Messung von Maschinen.

rostiger Nagel

Forums-Knochenbrecher
Teammitglied
Beiträge
16.375
Reaktionspunkte
5.983
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Hallo sehr geehrte Kollegen,
ich hätte mal eine Frage zur Messung von Maschinen.
Wenn ich neue Maschinen Messe was für Messungen muß
ich durchführen, nach welcher Norm und mit welchen Grenzwerten.
Wie darf ich messen, wie darf das Protokoll aussehen und wie muß
ich es archivieren.

Mir geht es daraum das ich nichts vergesse und alles richtig mache...

gruß Helmut
 
Hallo Helmut,

hier ein Link, wo alles beschrieben ist:

http://www.beha.com/st_beha_wir_fibel.html

geprüft wird nach der DIN VDE 0113.

Bei der Archivierung genügt eigentlich immer das letzte Protokoll, ich hebe aber eigentlich alle so lang wie möglich auf und mindestens die letzen 5, damit ich nachweisen kann, das es wirklich regelmäßig gemacht wird.

Viele Grüße
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Bei der Archivierung genügt eigentlich immer das letzte Protokoll, ich hebe aber eigentlich alle so lang wie möglich auf und mindestens die letzen 5, damit ich nachweisen kann, das es wirklich regelmäßig gemacht wird.

Viele Grüße

da widerspreche ich mal... du mußt sämtliche produkolle nachweisen.
ich hoffe für dich das an so einer anlage nie etwas passiert. das wird sonst sehr teuer
 
da widerspreche ich mal... du mußt sämtliche produkolle nachweisen.
Hab nochmal nachgeschaut, Protokolle müssen 6 Jahre aufgehoben werden.
Im Fehlerfall zählt aber trotzdem das letzte Prüfprotokoll. Sicherlich ist es sinnvoll alle aufzuheben, aber wenn Du ein Protokoll von vor 10 Jahren hast, wird es sicherlich keinen mehr interessieren wenn was passiert, sondern eher das aktuellste...
Unsere VDS Prüfer hat mir das auch so bestätigt, das die letzten Protokolle ausreichend sind.

Viele Grüße
 
guten morgen,
also mit dem archivieren sehe ich nicht das Problemm, aber wie ist es mit dem Prüfungen.

EN 60204-1:2006 (Kapitel 18.1)
Code:
Dieser Teil von IEC 60204 enthält allgemeine Anforderungen
für die elektrische Ausrüstung von Maschinen.
Der Umfang der Prüfungen für eine bestimmte Maschine wird in der
zugeordnenten Produktnormen angegeben. Wo keine Maschine
zugeordente Produktnorm existiert, müssen die Prüfungen immer die
Punkte a), b) und f) beinhalten und können einen oder mehre der Punkte
c) bis e) mit einschließen:
[INDENT]a) Überprüfung, dass die elektrische Ausrüstung mit ihrer
technischen Dokumentation übereintstimmt;
 
b) Falls zum Schutz bei indirekten Berühren der Schutz durch auto-
matische Abschaltung angewendet wird,  müssen die Bedingungen
für den Schutz durch automatische Abschaltung nach 18.2 überprüft
werden:
 
c) Isolationswiderstandsprüfung (siehe 18.3)
 
d) Spannungsprüfung (siehe 18.4)
 
e) Schutz gegen Restspannung (siehe 18.4)
 
f) Funktionsprüfungen (siehe 18.6)
 
[/INDENT]Wenn diese Prüfungen durchgefürhrt werden, wird empfolen, dass die
oben gelisteten Reihenfolge eingehalten wird.
 
Wenn die elektrische Ausrüstung geändert wurde gelten die Anforderungen 
nach 18.7
 
Für Prüfungen nach 18.2 und 18.3 sind Messausrüstungen nach der Reihe
EN 61557 anwendbar.
 
Die Prüfergebnisse müssen Dokumentiert werden.





Wenn ich das richtig verstehe muß ich also im meinem Fall, Punkt a, b und f durchführen:
  • Doku überprüfen
  • Die Abschaltung für TN-Systeme:

Überprüfung der Durchgängigkeit des Schutzleitersystems​


Üperprüfung der Impedanz der Fehlerschleife und der Eignung der zugeordnenten Überstrom-Schutzeinrichtung
  • Funktionsprüfung
Punkt c, möchte ich auch mit machen Punkte d und e schenke ich mir.





