CE Kennzeichen bei gebrauchten Maschinen

Betreibst du eine Maschine (oder duldest du es) und hast Kenntnis, dass diese Maschine nicht den grundlegenden Sicherheitsheitsanforderungen entspricht, dann solltest Du handeln und die Maschine stilllegen.

Sonst könnte dies dir als vorsätzliche Handlung ausgelegt werden und dann könntest Du sogar privatrechtlich herangezogen werden, soweit ich richtig informiert bin...

Sein "Chef" ist doch der Betreiber, der für Sicherheit sorgen muß und den man belangt, oder nicht ?
 
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bei uns in Österreich gilt: die Vorschrift zum Zeitpunkt der Errichtung (ausser es wurde definitiv ein Gesetz verabschiedet das ausdrücklich fordert die in diesem Gesetz geforderten Zustände herzustellen.

Also wenn kein entspr Gesetz vorliegt, dann können Maschinen, Elektrische Anlagen, . . . nach den Vorschriften die zum Zeitpunkt der Errichtung gültig waren weiter betrieben werden.
Sollte es in DE ähnlich sein? Dann prüfe mal nach welchen Vorschriften die Masch gebaut sind, sind diese erfüllt und Spricht kein neueres Gesetz eine "Nachrüstung" aus, dann bist du im grünen Bereich, solange keine größeren Änderungen an den Masch durchgeführt werden. (So ist es in AT) aber wié es in DE ist?????
 
bei uns in Österreich gilt: die Vorschrift zum Zeitpunkt der Errichtung (ausser es wurde definitiv ein Gesetz verabschiedet das ausdrücklich fordert die in diesem Gesetz geforderten Zustände herzustellen.

Also wenn kein entspr Gesetz vorliegt, dann können Maschinen, Elektrische Anlagen, . . . nach den Vorschriften die zum Zeitpunkt der Errichtung gültig waren weiter betrieben werden.
Sollte es in DE ähnlich sein?
Ja, bei uns ist das auch so.
Und das hat unser Sicherheitsexperte hier auch schon bestätigt.
Also die Maschine muss der MRL die zum Zeitpunkt des erstmaligen in Verkehr bringen gegolten hat entsprechen! Darauf kann man dann aufsetzen und die Sicherheitsmaßnahmen verbessern, was im Allgemeinen nicht als Wesentliche Veränderung angesehen wird.

PS:
An dieser Stelle ein Danke an das Forum!
Kommt eine Frage zur Sicherheit, meldet sich prompt immer Safety mit einer kompetenten Antwort.
Genauso beim Thema Eplan, sofort meldet sich Bgischel zu Wort.
Beim Thema SCL meldet sich Larry und Dalbi.
Wenn es wirklich ums eingemachte geht, Thomas_v2.1.
Die Links und die genau Erklärungen liefert uns PN/DP.
Auch allen anderen ein Danke an dieser Stelle.
Sorry, habe gerade meine sentimentale Stunde.
 
Hallo Pockebrd,

Sein "Chef" ist doch der Betreiber, der für Sicherheit sorgen muß und den man belangt, oder nicht ?

inwieweit man belangt werden kann hängt dabei von der Organisationsstruktur des jeweiligen Unternehmens ab und welchen Verantwortungsbereich man innerhalb des Unternehmens einnimmt.

Ich hatte vor kurzem ein Dokument gepostet, welches sich mit CE-Management im Anlagenbau beschäftigt. Da findest du einige interessante Aspekte, wie z.B. das Zusammenspiel verschiedener Bereiche im Unternehmen.
http://www.sps-forum.de/showpost.php?p=313177&postcount=3

Wer die Verantwortung tragen muss, wenn nur Verantwortung ohne die notwendigen Befugnisse delegiert wird... findest du im Fazit des Dokuments.


Gruß
 
Hallo,
ganz so ist es nicht.
Wenn die Maschine vor 1993 gebaut wurde muss diese den damaligen UVV entsprechen und der Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung muss durch überprüfen sicher gestellt sein. Es gab eine Übergangszeit von 1993 bis 1995 in welcher sowohl die UVV als auch die MRL 89/392/EWG anwendbar waren. Danach haben immer die jeweiligen MRL die Vorgehensweise geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pockebrd,



Wer die Verantwortung tragen muss, wenn nur Verantwortung ohne die notwendigen Befugnisse delegiert wird...

Gruß

Diese Frage kam auch mal bei einem Seminar, dass ich besucht habe. Der Referent hat das in etwa so beantwortet:

Verantwortlich ist erst mal der Chef. Je nach Betriebsstruktur gibt es darunter dann noch ein paar Hierachieebenen. In der Regel kann der "Chef" ja nicht selbst die Einhaltung der Vorschriften / Normen nachvollziehen, weil er nicht vom Fach ist. Daher muss er jemanden haben, der das kann. Dieser ist dann an Stelle des Chefs verantwortlich. Der Chef kann dann nur noch belangt werden, wenn er die Verantwortung auf jemanden übertragen hat, der die Befähigung dafür gar nicht hat. Hier gibt es sicher noch viel Potential für Juristen, aber vereinfacht gesagt kann der Chef nicht "Irgendeinen" hernehmen und sagen "...ab heute bist Du hier verantwortlich..." sondern muss sich über dessen Befähigung Gedanken machen.
 
