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Hallo zusammen,
bin aktuell an einem Projekt, bei dem ein Gefahrenbereich durch mehrere Lichtvorhänge abgegrenzt ist. Innerhalb dieses Bereichs gibt es nun einen weiteren Lichtvorhang. Dieser grenzt einen kleineren Teilbereich ab. Laut Sicherheitskonzept kann über einen Schlüsselschalter eine "Moduswahl" vorgenommen werden. Je nach Modus wird der Vorhang abgefragt oder nicht. Praktisch ersetzt der Vorhang dann einen Teil der "äußeren" Sicherheiten und verhindert den Zugang zum restlichen Maschinenbereich.
Nun zum Problem: Der Kunde wünscht, dass der Lichtvorhang "spannungsfrei" geschalten wird, wenn er nicht abgefragt wird - also tatsächlich die Versorgungsspannung abschalten. Dies wird mit "normativen Anforderungen" begründet, da der Bediener durch die LED-Anzeigen des Lichtvorhangs sonst in falscher Sicherheit gewiegt werden könnte. Durch die LEDs könnte er im Umkehrschluss auf die Funktionstüchtigkeit schließen. Auf Nachfrage konnte mir jetzt keine Norm genannt werden. Mal davon ab, dass das unweigerlich zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit führt (Schlüsselschalter umlegen bei äußerem unterbrochen Bereich wirft Sicherheit raus, selbst wenn der innere Vorhang OK ist). Ist hier jemandem eine entsprechende Norm bekannt, wo ein solches "spannungfrei schalten" (auch noch sicher über einen F-DO mit angesteuertem F-RQ von Siemens) gefordert wird?
LG coli
bin aktuell an einem Projekt, bei dem ein Gefahrenbereich durch mehrere Lichtvorhänge abgegrenzt ist. Innerhalb dieses Bereichs gibt es nun einen weiteren Lichtvorhang. Dieser grenzt einen kleineren Teilbereich ab. Laut Sicherheitskonzept kann über einen Schlüsselschalter eine "Moduswahl" vorgenommen werden. Je nach Modus wird der Vorhang abgefragt oder nicht. Praktisch ersetzt der Vorhang dann einen Teil der "äußeren" Sicherheiten und verhindert den Zugang zum restlichen Maschinenbereich.
Nun zum Problem: Der Kunde wünscht, dass der Lichtvorhang "spannungsfrei" geschalten wird, wenn er nicht abgefragt wird - also tatsächlich die Versorgungsspannung abschalten. Dies wird mit "normativen Anforderungen" begründet, da der Bediener durch die LED-Anzeigen des Lichtvorhangs sonst in falscher Sicherheit gewiegt werden könnte. Durch die LEDs könnte er im Umkehrschluss auf die Funktionstüchtigkeit schließen. Auf Nachfrage konnte mir jetzt keine Norm genannt werden. Mal davon ab, dass das unweigerlich zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit führt (Schlüsselschalter umlegen bei äußerem unterbrochen Bereich wirft Sicherheit raus, selbst wenn der innere Vorhang OK ist). Ist hier jemandem eine entsprechende Norm bekannt, wo ein solches "spannungfrei schalten" (auch noch sicher über einen F-DO mit angesteuertem F-RQ von Siemens) gefordert wird?
LG coli