produktionslinie befindet?

Und wer ist letzlich dafür zuständig? der Betreiber der Anlage??

Wenn der Betreiber der Anlage mehrere Maschinen kauft und diese hintereinander wegschaltet, ist dieser dafür zuständig? Oder muss der Aufsteller der einzelnen Maschinen dafür sorgen?

Ob das zu weiteren Gefährdungen führen kann ergibt ja letztlich eine Risikobeurteilung

Früher hieß es mal "alles was sich im Hör- und Sehbereich befindet" muss abgeschaltet werden ( natürlich steht das in keiner Norm)

"Die Not-Halt-Funktion muss so konzipiert sein, dass die Entscheidung, dasNot-Halt-Stellteil zu betätigen, der Person keine Überlegungen bezüglich dersich daraus ergebenden Wirkungen abverlangt."

Dieser Satz ist mir nicht ganz klar: Muss jetzt markiert werden , welchen Anlangenteil dieser Not-Halt abschaltet? Angenommen die Risikobeurteilung hat ergeben , das Maschinenteil 2 keine Gefährdung hat wenn an Maschinenteil 1 der Not-Halt gedrückt wird

Jetzt passiert in Maschinenteil 2 ein Unfall oder ähnliches , Personen aus Maschinenteil 1 sehen diesen Unfall und drücken im Maschinenteil 1 den Not-Halt mit der Erwartung, Maschinenteil 2 wird abgeschaltet, die ist aber nicht der Fall ( das ganze ist ein aktueller Fall)

Ist dies dann einfach eine fehlerhafte Schulung der Mitarbeiter, die nicht wussten das dieser Teil dann weiterläuft oder hätte der Bereich abgeschaltet werden müssen?
 
Moin lenovo,

ich habe jetzt mal ein paar Normen gewälzt, aber nichts Brauchbares gefunden.

M.E. ist es aus Herstellersicht nicht erforderlich, mit dem Not-Halt von Maschine 1 Maschine 2 stillzusetzen oder umgekehrt. Das dürfte auch nicht aus der Risikobeurteilung herauskommen, da die sich, IMHO, auf eine gesamte, aber in sich abgeschlossene Maschine oder Anlage bezieht.

Ich denke hier ist nicht der Hersteller, sondern der Betreiber gefragt, dass er das Thema über die, von Ihm zu erstellende, Gefährdungsbeurteilung abhandelt. Durch die Verkettung zwischen Förderelementen und Maschinen sollte bei den Maschinen ja schon ein Not-Halt Ein- und Ausgang zur Verfügung stehen.

Eine direkte Verkettung mit dem vorhergehenden bzw. nochfolgenden Maschinenteil erscheint mir sinnvoll. Alles darüber hinaus sollte Sache des Betreibers sein.

Wenn Maschinen miteinander verkettet werden, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Ein Hersteller kann ja nicht wissen, wie seine Maschinen aufgestellt oder in einen Verbund eingebracht werden. Einzig könnte er, wenn es praktikabel ist, eine Einbauerklärung abgeben (ähnlich, wie bei einer unvollständigen Maschine). Aber ob es dafür irgendwelche rechtlichen Grundlagen oder Richtlinien gibt, bezweifel ich.

VG

MFreiberger
 
Hallo zusammen,

in der DIN EN ISO 13850 wird der Fall auch nochmal behandelt, außerdem im Anhang 1 der
Maschinenrichtlinie.

Nun zu der Frage der Zuständigkeit: Gibt es einen Generalunternehmer, muss dieser zumindest
mit dem Kunden diesen Punkt besprechen. Wenn der Kunde es nicht will, schwierig...
Gibt es keinen, muss der Betreiber diesen Punkt erledigen. Dabei kommt ihm zugute, daß eine
nachträgliche Verknüpfung der Not-Halt-Kreise laut einem Interpretationspapier des
Bundesarbeitsministeriums keine wesentliche Veränderung einer Maschine ist.

Wichtig für beide Parteien ist, daß dieser Punkt entweder in der Risikobeurteilung des Herstellers
oder in der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers vorkommt.
 
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die 13850 gibt die Möglichkeit Wirkungsbereiche eines Not-Halts zu definieren. diese müssen aber sinnvoll sein und entsprechend in der RBU dokumentiert sein. Der Generalunternehmer hat hier die Verantwortung. Wenn du ein Dienstleister in diesem Szenario bist, würde ich, mit einem offiziellem Schreiben dem Generalunternehmer darauf hinweisen, dass dies oder jenes mit abgeschaltet werden soll, falls er das nicht will.
 
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