Also jetzt geziehlte Fragen:
  • Was für werte brauche ich für dei Durchgängigkeit des Schutzleitersystems
  • Die Impedanz der Fehlerschleife für die Abschaltung der Sicherungen, ist
    natürlich ein Problemm zu messen weil
    ich ja nicht den Kundenseitigen Trafo habe...?
    Also bleibt mir ja nur die Rechnung.
    Wie wird so etwas in der Praxis gemacht
  • Wie ist es eigendlich Messung des Schutleitersystems, die
    Aktoren sind ja in der Regel alle über den Maschinenkörper
    verbunden, wenn ich den Erdleiter nicht abklemme, habe
    ich ja eigendlich immer wunderbare Ergebnisse. Muß ab-
    klemmt werden...?
  • Isolationsmessung was für Werte werden gebraucht
gruß Helmut
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Was für werte brauche ich für dei Durchgängigkeit des Schutzleitersystems
Da kannst die Tabelle aus der Messfibel (S.36) nehmen, denn in der Norm steht:

(Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das die 0113 ähnlich der 0100-Teil 610 jetzt 600 ist, da wäre Schutzleiter < 1Ohm -> insgesamt)

VDE:
Der gemessene Widerstand muss in dem Bereich liegen, derentsprechend der Länge, dem Querschnitt und dem Material des entsprechenden Schutzleiters bzw. der
Schutzleiter zu erwarten ist.
Die Impedanz der Fehlerschleife für die Abschaltung der Sicherungen, ist
natürlich ein Problemm zu messen weil
ich ja nicht den Kundenseitigen Trafo habe...?
Das stimmt, zumindesten innherhalb für Deine Maschine kannst Du es nachweisen. Die Zuleitung und deren Abschaltung wäre ja nicht Dein Problem...

Wie wird so etwas in der Praxis gemacht
Ich hab irgendwo mal ein Prüfprotokoll (siehe weiter hinten) dafür bekommen bzw. runtergeladen (Bis das mit dem PE steht nicht richtig drauf, wäre für ortsveränderliche BM)...da steht das nicht mit drin, und die Zuleitung messen wir einzeln...Sind ja bei uns auch die eigenen Maschinen.

Wie ist es eigendlich Messung des Schutleitersystems, die
Aktoren sind ja in der Regel alle über den Maschinenkörper
verbunden, wenn ich den Erdleiter nicht abklemme, habe
ich ja eigendlich immer wunderbare Ergebnisse. Muß ab-
klemmt werden...?
Da haste ebend wunderbare Ergebnisse :) ...ich klemm die Zuleitung ab, dann hast Du ein sicheres Ergebniss.

Isolationsmessung was für Werte werden gebraucht
...gemessen mit500 V Gleichspannung zwischen den Leitern der Hauptstromkreise und dem Schutzleitersystem, nicht kleiner
als 1 MOhm. sein...
 

Anhänge

  • Protokoll für elektrische Betriebsmittel.pdf
    25,8 KB · Aufrufe: 248
Danke Homer,
also wenn ich z.B. mein Meßgerät bei der Durchgängikeit des Schutzleiters auf 0,1 Ohm einstellen, und Leitungen von 1,5 - 4 qmm habe dann rechne das die Leitung min 3m ist und bei den Klemmstellen 0,01 Ohm rechne müsste ich ja sehr gut zu den werten kommen.
Wie rechne ich jetzt die Abschaldbedingung aus....?

gruß Helmut
 
Wie rechne ich jetzt die Abschaldbedingung aus....?
im TN-C-S Netz
Zs*Ia<Uo

siehe auch in Deinem Tabellbuch unter Abschaltbedingenungen nach

oder hier

http://library.abb.com/global/scot/...317c12574900027c0d7/$File/2CDC002009B0104.pdf
(Seite 11)


oder hier

http://www.hochschule-bochum.de/fileadmin/media/fb_e/labore/gelab/ETV18_Koerperschutz.pdf

also wenn ich z.B. mein Meßgerät bei der Durchgängikeit des Schutzleiters auf 0,1 Ohm einstellen, und Leitungen von 1,5 - 4 qmm habe dann rechne das die Leitung min 3m ist und bei den Klemmstellen 0,01 Ohm rechne müsste ich ja sehr gut zu den werten kommen.
Ich nehm mein Messgerät (Beha Maschinentester oder Niederohmmessgerät), schliesse es an und lese den Wert ab -> OK / nicht OK....

Viele Grüße
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
...Hallo Hohmer, so einen Maschinentester haben wir auch, nur den muß ich die Grenzwerte vorher einmal mitgeteilt haben...darum geht es mir eigendlich auch wie hoch setzte ich Sie an damit ich so wenig wie möglich umstellen muß...
 
Achso, na da würd ich das, wie Du schon gesagt hattest, zusammenrechnen und dann haste ja Deinen Wert.

Zeigt Dein Messgerät einen Wert an oder sagt es nach dem eingestellten Wert gut oder nicht gut?


