Herumreichen um trennende Schutzeinrichtung

roboticBeet

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Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage bezüglich des Herumreichens um trennende Schutzeinrichtungen. In der DIN EN ISO 13857 ist nur die Situation mit Begrenzung der Bewegung, z. B. durch Schulter und Achselhöhle, berücksichtigt. Wie verhält sich die Situation, wenn das Herumreichen auch durch eine Bewegung von Rumpf und Hüfte zusätzlich zur Armlänge unterstützt werden kann?

Hab mal eine Prinzipskizze angehängt. Um ein Eingreifen in den Gefährdungsbereich zu verhindern ist auf der rechten Seite eine trennende Schutzeinrichtung vorgesehen. Im linken Bereich ist jedoch keine trennende Schutzeinrichtung vorgesehen und auch prinzipiell nicht nötig. Aufgrund der Höhe des Aufbaus ist es jedoch möglich, dass man sich mit Hüfte und Rumpf zusätzlich in die Maschine beugt und dadurch einen höheren Aktionsradius hat.

Habt ihr Infos dazu, wie groß ihr den Sicherheitsabstand x auslegen würdet? In Normen und bei der BG bin ich leider nicht weiter fündig geworden. Risikobeurteilung und gesunder Menschenverstand helfen leider nur bedingt weiter, da es hier um eine leidige Zuliefererdiskussion geht.

Danke und Gruß
 

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Hallo,

es gibt in der EN ISO 13857 auch Werte für Hinüberreichen von Schutzeinrichtungen (4.2.2), hier geht es aber um das Hinüberreichen nach vorne und nicht zur Seite.

Es steht hier aber auch in der Norm, dass eine Schützende Konstruktion mit einer Höhe unter 1000 mm den Zugang nicht zufriedenstellend einschränkt.

Gruß
 
Der Fall ist recht eindeutig. IN der DIN EN ISO 13857:2020 steht in Kap 4.2.2 in den Tabellen für Hinüberreichen über schützende Konstrukionen der Satz: "Schützenden Konstruktionen mit einer Höhe unter 1000mm sind nicht enthalten, da sie dei Bewegung des Körpers nicht ausrechend einschränken"
 
Der Fall ist recht eindeutig. IN der DIN EN ISO 13857:2020 steht in Kap 4.2.2 in den Tabellen für Hinüberreichen über schützende Konstrukionen der Satz: "Schützenden Konstruktionen mit einer Höhe unter 1000mm sind nicht enthalten, da sie dei Bewegung des Körpers nicht ausrechend einschränken"

sehe ich auch so.
kann die Person bei der Skizze nicht einfach auf die "900mm-Erhöhung" steigen und steht dann direkt dort?
 
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Danke, wir haben das zusätzlich in unsere Anmerkungen mit aufgenommen. Die Gefahr des Steigens/Kletterns auf den 900 mm Unterbau besteht aufgrund der Aufbauten und der Gestaltung des Bereichs nicht. Jedoch bestehen die - aus unserer Sicht - angesprochenen Risiken bezüglich des hereinlehnens/herumreichens.

Danke schonmal für eure Einschätzung.
 
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