SISTEMA - Einige Fragen

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ich versuche mich auch mal wieder in sistema.
aber irgendwie drehe ich mich hier im kreis.
die beispiele sind ja alle schön ung gut aber wenn ich versuche das mal auf eine anlage anzuwenden komm ich irgendwie nicht zurecht.
ich weiss nicht wie ich die verschiedenen 'elemente' zuzammenschalten soll.

mal ein beispiel einer anlage:
s7-300 (im folgenden als sps bezeichnet)
sichere sps PNOZmulti von pilz (im folgenden als pnoz bezeichnet)
schutzzaun mit zwei türen.
der zaun wird gesichert durch schmersal azm200.. zuhaltung
diese zuhaltung wird ausgewertet durch die auswerteeinheit aes.. (genaue bezeichnung habe ich z.Z nicht im kopf)
die sicheren ausgänge der auswerteeinheiten gehen auf die pnoz
die pnoz schaltet mir bei geöffneter tür + und - von 3 hydraulikventilen weg. ein 5/2 wegeventil hat eine stellungsüberwachung (eingänge gehen in die pnoz) die anderen zwei sind normale 5/2 wegeventile.
grundsätzlich wird ein ventil durch einen sps-ausgang gesteuert. (die pnoz hängt also nur zusätzlich im hardwarekreis drin)
die endlagen der hydraulischen bewegung werden in der sps ausgewertet. bei laufzeitfehler wird die bewegung durch die sps gesperrt.
zusätzlich gibt es noch 2 not-halt schalter. auch diese gehen 2-kanalig in die pnoz

so...
und wie bastel ich das nun zusammen SF,SB,CH,BL,EL???
in der schmersal-bib gibt es ein SB von der AZM und eins von der AES.
müssen die beide ins sistema?
was ist mit der pnoz? muss die auch mit rein? eingänge/ausgänge?
wie muss ich die ventile einpflegen?
als BL in dem zwei ventile als EL für die beiden richtungen auftauchen?
oder für jede richtung ein eigenes BL? oder gar als eigenen CH?
die stellungsüberwachung der normalen hydraulikventile würde ich als testkanal bewerten.
wäre das korrekt? müssen hier dann beide endschalter als element im testkanal auftachen?
 
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Hallo,
wenn die Ventile nicht redundant sind, konnte man nach EN 954-1 dann eine Kat. 2 annehmen, wenn in angemessenen Abständen getestet wird. Ob ein Ventil ohne Hubüberwachung seine Mittelstellung einnimmt, kann man aber nicht immer über den Prozess erkennen !

Nach EN 13849 kannst Du die Kat. 2 vergessen (nun Testung 100x öfter als Anforderung der SF erforderlich !) --> das wäre dann also eine Kat. 1. Damit erreichst Du für hydraulische Bewegungen nicht den nach dem Risikograph in der Regel erforderlichen PL = d.

Zudem wäre bei der Reihenschaltung von Ventilen auch bei ausreichender Überdeckung noch die Möglichkeit einer Bewegung durch interne Leckage zu beachten, durch die sich auch bei zwei in Reihe geschalteten Wegeventilen ein allmählicher Druckaufbau ergeben kann, das kann reichen z.B. um eine Feststelleinheit zu öffnen.

Gruss Andreas
 
Hallo,
nun haben wir uns ja alle extrem mit der neuen Maschinenrichtlinie befasst. Denke es hat auch vielen viel Zeit, Mühe und wahrscheinlich auch Geld gekostet. Was ist denn nun an dem Gerücht das die DIN 954-1 für 3 Jahre in die Verlängerung gehen soll? Oder was haltet ihr davon?
Bestimmt haben sich viele viel zu spät mit dem Thema befasst, aber sind sie das nicht selber schuld?

Hier noch ein Link zu einem Artikel in der Zeitschrift OpenAutomation

http://www.openautomation.de/1329-0-geht-die-din-en-954-1-in-die-verlaengerung.html
 
Das mit dem "selber schuld" sehe ich etwas differenzierter:

In jedem Fall bringt die neue Norm einen erheblichen Mehraufwand (für die Analyse und Berechnung, was besonders den Sondermaschinenbau trifft, für aufgrund des PL erforderliche höherwertige Komponenten, für Austausch von Bauteilen nach Ablauf der T10-Zeit, für die Prüfverfahren zur Ermittlung der Mttfd/B10 etc etc. ) .

Dagegen muss man das Schutzziel setzen, Personenschäden durch Steuerungsversagen zu verhindern.
In unserem Unternehmen haben wie aber mehrere 1000 Maschinen in Betrieb. Da spielt Steuerungsversagen als Unfallursache eine vernachlässigbare Rolle. Von den sehr wenigen Maschinenunfällen sind der größte Teil auf Manipulation (weil der Hersteller ggf. Zugang zum Rüsten und Instandhalten nicht genau genug betrachtete), Auswahl ungeeigneter Bauteile oder gfrob fahrlässige Verstöße gegen die geltende 954-1 (z.B. Absicherung gegen schwere Verletzung über nicht fehlersichere SPS) zurückzuführen.

Das Problem ist für mich also, dass man mit dem selben Aufwand das Schutzziel, Menschen vor Verletzungen zu schützen, an anderen Stellen mit wesentlich höherer Effizienz hätte fördern können.

Unser Unternehmen kann sich den "Luxus" leisten, aber was macht der kleine Maschinenbauer um die Ecke? Er kann sich ein entsprechendes Spezialwissen nur schwer neben seiner ohnehin komplexen Arbeit kaum aneignen und so wird er wohl Anfang 2010 bei seinen Kunden ins Messer laufen, gerade wenn diese Gründe suchen eine bestellte Anlage nicht abzunehmen weil sie die gerade zwecks Krise nicht mehr brauchen.

Dann ist es auch ein Gewinn wenn man Kosten in die Zukunft verlagern kann und nicht sofort hat, gar in einer Zeit wo das Geld in den Unternehmen knapp ist.

Muss also nicht unbedingt der Schlendrian sein, wenn man die Übergangsfristen ausreizt....

Gruss Andreas
 
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