Gruß
 
Hab nochmal nachgeschaut, Protokolle müssen 6 Jahre aufgehoben werden.
Im Fehlerfall zählt aber trotzdem das letzte Prüfprotokoll. Sicherlich ist es sinnvoll alle aufzuheben, aber wenn Du ein Protokoll von vor 10 Jahren hast, wird es sicherlich keinen mehr interessieren wenn was passiert, sondern eher das aktuellste...
Unsere VDS Prüfer hat mir das auch so bestätigt, das die letzten Protokolle ausreichend sind.

Viele Grüße

ich kenn hier zwei firmen bei denen die kompletten messprodukolle verlangt worden sind nach dem ein unfall passiert ist...
doch die alten produkolle dienen auch als nachweis das die prüfungen regelmäßig durchgeführt worden sind...
 
ich kenn hier zwei firmen bei denen die kompletten messprodukolle verlangt worden sind nach dem ein unfall passiert ist...
doch die alten produkolle dienen auch als nachweis das die prüfungen regelmäßig durchgeführt worden sind...
Es ist sicherlich keine Frage, das es am günstigsten ist alle Protokolle aufzubewahren, wie gesagt, ich habs nur gelesen und der vom VDS hat mir das auch so gesagt...
Es gibt ja ein Verzeichnis "Aufbewahrungsfristen" für Dokumente...

Mich würde interessieren, was passiert, wenn beispielsweise bei einem Brand, die Prüfprotokolle mit verbrennen, wie soll ich dann nachweisen, das die Anlage in Ordnung war.
Bei uns ist es zwar so, das ein VDS Prüfer aller 2 Jahre kommt und unsere Anlage als Unabhängiger Prüfer unter die Lupe nimmt. Da er sieht, das alle Prüfungen gemacht werden, verzichtet er auf seine eigene Prüfung mit Messwerten, er schaut sich die Anlage halt nur noch mal so an und doe Prüfungen.
Damit hätte man ja noch einen "Zeugen", das mal alles da war. Was aber, wenn man sojemanden nicht hat?

Ist es bei euch allen auch üblich, das die Versicherung nochmal eine unabhänige Prüfung verlangt? Kommt sicherlich auch darauf an, wie hoch der Gefährdungsgrad ist.

Viele Grüße
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Es ist sicherlich keine Frage, das es am günstigsten ist alle Protokolle aufzubewahren, wie gesagt, ich habs nur gelesen und der vom VDS hat mir das auch so gesagt...
Es gibt ja ein Verzeichnis "Aufbewahrungsfristen" für Dokumente...

Mich würde interessieren, was passiert, wenn beispielsweise bei einem Brand, die Prüfprotokolle mit verbrennen, wie soll ich dann nachweisen, das die Anlage in Ordnung war.
Bei uns ist es zwar so, das ein VDS Prüfer aller 2 Jahre kommt und unsere Anlage als Unabhängiger Prüfer unter die Lupe nimmt. Da er sieht, das alle Prüfungen gemacht werden, verzichtet er auf seine eigene Prüfung mit Messwerten, er schaut sich die Anlage halt nur noch mal so an und doe Prüfungen.
Damit hätte man ja noch einen "Zeugen", das mal alles da war. Was aber, wenn man sojemanden nicht hat?

Ist es bei euch allen auch üblich, das die Versicherung nochmal eine unabhänige Prüfung verlangt? Kommt sicherlich auch darauf an, wie hoch der Gefährdungsgrad ist.

Viele Grüße

wir müssen sämtliche messprodukolle, dokumentationen von änderungen und verarbeitungsdaten usw mind. 10 jahre in einem safe der eine bestimmte brandschutzklasse hat aufbewahren.... geht nicht nur nach dem gefährdungsgrad u.a. auch je nachdem wie eure firma zerifiziert ist wird das ebenso mit fest geschrieben.... eben was höher ist. wir sind im medizintechnikbereich
wenn er auf seine prüfung verzichtet und sich deine handschriftlichen messungen ansieht hast du keinen zeugen... nur mal nebenbei...
dazu brauchst du ein messprodukoll das dein gerät unverändert ausdruckt....
 
wir müssen sämtliche messprodukolle, dokumentationen von änderungen und verarbeitungsdaten usw mind. 10 jahre in einem safe der eine bestimmte brandschutzklasse hat aufbewahren.... geht nicht nur nach dem gefährdungsgrad u.a. auch je nachdem wie eure firma zerifiziert ist wird das ebenso mit fest geschrieben.... eben was höher ist. wir sind im medizintechnikbereich

so schlimm ist es bei uns definitiv nicht...in einem Safe:confused:
Bei uns sinds halt 6 Jahre...

nur mal nebenbei...
dazu brauchst du ein messprodukoll das dein gerät unverändert ausdruckt....

Ich weiß nicht wie es in der Medizintechnik ist, aber man muß kein Gerät haben, was die Werte unverändert ausdruckt...im Normalfall ist es völlig ausreichend die Werte so zu dokumentieren.

