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Hallo Zusammen,
gem. Maschinen-Richtlinie (Anhang I, Kap. 1.7.4.2 c), ist die Unterschrift nicht zwingend erforderlich:
Auszug:
Jede Betriebsanleitung muss erforderlichenfalls folgende Mindestangaben enthalten:
[...]
c) die EG-Konformitätserklärung oder ein Dokument, das die EG-Konformitätserklärung inhaltlich wiedergibtund Einzelangaben der Maschine enthält, das aber nicht zwangsläufig auch die Seriennummer und dieUnterschrift enthalten muss;
Frage:
Bisher kenne ich das so, dass die Konformitätserklärung mit Datum / Unterschrift abgezeichnet wird. Demnach zu urteilen, reicht die Angabe des CEO (mit Namen) OHNE digitaler Signatur o.ä. die mühsam bisher immer in die KE gefummelt wurde. Das Datum ist eigentlich auch überflüssig.
Stimmt das so?
gem. Maschinen-Richtlinie (Anhang I, Kap. 1.7.4.2 c), ist die Unterschrift nicht zwingend erforderlich:
Auszug:
Jede Betriebsanleitung muss erforderlichenfalls folgende Mindestangaben enthalten:
[...]
c) die EG-Konformitätserklärung oder ein Dokument, das die EG-Konformitätserklärung inhaltlich wiedergibtund Einzelangaben der Maschine enthält, das aber nicht zwangsläufig auch die Seriennummer und dieUnterschrift enthalten muss;
Frage:
Bisher kenne ich das so, dass die Konformitätserklärung mit Datum / Unterschrift abgezeichnet wird. Demnach zu urteilen, reicht die Angabe des CEO (mit Namen) OHNE digitaler Signatur o.ä. die mühsam bisher immer in die KE gefummelt wurde. Das Datum ist eigentlich auch überflüssig.
Stimmt das so?