Elektromotoren

hbdfan

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Hallo ich bin es mal wieder, Es sind mal wieder fragen aufgetaucht.

Sind Elektromotoren nun Antriebe oder unvollständige Anlagen?

Unter welche Noremen/Richtlinie fallen diese dann?
z.B. 400 V Drehstrommotor mit und ohne Getriebe?
oder 24 V Motoren?

Schon mal vielen Dank für die Hilfe
 
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Hallo, guten Morgen,

Elektromotoren sind nach neuer Maschinenrichtline ausdrücklich von der
diesbezüglichen CE-Kennzeichnung ausgenommen, sind auch keine unvollständigen Maschinen, müssen aber vom Hersteller nach Niederspannungs- und EMV-Richtlinie CE-gekennzeichnet sein.

Schönen Tag

Tommi
 
Das hilft mir schon sehr weiter, aber es sind noch zwei probleme aufgetaucht.

1. Drehstrommotor mit Umrichter?

2. 2 Motoren als Antriebssystem mit einem Getriebe?
 
Das oben hatte ich gelesen. Aber im Leitfaden zur EMV-Richtlinie steht , das wenn es andere spezifische richtlinien gibt, bei E.Motoren die Niederspannungsrichtlinie, die EMV nicht angewendet werden muß.

Deshalb meine Frage.
 
im Zweifelsfall schaue ich in so einem Fall bei Siemens etc. nach was die Für Richtlinien angeben, die liegen meist relativ richtig...

Gruss Andreas
 
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Mal eine allgemeine Verständnis Frage.
In der MRL ist klar geregelt wie ich mich verhalten muss wenn ich die Maschine verändere. Aber wie ist es mit Geräten oder Maschinen die ich verändere die nicht unter die MRL fallen?
 
Mal eine allgemeine Verständnis Frage.
In der MRL ist klar geregelt wie ich mich verhalten muss wenn ich die Maschine verändere. Aber wie ist es mit Geräten oder Maschinen die ich verändere die nicht unter die MRL fallen?

Also, Maschinen fallen immer unter die Maschinenrichtlinie und warum
solltest Du Geräte verändern? Einen Elektromotor z.B., oder eine SPS-Eingabebaugruppe oder eine Haushaltsspülmaschine?

In anderen Richtlinien (Niedersp., EMV), bzw. den zugehörigen Gesetzen ist die Sache mit dem Verändern meines Wissens nicht geregelt.

Wenn Du es doch tust, erlischt die Garantie und der Hersteller wird Dir
was husten.

Ich habe mal gehört, daß es Gewährleistungsprobleme gibt, wenn man
Geräte behindertengerecht umbaut.

Also bei Notwendigkeit mit dem Hersteller sprechen oder es auf die eigene Kappe nehmen.

Gruß
Tommi
 
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eben die jeweils einschlägigen Sicherheitsnormen einhalten... In der MRL ist eigentlich überhaupt nichts von Änderungen oder Umbauten zu lesen. Nur hat man in Deutschland - und meines Wissens nur da - den Begriff der sog. "wesentlichen Änderung" eingeführt, der einem "Inverkehrbringen" gleichzusetzen sei.

Gruss Andreas
 
Hallo, altes Thema, aber um ein neuen Post nicht zu starten, schreibe ich hier.
Elektromotoren fallen in der NSpRl. Aber weißt jemand eigentlich warum?

Für mich sind mehr eine unvollständige Maschine als ein Elektrogerät, oder beides. Aber, sie sind ganz raus von der MRL. Weißt/vermutet jemand warum?

Gruß
 
Hallo, altes Thema, aber um ein neuen Post nicht zu starten, schreibe ich hier.
Elektromotoren fallen in der NSpRl. Aber weißt jemand eigentlich warum?

Für mich sind mehr eine unvollständige Maschine als ein Elektrogerät, oder beides. Aber, sie sind ganz raus von der MRL. Weißt/vermutet jemand warum?

Gruß
Ich bin noch nie auf die Idee gekommen einen Elektromotor als unvollständige Maschine zu sehen.
Was willst du mit einem Elektromotor alleine anfangen?

Von der DGUV gibt es eine recht gute Erläuterung
https://www.dguv.de/dguv-test/prod-...,eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. (Keine Ahnung, ob's da was neueres gibt, hatte ich halt in meiner Link-Sammlung)
 
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Jeje ne, alleine nicht, deswegen "unvollständige Maschine".
Ein Schalter, ein paar Flügel, Strom, und hast du schon ein Ventilator, oder eine "Maschine"....
Ich möchte keine Diskussion hier anfangen, Elektromotoren fallen in der NrSRl, Punkt.
Aaaaaaber bin ich nicht ganz überzeugt 🤷🧐🤦
Außerdem, danke für den Link 👍🏻
 
Geschirrspüler sind auch nach NdSpR. Warum? Darum! Weil die Leute des europäischen Ausschusses dies nach etlichen Wein in der Altstadt von Straßburg so beschlossen haben. SKOL
 
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