Wäre schön wenn Du mir sonst die Norm sagen könntest wo drin steht, das man Messgeräte braucht, die selber drucken....In der VDE selbst ist die Rede von geeigneter Form der Dokumentation...ich wüsste nicht, was dagegen spricht es in ein Prüfprotokoll einzutragen:confused:

Viele Grüße
 
so schlimm ist es bei uns definitiv nicht...in einem Safe:confused:
Bei uns sinds halt 6 Jahre...

Wäre schön wenn Du mir sonst die Norm sagen könntest wo drin steht, das man Messgeräte braucht, die selber drucken....In der VDE selbst ist die Rede von geeigneter Form der Dokumentation...ich wüsste nicht, was dagegen spricht es in ein Prüfprotokoll einzutragen:confused:

Viele Grüße

ist nicht nur in der medizintechnik so streng.. automobilindustrie gibts auch böse vorschriften.
kann ich in 2 wochen mal nachfragen, wenn ich wieder auf der arbeit bin ... reicht dir das?
was dagegen spricht? eigentlich nichts, nur du kannst die werte "schön" und "nach" dokumentieren... passiert teilweise öfters als man das denk, wenn man sich mal mit gutachtern unterhält.
wenn dein messgerät die werte ausdruckt incl. datum usw und regelmäßig kalibriert wird, ist das menschen mögliche getan worden...
wir haben uns vor 2 oder 3 jahre so ein messgerät mit "drucker" zugelegt...
 
Zuviel Werbung?
-> Hier kostenlos registrieren
Auch wenn das Gerät einen Drucker hat, kann ich bei der Isolationsmessung den Stecker in die Luft halten. Ich muss dafür Unterschreiben und das ist der Kernpunkt.
Ich mache einige Genehminungspflichtige Anlagen pro Jahr meist Atex, WHG usw da kommt immer der Tüv und hat noch nie nach einem ausgedruckten Protokoll gefragt.
Bei medizinischen Geräten sagt die Vorschrift etwas genauer aus, wie und was zu dokumentieren ist, nur reden wir hier von Maschinen, und die Frage war was muss. Es ist noch nicht einmal explizit gefordert dies schriftlich festzuhalten, sondern nur das gemessen wird. Aus den Interpretationen und der Logik wird halt nur empfohlen dies zur eigenen Sicherheit schriftlich festzuhalten.
 
Auch wenn das Gerät einen Drucker hat, kann ich bei der Isolationsmessung den Stecker in die Luft halten.
Sehe ich genau so....

Unterschreiben und das ist der Kernpunkt.
Nicht schön aber Richtig...

Es ist noch nicht einmal explizit gefordert dies schriftlich festzuhalten, sondern nur das gemessen wird. Aus den Interpretationen und der Logik wird halt nur empfohlen dies zur eigenen Sicherheit schriftlich festzuhalten.
Besser könnte man es nicht sagen....


kann ich in 2 wochen mal nachfragen, wenn ich wieder auf der arbeit bin ... reicht dir das?
Ja, gespannt bin ich schon wie ein Flietzebogen...
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn es denn wirklich in einer Vorschrift steht...
 
Auch wenn das Gerät einen Drucker hat, kann ich bei der Isolationsmessung den Stecker in die Luft halten. Ich muss dafür Unterschreiben und das ist der Kernpunkt.
Ich mache einige Genehminungspflichtige Anlagen pro Jahr meist Atex, WHG usw da kommt immer der Tüv und hat noch nie nach einem ausgedruckten Protokoll gefragt.
Bei medizinischen Geräten sagt die Vorschrift etwas genauer aus, wie und was zu dokumentieren ist, nur reden wir hier von Maschinen, und die Frage war was muss. Es ist noch nicht einmal explizit gefordert dies schriftlich festzuhalten, sondern nur das gemessen wird. Aus den Interpretationen und der Logik wird halt nur empfohlen dies zur eigenen Sicherheit schriftlich festzuhalten.

das was du hier bringst ist ..... "kopf schüttel pur" das ausgedruckte produkoll ist keine pflicht.. du wirst mir doch nicht in ernst erzählen wollen das du so etwas noch nicht erlebt hast ?
vielleicht solltest du mal meine anderen beiträge in diesem thema erst komplett lesen... doch es ist explizit schriftlich gefordert, lass dich doch bitte hier von jemanden deines vertrauens oder sonst wo einmal aufklären... gerne bei deinem tüv mann

wenn jemand so etwas macht wie von dir beschrieben und es passiert was dann ist das mit vorsatz... das heißt nicht nur straftat sondern auch das du privat in regress genommen werden kannst und auch wirst.
es geht hier nicht allein um medizinische geräte, sondern allgemein um anlagen usw..
 
Zurück
Oben