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Wir liefern Einzelmaschinen in eine Linie. Unsere Maschinen sind jede für sich lauffähig, ohne Not-Aus-Verknüpfung mit den Fremdmaschinen, also CE nach IIA. Der Anschluss an die Fremdmaschinen erfolgt durch Transportbänder, geringe Verletzungsmöglichkeit.
Leider ist die Fremdmaschine in kurzer Distanz, deshalb kann die Eigenmaschine nicht separat betrieben werden, da dann der Eingriffschutz fehlt. Ohne den Eingriffschutz besteht eine leichte bis mittlere Verletzungsgefahr.
Muss man deshalb die EInzelmaschinen in einer Herstellererklärung zusammenfassen und mit den Fremdmaschinen eine Gesamt-CE gemacht werden?
Muss man dann die jeweilige Einzel-CE(CE-Erklärung und CE-Zeichen) entfernen und als Herstellererklärung deklarieren?
Sind wir ohne schriftlichen Auftrag verpflichtet, die Gesamt-CE zu übernehmen?Vielen Dank!
Leider ist die Fremdmaschine in kurzer Distanz, deshalb kann die Eigenmaschine nicht separat betrieben werden, da dann der Eingriffschutz fehlt. Ohne den Eingriffschutz besteht eine leichte bis mittlere Verletzungsgefahr.
Muss man deshalb die EInzelmaschinen in einer Herstellererklärung zusammenfassen und mit den Fremdmaschinen eine Gesamt-CE gemacht werden?
Muss man dann die jeweilige Einzel-CE(CE-Erklärung und CE-Zeichen) entfernen und als Herstellererklärung deklarieren?
Sind wir ohne schriftlichen Auftrag verpflichtet, die Gesamt-CE zu übernehmen?Vielen Dank!