Diese Frage kam auch mal bei einem Seminar, dass ich besucht habe. Der Referent hat das in etwa so beantwortet:

Verantwortlich ist erst mal der Chef. Je nach Betriebsstruktur gibt es darunter dann noch ein paar Hierachieebenen. In der Regel kann der "Chef" ja nicht selbst die Einhaltung der Vorschriften / Normen nachvollziehen, weil er nicht vom Fach ist. Daher muss er jemanden haben, der das kann. Dieser ist dann an Stelle des Chefs verantwortlich. Der Chef kann dann nur noch belangt werden, wenn er die Verantwortung auf jemanden übertragen hat, der die Befähigung dafür gar nicht hat. Hier gibt es sicher noch viel Potential für Juristen, aber vereinfacht gesagt kann der Chef nicht "Irgendeinen" hernehmen und sagen "...ab heute bist Du hier verantwortlich..." sondern muss sich über dessen Befähigung Gedanken machen.

*ACK*

Gruß
Tommi
 
Bitter...

Ich würde niemals eine Maschine an einen Kunden übergeben, bei der "irreversible Verletzungen bis hin zum Tod" eintreten können und die "Absicherung" gegen diese Gefahren von der Disziplin der Bediener / des Betreibers abhängt.
 
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Bitter...

Ich würde niemals eine Maschine an einen Kunden übergeben, bei der "irreversible Verletzungen bis hin zum Tod" eintreten können und die "Absicherung" gegen diese Gefahren von der Disziplin der Bediener / des Betreibers abhängt.

Ach da gibt es so viele, alltägliche Maschinen und das sogar im Baumarkt.
Nimm mal eine Kreissäge, da hängt das sichere Bedienen von der Disziplin des
Bedieners ab und ich werde jede Wette gewinnen, das hier im Forum schon
80% damit gearbeitet haben und von diesen 80% mindestens 99% keine
Kenntnis davon haben wie Mann so eine Maschine sicher bedient wird.
 
Vor dem Hintergrund das man heutzutage eine Maschine quasi so konstruieren muss,
das selbst einem blinden mit 8 Promille keine Gefahr droht, geradezu skandalös.

Mfg
Manuel

da bring ich gerne noch einmal mein Beispiel Kreissäge an, ist das Sägeblatt
erstmal hinter einer Verkleidung, lässt sich ganz schlecht damit schneiden.
Übrigens geht die Gefahr da nicht nur von den Sägeblatt direkt aus, bei längs-
schnitten können Reststücke, durch das Sägeblatt so beschleunigt werden das
Sie ganz leicht einen Körper durchbohren können wie ein Pfeil.
 
Kreissäge

Hallo Zusammen

zum Thema Kreissäge ist im Fachbuch
Praxisleitfaden Produktsicherheitsrecht ab Seite 217 ein Fallbeispiel enthalten
http://books.google.de/books?id=5eB...&resnum=1&ved=0CDcQ6AEwAA#v=onepage&q&f=false

In diesem Fallbeispiel wird der Hersteller trotz einer Rückrufaktion auf Schadensersatz verurteilt.

Der durchgeführte Produktrückruf lässt aber die strafrechtliche Produkthaftung der im Unternehmen verantwortlichen Personen entfallen...

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ein Glück, das ein Zug keine Maschine ist.
Und Tote hier höchst gesetzlich abgedeckt als "blöd gelaufen" durchgehen.

Vor dem Hintergrund das man heutzutage eine Maschine quasi so konstruieren muss,
das selbst einem blinden mit 8 Promille keine Gefahr droht, geradezu skandalös.

Hallo Manuell,

wir sollten das nicht zum Anlass nehmen, an unserem Sicherheitsstandard
für Maschinen zu zweifeln.
Aber die Bahn muss mehr für die Sicherheit der Menschen, insbesondere
an kleinen Bahnhöfen wo schnelle Züge nicht halten, tun!

Mindestens zeitnahe Durchsagen zum konkreten Zug und reduzierte
Geschwindigkeit. Das ist bestimmt zumutbar für den Betrieb.

Unsereins würde dann wahrscheinlich zurücktreten, aber "normale:ROFLMAO:"
Menschen?
Ginge wahrscheinlich nur mit einem Bußgeld, wie bei einer roten Ampel.

Aber auch da gibt's Tote...

Und in der Firma auch, (Indstandhaltung, Manipulation)...

schwieriges Thema...

Gruß
Tommi
 
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