Wann ist eine neue Validierung von einer SafePLC nötig

P51D

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Hallo zusammen

Wir sind aktuell an einer Serienmaschine, die mit einer SafePLC ausgestattet ist. Nun wurde durch die Konstruktion (bereits vor der Validierung der ersten Anlage) der Wunsch einer Kosten-Überarbeitung einer sicherheitskritischen Achse geäussert.
Mir ist völlig klar, dass die SafePLC entsprechend dem V-Model abgenommen werden muss und dass hier die entsprechenden Unterlagen erstellt werden müssen.
Wie sieht das nun bei einer Maschine aus, die "lebt"? Was passiert, wenn man bei einer Achse von Zahnriemen und Pullies auf Getriebe wechselt (anderes Übersetzungsverhältnis), aber ansonsten alles identisch bleibt?
- Der komplette Zirkus muss nochmals durchlaufen werden
- Es reicht eine neue Version der Dokumente und man betrachtet/validiert nur die Änderung
- Nichts nötig, wenn Motor, Drive, SafePLC und an den Sicherheitsfunktionen nichts änderte (keine anderen Limiten oder Eigenschaften von Sicherheitsfunktionen)

Wie sieht es aus, wenn man einen Sensor ändert (Lichtschranke, Verriegelung...)?

Die 13849 gibt da leider keinen Hinweis.


Btw.: Es handelt sich um eine PLC (von den Orangen Österreichern), mit sicheren Drives und Motoren. Die Umrechnung der Geschwindigkeit passiert über den Geber auf dem Drive.
Gruss
P51D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde den Integrationstest wiederholen, wenn Module und Spezifikationen nicht verändert
wurden. Insbesondere die Geschwindigkeit der geänderten Achse muss neu bewertet werden,
auch bzgl. Abständen zu Türen etc.
Die Pflicht zur Prüfung ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung. In Österreich gibt
es das sicher auch.
 
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