gebrauchte und umgebaute Anlage

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Ich baue ja nix um. Ich mache nur die Inbetriebnahme und ich kann nur das Inbetriebnehmen was auch da ist. Aber das nur meine Auffassung der Situation.

Mir gefällt das auch ganz und gar nicht aber was soll ich den machen ausser den Hauptschalter umlegen, die Baustelle verlassen und sagen "ruft an wenn ihr fertig seit" ?????

Darauf wird es wohl hinauslaufen, wenn du keine Absprache mit deinen
Auftraggeber erreichen kannst.
 

Hallo,
ist jetzt keine leichte Situation für Dich!

Es wird sehr oft von Maschinenbauern und auch Steuerungsbauern der Fehler gemacht einfach eine Maschine umzubauen ohne zuprüfen ob die Maschine eine CE Maschine oder noch eine so genannte UVV Maschine ist und dann entsprechend Vorzugehen. Mir ist klar, dass zurzeit die Aufträge nicht auf der Straße liegen und man natürlich gerne den Auftrag bekommen will.

Mit Hersteller meinte ich der oder die Firmen welche die Umbaumaßnahmen vorgenommen haben. Also wenn der Betreiber hier diese Maschine Inbetrieb nimmt ohne die Entsprechenden Gesetze einzuhalten, sieht das für mich nach grobfahrlässig aus! Was das bei einem Tödlichen Unfall bedeuten würde kannst Du Dir selbst ausmalen.

Und genau das muss man dem Geschäftsführer klar machen. Er geht wenn der Fall eintritt möglicher Weise in den Bau. Was Du jetzt machen kannst einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen damit Du Dich absichern kannst. Ich glaube fast Du müsstest den Betreiber anzeigen da Du nur damit eventuellen Schaden abwenden kannst.

Das hört such jetzt alles dramatisch an und allzu oft geht auch alles gut, aber was ist wenn es in diesem Fall nicht gut geht?

Wie geschrieben Blöde Situation. Es ist einfach in vielen Köpfen noch nicht drin das es Gesetze für so was gibt die man anwenden muss.
 
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Vlt. kann es sogar noch schlimmer kommen wie safty seine ausführungen.
Wenn es später um "Kopf und Kragen" geht, gibt dich der GF als beauftragte
Fachfirma aus und stellt sich auf den Standpunkt, das es zu deinen Auftrag
gehört hat eine Sicherheitsbetrachtung zu machen. Du wirst natürlich sagen
"Das war nicht mein Auftrag", aber dann hat der GF aufeinmal wunderbare
Zeugen wie Betriebsleiter und andere Mitarbeiter seiner Fa. Jetzt beweis du
mal das Gegenteil.

Ähnliche Situationen ergeben sich ja auch aus den Instalaltionsbereich,
kommt ein Elektriker zum Kunden und sieht er das in der Anlage herum-
gepuscht wurde und der Auftraggeber verweigert das in Ordnung zu
bringen, ist der Elektriker verpflichtet es der EVU zu melden, die schaltet
dann schon den Strom ab.
 
Hallo,

für mich sieht das so aus:
Lipperlandstern schaltet nach seiner Arbeit den Hauptschalter aus, beschriftet ihn sauber und macht ein entsprechendes Protokoll mit allen erforderlichen Hinweisen und lässt sich das vom GF unterschreiben.

MEHR kann er m. M. nach nicht machen und nach meinem Laien-Rechtsverständniss sollte das auch reichen.
Er kann ja schließlich nicht neben dem Hauptschalter campieren oder ein wesentliches Teil der Anlage ausbauen (das währe erstens Diebstahl und zweitens ist es wahrscheinlich ohne großen Aufwand beim nächsten Großhändler wieder zu beschaffen, so daß damit nix gewonnen wäre).


In einer m. M. nach wesentlich größeren Zwickmühle sitzt der Schichtleiter oder Produktionsleiter, der mit der Anlage produzieren soll.
Er weiß, daß er das nicht darf, und wenn sein GF uneinsichtig ist dann hat er ein "richtiges Problem" :sad:

Das Ganze ist einfach eine sch****-Situation

MfG
 
Ich habe dem Kunden eben eine Mail mit einer Liste geschrieben auf der Punkte stehen die Erledigt werden müssen bevor ich die Anlage freigebe.

Das komische ist auch das der Kunde schon Kontakt zur BG aufgenommen hat und auch einen externen CE-Berater beauftragt hat aber keiner war bisher im Werk. Das soll erst in 2 Wochen passieren. Da soll die Anlage aber schon produzieren. Das im Werk Helmpflicht ist ,ne Schutzbrille zu tragen ist und jeder ne Warnweste tragen muss hatte ich noch nicht erwähnt, oder ? *ROFL*
 
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Also ich würde sagen der Umbauer der Maschine muss erst mal klären ob der Umbau eine wesentliche veränderung der Maschine ist. Dies kann über einen Graphen aus der Norm festgelegt werde. Ist es eine wesentliche veränderung muss ich die komplette Maschine neu Validieren. Das heißt alle Maschinenteile müssen der aktuell gültigen Norm entsprechen. Was definitiv bei einer älteren Anlage kaum möglich ist. Somit müsste man alle Bauteile die z.B. nicht mehr der aktuellen EMV Norm entspricht austauschen. Was das heißt brauch ich euch nicht sagen. Alles neu......
Die Frage bei dir ist wer hat denn jetzt die Maschine umgebaut?? Das hab ich noch nicht ganz verstanden. Es ist immer der Verantwortlich, der die Maschine wieder in verkehr bringt!!
Wenn es keine wesentliche Änderung ist, brauchst du keine neue CE und das ist eingentlich die einzige vernünftige Lösung eine Maschine Umzubauen.
Daher würde ich schon bei einem Angebot sehr vorsichtig verhalten eine Maschine wesentlich Umzubauen!
 
hmm also sich sehe da für axel kein wirkliches problem...

sein kunde bringt die maschine in verkehr, er kauft alten schrott, konstruiert was, kauf noch weitere ding zu wie zb ne software von axel...

axel hat weder was mit derrisikoanalyse noch mit der auslegung und installation der sicherheitstechnik geschweige denn mit CE zu tun - der kunde ist der maschinenbauer...

ich seh in diesem fall keinen unterschied ob er von axel jetzt einen packen schrauben oder die software bzw. deren ib kauft!

ob axel jetzt dazu verpflichtet ist, den kunden auf seinen bedenken als fackkraft hinzuweisen oder nicht, darüber kann man streiten - aber das tut er ja eh, was der kunde mit diesen informationen macht, das kann axel geradeweg am arsch vorbeigehen!

mach dem kunden ne schöne mail, am besten hängst du noch ein pdf von dem tread hier mit dran, druck dir das meinetwegen noch aus wie von jabba vorgeschlagen und lass die anfänger basteln - kann dir dann relativ egal sein... ;)
 
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