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Moin Zusammen,
Fragen dazu:
1. Ermitteln PL Not-Halt
Wie ermittele ich in der Risikobeurteilung einen PL_r für eine Not-Halt-Funktion? Die Vorgehensweise nach EN ISO 13849 ist mir bekannt, ABER:
Prinzipiell werden die Anforderungen an Schutzmaßnahmen bezogen auf die jeweilige Gefährdung festgelegt.
Ein Not-Halt wird ausgelöst zur Vermeidung "irgend einer" Gefährdung, bezieht sich ja in der Regel auf die gesamte Maschine. Soll das bedeuten, dass ich für die PL-Berechnung der Not-Halt-Funktion den worst case der übrigen Sicherheitsfunktionen (also PL_r_max) ermittele?
2. Rücksetzen Not-Halt, Vermeiden automatischer Wiederanlauf = Sicherheitsfunktion?
Beispiel: Eine Maschine verfügt über einen Not-Halt, der direkt auf ein pneumatisches Ventil wirkt, das beim Betätigen des Not-Halts die Anlage drucklos schaltet. Die Quittierung (nach Entriegeln des Not-Halts) erfolgt über eine Steuerung Marke Eigenbau. Es ist daher erstmal nicht möglich, das Quittieren und Wiederingangsetzen sicherheitsbewertet durchzuführen.
Die Frage ist, ob das überhaupt notwendig ist. Was meint ihr?
Fragen dazu:
1. Ermitteln PL Not-Halt
Wie ermittele ich in der Risikobeurteilung einen PL_r für eine Not-Halt-Funktion? Die Vorgehensweise nach EN ISO 13849 ist mir bekannt, ABER:
Prinzipiell werden die Anforderungen an Schutzmaßnahmen bezogen auf die jeweilige Gefährdung festgelegt.
Ein Not-Halt wird ausgelöst zur Vermeidung "irgend einer" Gefährdung, bezieht sich ja in der Regel auf die gesamte Maschine. Soll das bedeuten, dass ich für die PL-Berechnung der Not-Halt-Funktion den worst case der übrigen Sicherheitsfunktionen (also PL_r_max) ermittele?
2. Rücksetzen Not-Halt, Vermeiden automatischer Wiederanlauf = Sicherheitsfunktion?
Beispiel: Eine Maschine verfügt über einen Not-Halt, der direkt auf ein pneumatisches Ventil wirkt, das beim Betätigen des Not-Halts die Anlage drucklos schaltet. Die Quittierung (nach Entriegeln des Not-Halts) erfolgt über eine Steuerung Marke Eigenbau. Es ist daher erstmal nicht möglich, das Quittieren und Wiederingangsetzen sicherheitsbewertet durchzuführen.
Die Frage ist, ob das überhaupt notwendig ist. Was meint ihr?