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Hallo Zusammen,
folgende Situation:
In einer Anlage, die wir gebaut haben, sind Bestandsgeräte des Kunden integriert. Er möchte aus einem manuellen Prozess einen automatisierten Prozess machen, daher die Verwendung von seinen Bestands-Geräten.
Der Kunde besteht darauf, eines dieser Geräte in unverändertem Zustand in die Anlage zu integrieren (zwecks Austauschbarkeit). Das bedeutet, dass der an dem Gerät verbaute Not-Halt-Taster nicht in das Sicherheitskonzept der Gesamt-Anlage integriert werden soll, da die Signale ansonsten zu der Anlagen-SPS herausgeführt werden müssten. Ausserdem würden die Zuhaltungen am Schutzzaun der Anlage nicht auf das Gerät einwirken (still setzen bei Zutritts-Anforderung). Das Gerät steht innerhalb des Schutzbereiches.
Ausserdem hat das Gerät einen eigenen Nothalt, der nicht auf die Anlage wirkt (und anders herum).
Frage: (Wie) muss gekennzeichnet sein, dass das Betätigen des Not-Halts der Anlage die eine Maschine nicht ausser Funktion setzt? Eine neue Gefährdung durch die Integration des Gerätes in die Anlage entsteht nicht.
folgende Situation:
In einer Anlage, die wir gebaut haben, sind Bestandsgeräte des Kunden integriert. Er möchte aus einem manuellen Prozess einen automatisierten Prozess machen, daher die Verwendung von seinen Bestands-Geräten.
Der Kunde besteht darauf, eines dieser Geräte in unverändertem Zustand in die Anlage zu integrieren (zwecks Austauschbarkeit). Das bedeutet, dass der an dem Gerät verbaute Not-Halt-Taster nicht in das Sicherheitskonzept der Gesamt-Anlage integriert werden soll, da die Signale ansonsten zu der Anlagen-SPS herausgeführt werden müssten. Ausserdem würden die Zuhaltungen am Schutzzaun der Anlage nicht auf das Gerät einwirken (still setzen bei Zutritts-Anforderung). Das Gerät steht innerhalb des Schutzbereiches.
Ausserdem hat das Gerät einen eigenen Nothalt, der nicht auf die Anlage wirkt (und anders herum).
Frage: (Wie) muss gekennzeichnet sein, dass das Betätigen des Not-Halts der Anlage die eine Maschine nicht ausser Funktion setzt? Eine neue Gefährdung durch die Integration des Gerätes in die Anlage entsteht nicht.