Maschinenrichtlinie 2006/42/EU - DIN EN 60204 (VDE 0113)

HaSchi

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Hallo,

1.
ist die VDE 0113 ein Bestandteil der Maschinenrichtlinie? - gilt die nicht mehr - oder ist die losgelöst von dieser? - oder gelten beide (Verweis)?


2.
Außerdem stell ich mir die Frage - wie soll der Betreiber der auch kleine Erweiterungen an Maschinen durchführt damit umgehen?
Beispiel: Es wird zum Beispiel eine Abfüllmaschine gekauft. Der Betreiber
baut mit seinen Mannen (Mechaniker, Steuerungstechniker) noch ein paar
Förderbänder an bzw. integriert diese selbst in eine Produktionslinie.
Wer soll sich dann um die Umsetzung der Richtlinie kümmern?
Der Hersteller der Maschine? Der Betreiber und wenn ja der Mechaniker der Steuerungstechniker oder der Produktionsleiter?
 
Hallo,

1.
ist die VDE 0113 ein Bestandteil der Maschinenrichtlinie? - gilt die nicht mehr - oder ist die losgelöst von dieser? - oder gelten beide (Verweis)?
Die VDE-Norm 0113 ist gleich der Euronorm 60204

2.
Außerdem stell ich mir die Frage - wie soll der Betreiber der auch kleine Erweiterungen an Maschinen durchführt damit umgehen?
Beispiel: Es wird zum Beispiel eine Abfüllmaschine gekauft. Der Betreiber
baut mit seinen Mannen (Mechaniker, Steuerungstechniker) noch ein paar
Förderbänder an bzw. integriert diese selbst in eine Produktionslinie.
Wer soll sich dann um die Umsetzung der Richtlinie kümmern?

Normalerweise: Hersteller ist zuständig für die normgerechte Herstellung, der Betreiber verantwortlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Wenn jetzt grundlegende Änderungen durch den Betreiber (quasi als Hersteller) durchgeführt werden, ist natürlich dieser bzw. sein beauftragter Fachmann für die Einhaltung der Normen verantwortlich.
 
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Hallo PeterEF,
Pkt. 1 ich meine wie hängt die EN 60204 mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EU zusammen?

Pkt. 2 Wer sollte hier der Fachmann sein, der Mechaniker bzw. Verfahrenstechniker oder und der Steuerungstechniker bzw. Elektroplaner?
 
Hallo PeterEF,
Pkt. 1 ich meine wie hängt die EN 60204 mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EU zusammen?

Punkt 18 der Richtlinie sagt:
Diese Richtlinie legt nur allgemein gültige grundlegende
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest,
die durch eine Reihe von spezifischeren Anforderungen
für bestimmte Maschinengattungen ergänzt werden.
Damit die Hersteller die Übereinstimmung mit diesen
grundlegenden Anforderungen leichter nachweisen können
und damit die Übereinstimmung überprüft werden
kann, sind auf Ebene der Gemeinschaft harmonisierte
Normen wünschenswert, deren Gegenstand die Verhütung
von Risiken ist, die sich aus der Konstruktion und
dem Bau von Maschinen ergeben können. Diese Normen
werden von privatrechtlichen Institutionen ausgearbeitet,
und ihr nicht rechtsverbindlicher Charakter sollte
gewahrt bleiben.

Dazu gibt es eine offizielle Liste harmonisierter Normen auf dem Server der EU (muß irgendwann mal im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sein - aber wer liest das schon:confused:).
In dieser Liste ist dann auch EN 60204 aufgeführt.

Pkt. 2 Wer sollte hier der Fachmann sein, der Mechaniker bzw. Verfahrenstechniker oder und der Steuerungstechniker bzw. Elektroplaner?
Prinzipiell: alle müssen die für sie geltenden Vorschriften kennen und einhalten.
Ansonsten: Kommt auf die Struktur Eures Betriebes an-> verantwortlich sein kann VEFK, Sicherheitsbeauftragter oder auch der Meister aller Normen. Sollte der Geschäftsführer niemanden benannt haben, ist er letzten Endes verantwortlich.

Im Zweifelsfall: mit der zuständigen Berufsgenossenschaft reden, die schicken jemanden vorbei und der sagt dann schon was alles nicht passt...
 
Die en 60204 (VDE0113) ist anzuwenden.

Zu der neuen Richtinie meine Beitrag beachten .

Der Betreiber ist laut Betriebssicherheitsverordnung zuständig.

Das anbauen von Bändern stellt eine Leistungserhöhung dar, und Bedarf einer Anpassung der CE-Erklärung. Dies ist aber schwierig, da meist die Gefährdungsanalyse des Herstellers fehlt. Wenn möglich sollte man die anfordern und dann anpassen.
Wenn man wie in der Frage nur ein paar Bänder anbaut, könnte es eventuell dann reichen diese zu Bewerten und auf die CE-Erklärung der Hauptmaschine zu verweisen. (Allerdings mit vielen Fragezeichen, das heisst die Hauptmaschine muss der Norm entsprechen und es darf kein Eingriff in die Hauptmaschine erfolgen (Ausser Motor anklemmen usw)).

Für den neuen Part aus Bändern muss dann eine eigene Doku mit CE-Erklärung , Gefährdungsanalys usw erstellt werden.
Man könnte es auch je nach Ausführung als verkettete Anlage sehen.
 
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