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Hallo,
gibt es einen Unterschied zwischen der "Verhinderung eines unerwarteten Anlaufs" und der "Wiederanlaufsperre".
Wenn in einem Sicherheitsschaltgerät, z.B. für Not-Halt, im Startkreis ein Reset- bzw. Starttaster integriert ist, handelt es sich dann um eine Wiederanlaufsperre und muss diese als Sicherheitsfunktion nach 13849 beurteilt werden?
Besten Dank im Voraus.
gibt es einen Unterschied zwischen der "Verhinderung eines unerwarteten Anlaufs" und der "Wiederanlaufsperre".
Wenn in einem Sicherheitsschaltgerät, z.B. für Not-Halt, im Startkreis ein Reset- bzw. Starttaster integriert ist, handelt es sich dann um eine Wiederanlaufsperre und muss diese als Sicherheitsfunktion nach 13849 beurteilt werden?
Besten Dank im Voraus.