CE Kennzeichen bei gebrauchten Maschinen

maniac

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Hallo Leute,
wir haben auf der Arbeit Maschinen die sind nach 1996 gebaut worden.
Für diese Maschine ist nie eine CE Kennzeichnung gemacht worden, da wir sie selber konstruiert haben. Die meisten von den Maschinen haben alte Festo Steuerungen FPC 201. Die meisten der Maschinen waren schon gut „sicher“, d.h. sie hatten 2 Hand Sicherheit Relais und PNOZE für den NOTHALT.
Jetzt meine Frage:
Wir wollen die Steuerungen von den Maschinen tauschen und auch funktionale Änderungen durchführen. Die CE Kennzeichnung muss ja durchgeführt werden. Muss ich jetzt bei der Risikoanalyse die reine Maschine betrachten (z.B. ohne Schutzzaune, ohne Abdeckungen bei Zylinder und ohne irgendwelche Lichtgitter)?
 
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Hallo,

also, daß eine CE Kennzeichnung hätte gemacht werden müssen,
kann man jetzt nicht mehr ändern.

Wenn Du jetzt eine machen willst (was ich gut finde), musst Du die Maschine nackt betrachten, ohne Schutzgitter etc.

Du musst die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beachten
(insbesondere Anhang 1), mit allen aktuellen Normen.

Ob die bisher getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend sind, wirst
Du dann sehen, kann sein, kann auch nicht sein.

Ich hoffe, Du kannst die Sache stemmen, nimm es nicht auf
die leichte Schulter!

Zum Thema CE-Kennzeichnung gibt es hier jede Menge Threads.
Es werden auch Schulungen angeboten.

Da musst Du mal schauen, oder nochmal nachfragen.

Viel Erfolg!

Gruß
Tommi
 
Hallo nochmal,

was ich noch vergessen habe, wenn noch möglich, müssen
Risiken schon vom Mechaniker konstruktiv vermieden
werden, dürfte aber bei fertigen Maschinen schwierig sein.

Beispiel: sicheres Werkzeug mit max. 4mm Spalt

- erst dann Schutzmaßnahmen, z.B. Schutzgitter
- dann zusätzliche Schutzmaßnahmen, z.B. Not-Halt
- zuletzt Hinweise, z.B. Meldelampen, Betriebsanleitung

Gruß
Tommi
 
Hallo,
sehr schwierige Situation, ob man bei Altmaschinen ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der MRL 2006/42/EG durchbringt wage ich zu bezweifeln. Aber Ihr solltet versuchen so nahe wie möglich daran zu kommen.

Ihr müsst mindestens die Betriebssicherheitsverordnung erfüllen und das schon seit 2002. Hierzu gibt es Checklisten.
Also macht mal eine Risikobeurteilung hier habe ich mal ein Buch empfohlen mit enthaltenen Checkliste. http://www.vti-bochum.de/ms/reudenbach_auswahl.htm
Aber aufgrund der Mangelnden Kenntnisse würde ich einen Fachmann hinzuziehen.
 
Also, das mit dem Schutzzaun kommt jetzt darauf an, ob Du die Maschine mit Konformitätserklärung oder Einbauerklärung liefern willst. Konformitätserklärung heißt, dass die Maschine, so wie Du sie lieferst, betrieben werden darf. Einbauerklärung bedeutet, dass die Maschine erst dann betrieben werden darf, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind (z. B. wenn ein Schutzzaun vorhanden ist oder erst dann, wenn die Maschine alle steuerungstechnischen Sicherheitsanforderungen erfüllt (die sie ohne beispielsweise eine übergeordnete Steuerung nicht erfüllen würde)). Dabei haben wir selbst allerdings auch einige Kunden, die mit Konformitätserklärung liefern, obwohl sie eigentlich nur mit Einbauerklärung liefern dürften.

Grüße,
Michael
 
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Hallo Tommi,
was soll ich schreiben!?
Die haben keine Risikobeurteilung Gefahrenanalyse und auch schon zum damaligen Zeitpunkt keine CE vergeben. Also müsste die Maschine mindestens die Normen zum damaligen Zeitpunkt erfüllen. Aber was soll man denen jetzt Raten, absolutes Mindestmaß ist eben die Betriebssicherheitsverordnung. Was nicht bedeutet dass es richtig ist.

Also die Maschine muss der MRL die zum Zeitpunkt des erstmaligen in Verkehr bringen gegolten hat entsprechen! Darauf kann man dann aufsetzen und die Sicherheitsmaßnahmen verbessern, was im Allgemeinen nicht als Wesentliche Veränderung angesehen wird.

