ich hab mich mal kurz hier schlau gemacht:
http://de.wikipedia.org/wiki/VEFK
und dort gefunden:
In Deutschland sind nur Elektrofachkräfte berechtigt, elektrische Anlagen zu errichten, zu ändern oder instandzusetzen. Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind - und dies sind nahezu alle, die mit 230/400 V betrieben werden -, muss die Elektrofachkraft zudem in das
Installateurverzeichnis des
Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein. Gesetzlich geregelt ist dies in der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (kurz:
Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 1. November 2006. Dort heißt es in § 13 "Elektrische Anlage":
Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden... Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden...
Von „
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft“
Was ich aus Deiner Frage nicht herauslesen kann: willst Du wissen, ob jede Firma, die einen Treppenhauslichtautomaten betreibt, eine Elektrofachkraft benötigt, oder ob eine Firma, die sich an Elektrozeugs zu schaffen macht, eine solche braucht
EDIT: ich hab am Schluss da was bei Deiner Frage überlesen - demnach dürfe lt. Wiki in Deinem/Euren Fall wohl eine VEFK unerlässlich sein
Last edited by kermit; 13.01.2009 at 21:39.
Ein Frosch ohne Humor ist nur ein kleiner grüner Haufen!
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