Anlagenverantwortlicher

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Der Unternehmer und seine vEFK

Hallo Harmi,

der Text von Dir ist soweit Ok aber leider nicht vollständig.

Es fehlt der schriftlich festgelegte Verantwortungsbereich und der Hinweis

auf die Rechtsgrundlagen und den Qualifikationsnachweis der vEFK.

Die vEFK unterliegt auch nur Weisungen einer ihr überstellten vEFK (oberste

vEFK). Sollte bezüglich dem Thema vEFK Interesse oder Fragen bestehen

könnt Ihr mich gerne anschreiben. Ich werde mich bemühen Eure Fragen zu
beantworten.

Viele Grüße
Steppel
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Wissen wird nicht weniger wenn man es teilt ;)
 
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