Aber die haben nicht mal die Grundvoraussetzung nämlich die Betriebssicherheitsverordnung erfüllt bzw. geprüft.
 
Hallo Safety,

ich glaube, wir meinen das Gleiche. :wink:

Gruß
Tommi

--------------------------------------------

@maniac: wie sieht's aus, kommst Du weiter? :icon_question::icon_exclaim::icon_idea:
 
Hallo,
erstmal Danke für eure antworten. Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
Komplett eine neue ce kennzeichnung?

mfg

Ergänzung:
Unser Betrieb ist ein mittelständiges Unternehmen mit 400 Mitarbeiter. Wir haben so ca. 80 solcher Maschinen. Es sind meistens kleinere mit 5-6 Hydraulik Zylinder, Pneumatik Zylinder oder auch schon mal mit Servo Achsen.
Was passiert eigentlich jetzt wen ein Unfall an solch einer Maschine passiert? Wer haftet, was sagt die BG dazu?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Hallo maniac,

ich dachte, Du hättest schon angefangen. :ROFLMAO:

Durch die nicht durchgeführte CE-Kennzeichnung
habt ihr bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Du musst formell eine CE-Kennzeichnung machen!

Ob ihr, wenn ihr "nur" die Mindestanforderungen der
Betriebssicherheitsverordnung erfüllt, im Falle eines
Unfalls "durchkommt", kann ich nicht beurteilen.

Sonst ist eigentlich alles geschrieben.

Gruß
Tommi

PS: lass Dir das nicht alleine aufhalsen und unterschreibe
auf keinen Fall eine Konformitätserklärung!
 
Hallo nochmal,

also:

nicht durchgeführte CE-Kennzeichnung ohne Unfall = Ordnungswidrigkeit
Geldbuße

nicht durchgeführte CE-Kennzeichnung mit Unfall = fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung (ggfs. grob fahrlässig)

fahrlässige Tötung = Geldstrafe oder Knast bis 5 Jahre :ROFLMAO:
fahrlässige Körperverletzung = Geldstrafe oder Knast bis 3 Jahre :ROFLMAO:

grob fahrlässig = Versicherungen zahlen ggfs. nicht

Außerdem Regressansprüche der BG an Arbeitgeber oder Vorgesetzte
bzgl. der Leistungen an den Verunfallten. :ROFLMAO:

Gruß
Tommi

Nachtrag:

im schlimmsten Fall ist es so.............

Haften tut zunächst der Unternehmer und die verantwortlichen Vorgesetzten, aber auch
Mitarbeiter, die Mist gebaut haben...

Je höher man qualifiziert ist, desto leichter kann man verurteilt werden...
Dr. Gregor (Richter) in einem Vortrag zum Maschinenrecht
 
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Betreibst du eine Maschine (oder duldest du es) und hast Kenntnis, dass diese Maschine nicht den grundlegenden Sicherheitsheitsanforderungen entspricht, dann solltest Du handeln und die Maschine stilllegen.

Sonst könnte dies dir als vorsätzliche Handlung ausgelegt werden und dann könntest Du sogar privatrechtlich herangezogen werden, soweit ich richtig informiert bin...
 
Oh, das wird lustig wenn ich morgen alle Maschinen stilllege und meinem Chef sage, die Maschinen dürfen nicht weiter betrieben werden.Dann bin ich morgen Arbeitslos.:ROFLMAO:

Spaß beiseite, ich weiß was du meinst.
 
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Hi

Habt ihr eine Sicherheitsfachkraft oder einen SI.
(Bei der Betriebsgrösse mind. einen der es "Stundenweise" macht)


Informiere diesen doch mal.


Normalerweise geht es dann geregelte Wege.


P.S:
Wir haben durch Umbau unserer Flächenschleifmaschine von Leistungs-Röhren auf eine SPS.Unseren "Altbestandsschutz" verloren.
Durch die SPS geht jetzt einiges mehr.
Wie z.b. Automatisches zustellen . . .
Lange Rede, kurzer Sinn:
Die Bedienung dieser Maschine darf jetzt nur noch von wenigen speziell
unterwiesenen Personen erfolgen.
Quetsch und Scheerstellen sind inerhalb von 10 Monaten zu "entscherfen".

P.P.S.:
Ich habe es mit meinem Chef vorher diskutiert, das wird Probleme haben werden.


Gruß Karl
 
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